dass nicht reagiert wurde, ist nach der Schilderung nicht gerade überraschend, ebenso darf man davon ausgehen, dass sie die Mahnung ignorieren wird.Hug.o hat geschrieben:Nun melde ich mich erneut.
Die Kündigung des privaten Kredits ist erfolgt. Eine Reaktion oder auch Zahlung blieb jedoch aus. Nun wurde eine Mahnung zugeschickt.
Wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt und der Schuldner widerspricht, muss man klagen. Seine Richtigkeit sollte man sich juristisch versiert überprüfen lassen. Wer kein/sehr wenig Geld hat, erhält auf Antrag Beratungshilfe und später PKH.Sollte auch dort nicht reagiert werden, erfolgt der gerichtliche Mahnbescheid.
Da dies alles schon länger zurück liegt und auch etwas komplizierter ist, hoffe ich das alles rechtlich so seine Richtigkeit hat. Sonst wäre ja der Mahnbescheid ohne Erfolg
was etwas unverständlich ist, bezüglich der anderen Summe
[/quote]Weil da die Verjährungsfrist schon eingetreten war. Sie hat damals mein komplettes Erbe genommen und ihrem neuen Mann gegeben.
wie ist die Mutter an das Erbe gekommen, dass sie es unterschlagen konnte (§246 StGB)?. war die rechtswidrige Aneignung oder die Unterschlagung verjährt?