Morgen zusammen,
Kunde A hat Anfang März aufgrund der Entwicklung der EZB Zinsen einen Kontoeröffnungsantrag bei Bank B vorgenommen, um noch von den Konditionen bis zum 16.03.2009 für Festgeld von 5% auf 12 Monate zu profitieren.
Da Kunde A davon ausging, dass der Antrag nicht pünktlich da sein wird, um den Festgeldantrag nach Erhalt der Kontoeröffnungsanlagen online aufzugeben, schickt er ihn gleich mit und bittet um Einzug des Geldes von seinem Bankkonto.
Ende März erhält Kunde A seine Kontoeröffnungsunterlagen, der Festgeldantrag wurde nicht ausgeführt. Kunde A wartet noch einige Tage bis Anfang April und ruft dann bei der Bank an( kostenpflichtige Hotline), nachdem EMail Anfragen unbeantwortet blieben.
Hier erhält Kunde A den Bescheid, dass Festegldanträge nur bei Deckung des Tagesgeldkontos durchgeführt werden und da hier kein Geld drauf war (Kunde A hatte es ja noch auf dem Bankkonto, da er ja mit Einzug von dem Geld von diesem her rechnete), wurde der Auftrag nicht durchgeführt und storniert.
Inzwischen lagen die Konditionen auch bei nur noch 4% für 12 Monate, was der Kunde nicht wollte, also gab es keinen neuen Auftrag und er legte das Geld erstmal auf das Tagesgeldkonto der Bank.
Nachdem das Geld hier ankam, wurde jedoch der Festgeldauftrag plötzlich ausgeführt, mit den neuen nicht gewollten Konditionen!
Nach erneutem Anruf bei der Bank (wieder kostenpflichtig natürlich) wurde mir mitgeteilt, dass bei Neukunden die Aufträge schon mal später durchgeführt werden, da sie mit dem Prozedere noch nicht vertraut wären und hier dann immer die Konditionen des Durchführungstages gelten würde, nicht des Eingangs des Antrages.
Meine Frage ist natürlich, ob das rechtens ist, einfach die Konditionen des Durchführungstages zu nehmen, einfach den Auftrag mit anderen Konditionen durchzuführen und was der Kunde jetzt für Rechte hat (außer die Bank zu wechseln...), damit der Auftrag zu den Konditionen des Auftragseinganges gemacht wird bzw. storniert werden kann zu den jetzigen Konditionen.
Ich hoffe, das war halbwegs verständlich.
Danke für Hilfe!
Liebe Grüße
Marie
Festgeldauftrag fehlerhaft durchgefführt?
Moderator: FDR-Team
Als erstes sollte man einen Blick auf die unterschriebenen Unterlagen (Festgeldantrag) und die AGB der Bank werfen. Insbesondere, ob es einen Passus zur Auftragsbearbeitung gibt, der Zinssatz in der Höhe vermerkt war und wie lang sich die Bank daran binden will (und was danach passiert).
Tschau
Majo
Tschau
Majo
Hallo,
also im Anrag steht folgendes, Zinssatz war vermerkt:
Die Laufzeit beginnt ab dem Tag des Auftragseinganges bei entsprechender Kontodeckung.
Sollte innerhalb von 10 Tagen nach Eingang keine Kontodeckung vorliegen, so wird der Auftrag als gegenstandslos angesehen.
Würde für mich heißen, nach 10 Tagen hätte er nicht mehr ausgeführt werden dürfen, wurde er aber (Eingang 11.03 und Durchführung 08.04).
in den AGB konnte ich nichts finden, was im Zusammenhang stünde bzw. nichts ersehen.
Liebe Grüße
Marie
also im Anrag steht folgendes, Zinssatz war vermerkt:
Die Laufzeit beginnt ab dem Tag des Auftragseinganges bei entsprechender Kontodeckung.
Sollte innerhalb von 10 Tagen nach Eingang keine Kontodeckung vorliegen, so wird der Auftrag als gegenstandslos angesehen.
Würde für mich heißen, nach 10 Tagen hätte er nicht mehr ausgeführt werden dürfen, wurde er aber (Eingang 11.03 und Durchführung 08.04).
in den AGB konnte ich nichts finden, was im Zusammenhang stünde bzw. nichts ersehen.
Liebe Grüße
Marie
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