Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

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Mchspr
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Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von Mchspr »

Hallo,
Benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt.

Person A : Deutscher Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt in Deutschland hat
Person B : Kenianische Staatsbürgerin mit Lebensmittelpunkt in Australien, in Australien geheiratet.

Plan ist es zusammen nach Deutschland zu gehen und dort zu leben.

Benötigt die Frau zur Einreise ein spezielles Visa oder hat sie durch die Hochzeit ein prinzipielles Recht nach Deutschland einzureisen und dort einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Hochzeitszertifikat wurde in Australien ausgestellt und dort offiziell gestempelt/anerkannt.

Danke für die Hilfe
lottchen
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Re: Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von lottchen »

Da sie trotz Hochzeit immer noch kenianische Staatsbürgerin ist benötigt sie zur Einreise nach D immer ein Visum. In dem Fall eins zur Familienzusammenführung. Das Visum muss sie dort beantragen wo sie ihren Lebensmittelpunkt gerade hat. Also wenn sie in Australien lebt muss sie es dort beantragen bei der deutschen Botschaft.
Ronny1958
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Re: Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von Ronny1958 »

Für die Beantragung des Visums ist gegenüber der deutschen Auslandsvertretung der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zu erbringen.

Entweder durch ein Zertifikat bspw. des Goethe-Instituts oder einer als gleichwertig anerkannten Bildungseinrichtung.

Neben der Heiratsurkunde können ggf. weitere Urkunden der Ehefrau (Geburtsurkunde, ggf. Nachweis der Ledigkeit vor der Eheschließung aus dem Heimatstaat) zu erbringen sein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Tom Ate
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Re: Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von Tom Ate »

Sie genießt durch die Ehe abgeleitete Freizügigkeit und hat, in Begleitung ihres Mannes, das Recht auf Einreise.
Voraussetzungen des AufenthG zum Familiennachzug, wie zum Beispiel das Erfordernis von Sprachkenntnissen, finden keine Anwendung.


Einfacher das Recht nachzuweisen ist es tatsächlich mit Visum im Pass bzw eine Freizügigkeitsbescheinigung


Das Problem in diesem Fall ist, dass für den Deutschen das Freizügigkeitsgesetz EU keine Anwendung findet, da es für deutsche Staatsangehörige keine Anwendung findet.
Der Franzose mit der gleichen Ehefrau dürfte einreisen, der Deutsche nicht bzw dessen Frau. Da das eine Schlechterstellung bedeuten würde, finden die Regelungen des FreizügkeitsG EU Anwendung.
Dummerchen
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Re: Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von Dummerchen »

Tom Ate hat geschrieben: Der Franzose mit der gleichen Ehefrau dürfte einreisen, der Deutsche nicht bzw dessen Frau. Da das eine Schlechterstellung bedeuten würde, finden die Regelungen des FreizügkeitsG EU Anwendung.
Ja - wenn der Deutsche ins EU-Ausland umzieht und seine kenianische Ehefrau dorthin nachzieht.

Für einen Nachzug nach Deutschland gilt das von lottchen und Ronny geschriebene.
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Tom Ate
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Re: Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von Tom Ate »

Nein, gilt nicht.

EuGH U. v. 07.07.1992 „Singh“ Rs. 370/90
Dummerchen
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Re: Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von Dummerchen »

Man sollte sich die Urteile durchlesen, ehe man sich im Brustton der Überzeugung darauf beruft. Das Urteil bezieht sich auf eine andere Konstellation.
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Tom Ate
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Re: Einreise nicht EU-Bürger nach Hochzeit nach D

Beitrag von Tom Ate »

Das Urteil bezieht sich darauf, dass man - in diesem Fall - die Ehefrau nicht schlechter stellen darf als wenn sie mit einem anderen EU Bürger verheiratet wäre.

Sie hat ein Einreiserecht.



Edit
Ich wollte kurz im Internet einen Link suchen. Dabei bin ich über die Formalismen gestoßen, die beide Partner - speziell an deutschem Standesamt und Gerichten - ableisten müssen, um eine in Deutschland anerkannte Ehe zu schließen. Auch wenn ich oben mit der Rechtslage Recht habe, kann man bei dem Verwaltungsaufwand einen Titel gleich mit beantragen. Dann ist die Einreise am unkompliziertesten.
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