Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Moderator: FDR-Team

wave24
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.05.17, 19:45

Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von wave24 »

Ein junger Afghane will seine Familienangehörige (Frau, Kinder, Mutter) nach Deutschland holen. Er hat 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland gerade bekommen.
Ich versuche ihn hierbei zu unterstützen soweit dies mir möglich ist.
Hier wird einiges erläutert: http://www.afghanistan.diplo.de/Vertret ... seite.html
Soweit ich verstanden habe, müssen die Angehörigen in Afghanistan / Kabul selbst ein Visum beantragen?
http://www.afghanistan.diplo.de/content ... _April.pdf
und Online einen Gesprächstermin in Kabul beantragen?
Alle gefundenen Formulare sind Deutsch verfaßt.
Wie soll sowas funktionieren??
Liegen hierzu Erfahrungen vor? Wie ist die Rechtslage?
Wave
deerhunter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 489
Registriert: 31.12.05, 12:21
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von deerhunter »

Was für eine AE hat der Afghane bekommen? Welcher §?
Momentan bekommen Afghanen eher selten eine AE, die den Familiennachzug als Flüchtling zulässt!
Er kann, wenn überhaupt, i.d.R.nur die Familienmitglieder in absteigender Linie nachholen...das heißt nicht die Mutter! Das wird nicht klappen!
Gruß

Adam
wave24
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.05.17, 19:45

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von wave24 »

deerhunter hat geschrieben:Was für eine AE hat der Afghane bekommen? Welcher §?
......das heißt nicht die Mutter ....
Hallo Adam, vielen Dank für die Rückmeldung. Er hat eine AE für 3 Jahre bekommen. Welcher § muss ich noch klären. Das der Nachzug der Mutter nicht geht ist mir bekannt. Möglicherweise bei Krankheit?? Das Ganze könnte auch daran scheitern, dass er noch keinen Job hat ?
Wave
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 20562
Registriert: 19.08.05, 14:20
Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von Ronny1958 »

Solange wir die Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels nicht kennen, ist es müßig über Einzelheiten zu diskutieren.

Fest steht jedenfalls dass alle Erteilungsvoraussetzungen für die Ehefrau und Kind erfüllt sein müssen:

- Pass
- Visum
- deutsche Sprachkenntnisse (nur die Frau) mit Zertifikat bspw. des Goethe - Instituts
- dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt einschl KV oberhalb des SGB 2 oder 12 Niveaus.

Siehe zum Nachzug der Frau und des Kindes die §§ 3, 4, 6, 27, 29, 30, und 32 AufenthG.


Bei der Mutter wird ein Nachzug so gut wie unmöglich sein. Siehe dazu zusätzlich den § 36 AufenthG.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
wave24
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.05.17, 19:45

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von wave24 »

Ronny1958 hat geschrieben:......Siehe zum Nachzug der Frau und des Kindes die §§ 3, 4, 6, 27, 29, 30, und 32 AufenthG......
Bei der Mutter wird ein Nachzug so gut wie unmöglich sein. Siehe dazu zusätzlich den § 36 AufenthG.
Hallo und vielen Dank, versuche die aufgerufenen § zu finden ;-)
Wave
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 20562
Registriert: 19.08.05, 14:20
Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

hier gibt es die Infos aus erster Hand:

i4a
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
wave24
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.05.17, 19:45

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von wave24 »

Ronny1958 hat geschrieben:....

i4a
Danke ;-)
deerhunter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 489
Registriert: 31.12.05, 12:21
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von deerhunter »

Je nachdem wie viele Kinder er hierher brngen möchte, ist natürlich ein entsprechender Verdienst notwendig...wichtig wäre aber erstmal zu wissen nach welchem $ die AE ausgestellt wurde
Gruß

Adam
user1504
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.04.17, 22:32

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von user1504 »

deerhunter hat geschrieben:Je nachdem wie viele Kinder er hierher brngen möchte, ist natürlich ein entsprechender Verdienst notwendig...wichtig wäre aber erstmal zu wissen nach welchem $ die AE ausgestellt wurde

Welcher Verdienst ist bei fünf Kindern notwendig?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von SusanneBerlin »

user1504 hat geschrieben:Welcher Verdienst ist bei fünf Kindern notwendig?
Das hat Ronny geschrieben:
Ronny1958 hat geschrieben:- dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt einschl KV oberhalb des SGB 2 oder 12 Niveaus.
Das bedeutet: Über Arbeitslosengeld2 ("Hartz4") oder Grundsicherungs-Niveau. Wenn das Einkommen nicht aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung resultiert, müssen außerdem noch private Krankenversicherungen für jedes Familienmitglied abgeschlossen werden, das kommt dann noch dazu.

Die Höhe ist vom Wohnort abhängig, da die Mieten unterschiedlich hoch sind. Und das Alter der Kinder spielt eine Rolle. Man kann im Netz "Hartz4-Rechner" finden, die spucken das Ergebnis aus.
Grüße, Susanne
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24506
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland

Beitrag von FM »

user1504 hat geschrieben:
deerhunter hat geschrieben:Je nachdem wie viele Kinder er hierher brngen möchte, ist natürlich ein entsprechender Verdienst notwendig...wichtig wäre aber erstmal zu wissen nach welchem $ die AE ausgestellt wurde

Welcher Verdienst ist bei fünf Kindern notwendig?
Plus Frau, Mutter und mehrfache KV/PV. Da wird man sich schon im Bereich von über 5.000 Euro brutto bewegen. Für einen "jungen Afghanen" ohne Job schwierig, wenn er nicht gerade eine Ausbildung als Arzt oder (in Dtld. anerkannter) Ingenieur gefragter Fachrichtung hat und somit schnell einen guten Job bekommen kann.
Alle gefundenen Formulare sind Deutsch verfaßt.
Wie soll sowas funktionieren??
Kann er doch ausfüllen und ihnen als PDF zu senden. Oder muss er erst noch Deutsch lernen? Dann wird es auch mit dem Job schwierig.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen