Warum neuer Kundenstammvertrag

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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habibi809
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Warum neuer Kundenstammvertrag

Beitrag von habibi809 »

Hallo miteinander,

hab mal eine Frage: Wenn man bereits ca. 20 Jahre bei einer Bank ist, welche Gründe könnte es haben, das die Bank die Unterzeichnung eines neuen Kundenstammvertrages wünscht bzw. welche Nachteile könnte der Kunde davon haben? Kann die Bank bei Nichtunterzeichnung das Konto (fristlos? fristgerecht?) kündigen?

Beispiel:
X und seine Ehefrau sind bereits seit Jahrzehnten bei der Bank. Nun macht die Bank Druck, dass ein neuer Kundenstammvertrag und Bevollmächtigung/Unterschriftsprobe unterzeichnet wird. Die Unterschriftsprobe wär ja noch in Ordnung. Aber Kundenstammvertrag? Auf Anfrage meint die Bank, dass alles schon so alt sei und man halt unbedingt einen neuen Kundenstammvertrag benötige, zum Fortbestand der Geschäftsbeziehung, alte Vertrag wohl nicht mehr auffindbar. X hat den Kundenstammvertrag gelesen, scheint ganz normal zu sein. Er findet es aber seltsam, wirklich nichts hat sich geändert, er hat auch keine Kredite oder Kontoüberziehungen oder neues Konto oder sonstiges negatives gemacht. Er hat nun nur die Bevollmächtigung/Unterschriftsprobe zurückgeschickt und durchgestrichen, dass Depots etc. eröffnet werden dürfen - nun rief die Bank an, man dürfe auf den Formularen nichts durchstreichen oder verändern, man müsse diese so halt unterschreiben. Auch ein Bekannter hat ein Konto und Tagesgeldkonto bei der Bank, dieser hat von der Bank noch nichts gehört wegen neuer Vertrag etc.

X findet das seltsam, daher die Frage, aus welchen Gründen sich Banken nach Jahren so einen Kundenstamm-Vertrag nochmals unterschrieben haben wollen bzw. welche Nachteile damit für den Kunden verbunden wäre.
Danke vorab!
Tastenspitz
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Re: Warum neuer Kundenstammvertrag

Beitrag von Tastenspitz »

Warum? Das steht doch da oben. Weil der alte Vertrag nicht mehr auffindbar ist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
habibi809
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Re: Warum neuer Kundenstammvertrag

Beitrag von habibi809 »

nee, so steht es nicht oben.

WOHL nicht mehr auffindbar, alte Vertrag WOHL so alt etc.. Der Kunde hat ja noch die alten Unterlagen und der Bank eine Kopie angeboten - ist aber nicht gewünscht.
derblacky
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Re: Warum neuer Kundenstammvertrag

Beitrag von derblacky »

Eine Kundenkopie dürfte wohl nicht revisionssicher sein. Nach 19.1. Banken-AGB kann die Bank auch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

P.S. stand doch da ;-)
habibi809 hat geschrieben:alte Vertrag wohl nicht mehr auffindbar.


Tschau
Majo
BCF
noch neu hier
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Re: Warum neuer Kundenstammvertrag

Beitrag von BCF »

Viele Kreditinstitute nutzten Kundenstammverträge schon seit vielen Jahren. Andere Institutsgruppen sind erst seit Kurzem auf die Idee gekommen dieses Medium zu nutzen, um zum Einen den Kunden Vorteile zu verschaffen (indem z.B. nicht mehr so viele Unterschriften geleistet werden müssen und viele Dinge "Auf Zuruf" gemacht werden können). Für die Kreditwirtschaft verschlankt es Prozesse, so dass beispielsweise die Erstellung eines Vertrages kostengünstiger wird. Das kommt letztendlich auch den Kunden entgegen, denn hierdurch können Kosten gespart und Preise für die Kunden niedrig gehalten werden.
Alte Verträge, bei denen Vertragsunterlagen verloren gegangen sind, können durch einen Kundenstammvertrag nicht geheilt werden. Der Kundenstammvertrag gilt ausschlich für Vertragsabschlüsse n a c h Abschluss des Kundenstammvertrages.
Auch sind Kundenstammverträge lediglich im Präsenzgeschäft (also in den Filialen) anwendbar. Wird online, per Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume ein Vertrag abgeschlossen, so gilt das Fernabsatzgesetz. Hierbei müssen dem Kunden umfangreiche Informationen und Widerrufsbelehrungen zugesandt werden, deren Empfang er auch noch quittieren muss.
Eine weitere Möglichkeit, die Geschäftsprozesse im Produktverkauf schnell und rationell abzuwickeln ist die elektronische Unterschrift (Unterschrifts-Tablett). Hier wird auf einem kleinen elektronischen Bildschirm mit einem Spezialstift unterschrieben (das ist so ähnlich wie bei den Paketzustellern, die den Empfang quittieren lassen).

Also keine Sorge, wenn das Kreditinstitut den Abschluss eines Kundenstammvertrages anbietet. Es ist zum Vorteil für beide Seiten.
Und außerdem bekommt der Kunde von jedem Vertrag, den er über diesen Weg abschließt eine ausgedruckte Bestätigung, in der für ihn rechtssicher dargestellt ist, was er mit seiner Bank vereinbart hat.
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