Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
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Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Mir ist passiert , was derzeit vielen Bürgern Passiert. DER Bausparvertrag wurde von der Kasse gekündigt , weil dort Zinsen anfallen ( 50 % angespart ). Nun habe ich mich über den Ombudsmann der Bausparkassen kundig gemacht , und bin dort auf folgenden Passus gestossen : die Bausparkasse ist an den Schlichtungsspruch nur gebunden , wenn der Streitwert 5000 E nicht übersteigt.
Folgert daraus im Umkehrschluss , dass die Bausparkasse alle Sprüche bei einem Streitwert über 5000 E ignorieren kann ?
Kann sie ihre Kündigung aufrechterhalten , wenn der Spruch zu meinen Gunsten ausgeht ?
Wie ist die Rechtslage ?
Folgert daraus im Umkehrschluss , dass die Bausparkasse alle Sprüche bei einem Streitwert über 5000 E ignorieren kann ?
Kann sie ihre Kündigung aufrechterhalten , wenn der Spruch zu meinen Gunsten ausgeht ?
Wie ist die Rechtslage ?
Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Gerd Gutner hat geschrieben:Mir ist passiert , was derzeit vielen Bürgern Passiert. DER Bausparvertrag wurde von der Kasse gekündigt , weil dort Zinsen anfallen ( 50 % angespart ). Nun habe ich mich über den Ombudsmann der Bausparkassen kundig gemacht , und bin dort auf folgenden Passus gestossen : die Bausparkasse ist an den Schlichtungsspruch nur gebunden , wenn der Streitwert 5000 E nicht übersteigt.
Folgert daraus im Umkehrschluss , dass die Bausparkasse alle Sprüche bei einem Streitwert über 5000 E ignorieren kann ?
Kann sie ihre Kündigung aufrechterhalten , wenn der Spruch zu meinen Gunsten ausgeht ?
Wie ist die Rechtslage ?
Hallo,
das ist richtig, die Schiedsprüche der Ombudsleute sind unterschiedlich vereinbart und es gibt Unterschiede bei den Banken, den Versicherern und den Bausparkassen.
Die BS muss den Schiedsspruch des Ombudsmannes nicht akzeptieren.
Nur wenn der Sreitwert mehr als 5.000 Euro betrifft, also ab mindestens 5.000,01 € beträgt, kann die Bausparkasse den Rechtsweg bestreiten.
Nach meiner Erinnerung hat letzte oder vorletzte Woche ein Landgericht hinsichtlich von "Sparbuchkündigungen" den Bankkunden Recht gegeben, dass die Kü der Sparkasse hinsichtlich einer Sparbriefverzinsung unwirksam sei, da die Bank das Risiko nicht einseitig auf die Kunden verlagern könne; Rechtsexperten sind der Ansicht, dass dies analog auch auf BS umzulegen wäre.
Es ging um eine Sparkasse in Ulm, vermutlich dann das Landgericht Ulm oder Augsburg.
lG
Hinweise erfolgen ausschließlich aufgrund eines vorgetragenen Sachverhaltes und nicht aufgrund von Vermutungen; je detaillierter der Sachverhalt ist, desto zutreffender können die Hinweise sein.
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Nur nochmal zur Klarstellung: Die BS kann sich bei einem Streitwert von über 5000 E nicht einfach über den Schlichtungsspruch hinwegsetzen , sondern muss klagen , weil er sonst gilt ?Nur wenn der Sreitwert mehr als 5.000 Euro betrifft, also ab mindestens 5.000,01 € beträgt, kann die Bausparkasse den Rechtsweg bestreiten.
Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Nein. Unter 5000.-EUR muss sie den Schiedsspruch akzeptieren. Über 5000.- kann sie diesen auch ablehnen und der Kunde muss den Rechtsweg einschlagen.Gerd Gutner hat geschrieben:Nur nochmal zur Klarstellung: Die BS kann sich bei einem Streitwert von über 5000 E nicht einfach über den Schlichtungsspruch hinwegsetzen , sondern muss klagen , weil er sonst gilt ?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Danke , das wollte ich wissen .Somit ist die ganze Schlichtungsstelle ein Witz , eine Farce , denn heutzutage läuft fast jeder Bausparvertrag auf einen Betrag von über 5000 Euro.
Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Nö. Der Streitwert ist ja nicht die angesparte Summe, sondern die Zinszahlung.Gerd Gutner hat geschrieben:Danke , das wollte ich wissen .Somit ist die ganze Schlichtungsstelle ein Witz , eine Farce , denn heutzutage läuft fast jeder Bausparvertrag auf einen Betrag von über 5000 Euro.
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Ja ? Das macht Hoffnung . Ich dachte , wenn ich gegen die Kündigung des Bausparvertrages vorgehe , richtet sich der Streitwert nach dem Wert des Bausparvertrags .
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
oder doch das Bausparguthaben?ktown hat geschrieben:Nö. Der Streitwert ist ja nicht die angesparte Summe, sondern die Zinszahlung.
