Geldverleih an Lebensgefährten

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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peersteiner
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Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von peersteiner »

Hallo,

angenommen, Herr S. stellt auf den Wunsch seiner Lebensgefährtin zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie einen Betrag von 80 000 Euro zur Verfügung.
Was sollte Herr S. tun, um für diverse Szenarien abgesichert zu sein, damit er sein Geld nicht "verliert" ?
ExDevil67
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von ExDevil67 »

Es lassen.

Oder sich zumindest von einem Anwalt beraten lassen. So spontan fallen mir da folgende Szenarien ein die so eine Beratung abdecken sollte.
Trennung, Tod der Lebensgefährtin (LG), Beantragung von Sozialleistungen durch LG, LG wird zum Pflegefall, Zwangsversteigerung der Immobilie, Verkauf, Verschenken
winterspaziergang

Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von winterspaziergang »

peersteiner hat geschrieben:Hallo,

angenommen, Herr S. stellt auf den Wunsch seiner Lebensgefährtin zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie einen Betrag von 80 000 Euro zur Verfügung.
Was sollte Herr S. tun, um für diverse Szenarien abgesichert zu sein, damit er sein Geld nicht "verliert" ?
Die Immobilie selbst kaufen oder in anderer Form im Grundbuch auftauchen. Ein Notar hilft hier sicher gern weiter.

Alternativ
ExDevil67 hat geschrieben:Es lassen.
SusanneBerlin
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von SusanneBerlin »

Was sollte Herr S. tun, um für diverse Szenarien abgesichert zu sein, damit er sein Geld nicht "verliert" ?
Bei 80.000€ würde ich den Darlehensvertrag mit Rückzahlungsplan nicht selber zusammenstricken sondern von einem Notar ausetzen und beurkunden lassen und eine Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Grundbuchblatt der Immobilie eintragen lassen.

Wenn ich denn ebenfalls den Wunsch hätte, dem Wunsch der/des Lebensgefährt(in) nach dem "zur Verfügungstellen eines Geldbetrags" in dieser Dimension nachzukommen.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von ExDevil67 »

SusanneBerlin hat geschrieben: Bei 80.000€ würde ich den Darlehensvertrag mit Rückzahlungsplan nicht selber zusammenstricken sondern von einem Notar ausetzen und beurkunden lassen und eine Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Grundbuchblatt der Immobilie eintragen lassen.
Was allerdings spätestens dann mit dem Wunsch nach Absicherung des eigenen Geldes kollidiert, wenn die 80 T€ nur als Eigenkapital genutzt werden sollen und der Rest über eine Bank finanziert werden sollen. Die wird sich nämlich eher nicht mit Rang 2 im Grundbuch zufrieden geben, was für Herrn S im Falle der Zwangsversteigerung durch die Bank zu Verlusten führen kann.
peersteiner
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von peersteiner »

Also Darlehensvertrag mit Rückzahlungsplan von einem Notar formulieren und beurkunden lassen.

Hätte die Eintragung im Grundbuch nicht auch zur Folge, dass Herr S. für die Gesamtimmobile haftbar wird ?
SusanneBerlin
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von SusanneBerlin »

Hätte die Eintragung im Grundbuch nicht auch zur Folge, dass Herr S. für die Gesamtimmobile haftbar wird ?
Wenn man sich als (Mit-)Eigentümer eintragen lässt ja. Ich sprach aber davon, das Darlehen mit einem Grundschuldeintrag absichern zu lassen (ohne Miteigentümer zu werden). Beachten Sie dazu auch den Beitrag von ExDevil67.
Grüße, Susanne
peersteiner
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von peersteiner »

Also zum Notar. Anscheinend ein gängiges Thema. Wie spricht man dies als Oberbegriff an ? Darlehensvereinbarung ??
khmlev
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von khmlev »

Für den Darlehensvertrag ist der Notar nicht die richtige Anlaufstelle. Der Notar nicht die einseitigen Interessen des Gläubigers vertreten und wird daher einen ausgewogenen Standard-Darlehensvertrag erstellen. Ein Anwalt ist hingegen den Interessen seines Mandanten verpflichtet.

Für die Grundschuld, welche als Sicherheit des Darlehens dient, wird dann der Notar benötigt.
Gruß
khmlev
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peersteiner
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von peersteiner »

Wobei Herr S. ja auf keinen "Vorteil" für sich abzielt, sondern "nur" seine Einlage abgesichert haben möchte.
Stimmt das, etwa 0,4% vom Darlehensbetrag kostet so ein Vertrag ?
khmlev
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von khmlev »

An Notar- und Gerichtskosten werden wohl rund 900 EUR zzgl. MwSt anfallen.
Gruß
khmlev
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SusanneBerlin
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von SusanneBerlin »

Wobei Herr S. ja auf keinen "Vorteil" für sich abzielt, sondern "nur" seine Einlage abgesichert haben möchte.
Auch wenn Herr S. seine Lebensgefährtin nicht übervorteilen möchte, er möchte doch aber auch Nachteile für sich vermeiden, oder? Z.B. haben Sie ja nicht geschrieben, ob die Lebensgefährtin selber auch Barmittel hat und zusammen mit der Leihe der gesamte Kaufpreis aufgebracht werden kann oder ob die Lebensgefährtin noch ein Bankdarlehen aufnimnt. Die 2. Konstellation kann im Fall einer Insolvenz der Lebensgefährtin durchaus nachteilig für Herrn S. sein und er könnte seine 80.000€ trotz Absicherung im Grundbuch nicht (vollständig) wiedersehen.
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von freemont »

peersteiner hat geschrieben:... zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie ...
"Selbst genutzt",

wenn das bedeutet, dass Herr S. da auch wohnt, erschöpft sich der Regelungsbedarf allerdings nicht im Darlehensvertrag und der dinglichen Sicherung.

Dann wird man auch noch regeln müssen, ob bzw. wie der "Wohnwert" kompensiert werden soll. Dass der Zinsvorteil dazu ausreichend ist, wenn das Darlehen zinslos gegeben wird, ist eher unwahrscheinlich.

Bevor böses Blut oder Frust entsteht müsste man das offen im Sinne einer fairen Regelung ansprechen.
peersteiner
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von peersteiner »

Also die 80 000 Euro von Herrn S. wären etwa 1/3 der Gesamtkosten,
80 000 hätte die Lebensgefährtin, und weitere 80 000 würde sie als als Hypothek aufnehmen.

Wie könnte Herr S. im ärgsten Falle VOR der Bank an sein Geld kommen, also mit Vorrang ?
khmlev
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten

Beitrag von khmlev »

peersteiner hat geschrieben:Wie könnte Herr S. im ärgsten Falle VOR der Bank an sein Geld kommen, also mit Vorrang ?
Gar nicht. Das wird die Bank zu verhindern wissen.
Gruß
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