Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Moderator: FDR-Team
Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Ein junger Afghane will seine Familienangehörige (Frau, Kinder, Mutter) nach Deutschland holen. Er hat 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland gerade bekommen.
Ich versuche ihn hierbei zu unterstützen soweit dies mir möglich ist.
Hier wird einiges erläutert: http://www.afghanistan.diplo.de/Vertret ... seite.html
Soweit ich verstanden habe, müssen die Angehörigen in Afghanistan / Kabul selbst ein Visum beantragen?
http://www.afghanistan.diplo.de/content ... _April.pdf
und Online einen Gesprächstermin in Kabul beantragen?
Alle gefundenen Formulare sind Deutsch verfaßt.
Wie soll sowas funktionieren??
Liegen hierzu Erfahrungen vor? Wie ist die Rechtslage?
Wave
Ich versuche ihn hierbei zu unterstützen soweit dies mir möglich ist.
Hier wird einiges erläutert: http://www.afghanistan.diplo.de/Vertret ... seite.html
Soweit ich verstanden habe, müssen die Angehörigen in Afghanistan / Kabul selbst ein Visum beantragen?
http://www.afghanistan.diplo.de/content ... _April.pdf
und Online einen Gesprächstermin in Kabul beantragen?
Alle gefundenen Formulare sind Deutsch verfaßt.
Wie soll sowas funktionieren??
Liegen hierzu Erfahrungen vor? Wie ist die Rechtslage?
Wave
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Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Was für eine AE hat der Afghane bekommen? Welcher §?
Momentan bekommen Afghanen eher selten eine AE, die den Familiennachzug als Flüchtling zulässt!
Er kann, wenn überhaupt, i.d.R.nur die Familienmitglieder in absteigender Linie nachholen...das heißt nicht die Mutter! Das wird nicht klappen!
Momentan bekommen Afghanen eher selten eine AE, die den Familiennachzug als Flüchtling zulässt!
Er kann, wenn überhaupt, i.d.R.nur die Familienmitglieder in absteigender Linie nachholen...das heißt nicht die Mutter! Das wird nicht klappen!
Gruß
Adam
Adam
Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Hallo Adam, vielen Dank für die Rückmeldung. Er hat eine AE für 3 Jahre bekommen. Welcher § muss ich noch klären. Das der Nachzug der Mutter nicht geht ist mir bekannt. Möglicherweise bei Krankheit?? Das Ganze könnte auch daran scheitern, dass er noch keinen Job hat ?deerhunter hat geschrieben:Was für eine AE hat der Afghane bekommen? Welcher §?
......das heißt nicht die Mutter ....
Wave
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Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Solange wir die Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels nicht kennen, ist es müßig über Einzelheiten zu diskutieren.
Fest steht jedenfalls dass alle Erteilungsvoraussetzungen für die Ehefrau und Kind erfüllt sein müssen:
- Pass
- Visum
- deutsche Sprachkenntnisse (nur die Frau) mit Zertifikat bspw. des Goethe - Instituts
- dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt einschl KV oberhalb des SGB 2 oder 12 Niveaus.
Siehe zum Nachzug der Frau und des Kindes die §§ 3, 4, 6, 27, 29, 30, und 32 AufenthG.
Bei der Mutter wird ein Nachzug so gut wie unmöglich sein. Siehe dazu zusätzlich den § 36 AufenthG.
Fest steht jedenfalls dass alle Erteilungsvoraussetzungen für die Ehefrau und Kind erfüllt sein müssen:
- Pass
- Visum
- deutsche Sprachkenntnisse (nur die Frau) mit Zertifikat bspw. des Goethe - Instituts
- dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt einschl KV oberhalb des SGB 2 oder 12 Niveaus.
Siehe zum Nachzug der Frau und des Kindes die §§ 3, 4, 6, 27, 29, 30, und 32 AufenthG.
Bei der Mutter wird ein Nachzug so gut wie unmöglich sein. Siehe dazu zusätzlich den § 36 AufenthG.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Hallo und vielen Dank, versuche die aufgerufenen § zu findenRonny1958 hat geschrieben:......Siehe zum Nachzug der Frau und des Kindes die §§ 3, 4, 6, 27, 29, 30, und 32 AufenthG......
Bei der Mutter wird ein Nachzug so gut wie unmöglich sein. Siehe dazu zusätzlich den § 36 AufenthG.
Wave
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Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Je nachdem wie viele Kinder er hierher brngen möchte, ist natürlich ein entsprechender Verdienst notwendig...wichtig wäre aber erstmal zu wissen nach welchem $ die AE ausgestellt wurde
Gruß
Adam
Adam
Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
deerhunter hat geschrieben:Je nachdem wie viele Kinder er hierher brngen möchte, ist natürlich ein entsprechender Verdienst notwendig...wichtig wäre aber erstmal zu wissen nach welchem $ die AE ausgestellt wurde
Welcher Verdienst ist bei fünf Kindern notwendig?
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Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Das hat Ronny geschrieben:user1504 hat geschrieben:Welcher Verdienst ist bei fünf Kindern notwendig?
Das bedeutet: Über Arbeitslosengeld2 ("Hartz4") oder Grundsicherungs-Niveau. Wenn das Einkommen nicht aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung resultiert, müssen außerdem noch private Krankenversicherungen für jedes Familienmitglied abgeschlossen werden, das kommt dann noch dazu.Ronny1958 hat geschrieben:- dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt einschl KV oberhalb des SGB 2 oder 12 Niveaus.
Die Höhe ist vom Wohnort abhängig, da die Mieten unterschiedlich hoch sind. Und das Alter der Kinder spielt eine Rolle. Man kann im Netz "Hartz4-Rechner" finden, die spucken das Ergebnis aus.
Grüße, Susanne
Re: Familienzusammenführung aus Afghanistan nach Deutschland
Plus Frau, Mutter und mehrfache KV/PV. Da wird man sich schon im Bereich von über 5.000 Euro brutto bewegen. Für einen "jungen Afghanen" ohne Job schwierig, wenn er nicht gerade eine Ausbildung als Arzt oder (in Dtld. anerkannter) Ingenieur gefragter Fachrichtung hat und somit schnell einen guten Job bekommen kann.user1504 hat geschrieben:deerhunter hat geschrieben:Je nachdem wie viele Kinder er hierher brngen möchte, ist natürlich ein entsprechender Verdienst notwendig...wichtig wäre aber erstmal zu wissen nach welchem $ die AE ausgestellt wurde
Welcher Verdienst ist bei fünf Kindern notwendig?
Kann er doch ausfüllen und ihnen als PDF zu senden. Oder muss er erst noch Deutsch lernen? Dann wird es auch mit dem Job schwierig.Alle gefundenen Formulare sind Deutsch verfaßt.
Wie soll sowas funktionieren??
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