Andererseits sind mir zurzeit nur zwei Kündigungsgründe bekannt:
a) Vertrag ist überspart => trifft beim TE nicht zu
b) Vertrag ist seit zehn Jahren zugeteilt => könnte beim TE zutreffen
"weil dort Zinsen anfallen" ... ???
Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Man muss die meisten Verträge ja nur lange genug liegen lassen um dann im Ergebnis auch auf 5000 EUR Zinszahlung zu kommen (die man nicht mehr erhalten kann, wenn der Vertrag vorher gekündigt wurde).Nö. Der Streitwert ist ja nicht die angesparte Summe, sondern die Zinszahlung.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Zehn Jahre zuteilungsreif ist gegeben. Allerdings gibt die BSK auch offen zu , dass sie die Zinsen nicht zahlen will.
" Jetzt zwingt uns die seit Jahren anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB dazu, dass wir Ihnen diese Option ( Geldanlage) nicht weiter anbieten können. Zum Schutze des Bausparkollektivs ist es unumgänglich ...."
Also Streitwert doch a) Betrag des Angesparten
b) Nennwert des Bausparvertrags ?
" Jetzt zwingt uns die seit Jahren anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB dazu, dass wir Ihnen diese Option ( Geldanlage) nicht weiter anbieten können. Zum Schutze des Bausparkollektivs ist es unumgänglich ...."
Also Streitwert doch a) Betrag des Angesparten
b) Nennwert des Bausparvertrags ?
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Wenn der Vertrag jetzt aufgelöst wird, muss die Bausparkasse die Zinsen (inkl. ggf. Bonus) zahlen.
Der Streitwert ist unerheblich. Es geht in diesem Fall um die "10-Jahres-Grenze".
Die Bausparkasse wird die Auflösung durchsetzen, ob mit oder ohne Zustimmung des Kunden.
Der Streitwert ist unerheblich. Es geht in diesem Fall um die "10-Jahres-Grenze".
Die Bausparkasse wird die Auflösung durchsetzen, ob mit oder ohne Zustimmung des Kunden.
Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
dem hab ich ja auch nie widersprochen...windalf hat geschrieben:Man muss die meisten Verträge ja nur lange genug liegen lassen um dann im Ergebnis auch auf 5000 EUR Zinszahlung zu kommen (die man nicht mehr erhalten kann, wenn der Vertrag vorher gekündigt wurde).Nö. Der Streitwert ist ja nicht die angesparte Summe, sondern die Zinszahlung.
Aber der TE sagte ja
Wie das Gericht den Streitwert ermittelt kann ich auch nicht sagen. Wie will es das festlegen. Behält der Kunde den Vertrag noch 2, 5 oder 10 Jahre. Bleiben die niedrigen Zinsen noch 2,5 oder 10 Jahre. Keiner weiß es. Davon ist aber abhängig, wieviel Zinsen dem Kunden durch diese einseitige Kündigung verloren gehen könnten.Gerd Gutner hat geschrieben:denn heutzutage läuft fast jeder Bausparvertrag auf einen Betrag von über 5000 Euro
Die meisten Bausparer laufen, so denke ich, so zwischen 50.000 und 150.000 EUR als Bausparsumme. Da reden wir dann schon 3-5 Jahren Zinsen bis die 5000.-EUR Streitwert erreicht währen.
Oder?
Können sie dazu Urteile vorlegen oder woran machen sie das fest?feuerwache hat geschrieben: Es geht in diesem Fall um die "10-Jahres-Grenze".
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
An der Aussage des TE.ktown hat geschrieben:Können sie dazu Urteile vorlegen oder woran machen sie das fest?feuerwache hat geschrieben: Es geht in diesem Fall um die "10-Jahres-Grenze".
Alle Bausparkassen kündigen seit längerer Zeit Hochzinstarife sobald eine von zwei Voraussetzungen eintritt:
a) Bausparsumme/Vertrag ist überspart
b) Zuteilung zehn Jahre her
So weit bisher nachzulesen ist, scheinbar "zulässig".
Eine Höchstrichterliche Entscheidung zu Punkt b) steht allerdings aus.
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Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Vielen Dank soweit . Um zu entscheiden , ob ich die Schlichtungsstelle einschalte , müsste ich nun wissen , wonach sich der Streitwert im Falle eine Kündigung wegen 10 Jahre Zuteilungsreife richtet. Da die Bausparkassen bereits seit über einem Jahr die Kündigungen aussprechen , gibt es evtl. bereits Fälle dazu .
Re: Bausparkassenschlichtung - 5000 Euro Grenze
Also den Weg über den Ombudsmann ist sicherlich nicht falsch, da er dem Kunden keinen Schaden verursacht. Wenn letztlich die BSK sich nicht daran gebunden fühlt, dann kann man danach immer noch mit einem Anwalt den Klageweg gehen.
Es muss ja nicht grundsätzlich heißen, dass die BSK das Urteil des Ombudsmannes nicht akzeptiert.
Es muss ja nicht grundsätzlich heißen, dass die BSK das Urteil des Ombudsmannes nicht akzeptiert.
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