Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

Gerd Gutner
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 41
Registriert: 26.09.14, 10:51

Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze

Beitrag von Gerd Gutner »

Endstand : In Überschneidung mit meiner Rücknahme hat der Ombudsmann am 29.12. das Verfahren eingestellt.
Begründung : Es liegen zahlreiche derartige Beschwerden bei ihm vor.Damit handelt es sich um ein grundlegendes Problem , das höchstrichterlich entschieden werden muss. Er entscheidet nur Einzelfälle. ( Er bezieht sich hierbei auf eine Musterentscheidung - Einstellung , die er oder eine Kollegin selbst getroffen hat.)

Es handelt sich also doch um den Ombudmann DER BAUSPARKASSEN. Den aufstehenden Betrag , mit dem die Bausparkasse 6 Monate zinslos gearbeitet hat , habe ich bereits angefordert.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen