Vorfälligkeitsentschädigung; Widerrufsbehrung fehlerhaft

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

Charly44
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 64
Registriert: 25.02.14, 10:07

Vorfälligkeitsentschädigung; Widerrufsbehrung fehlerhaft

Beitrag von Charly44 »

Der A hat in 2012 sein Haus verkauft; die Bank verlangte eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Diese - ca. 10T€, hat A gezahlt, bzw. wurden mit der Kreditablösung verrechnet. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat " .....beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung."
Jetzt stellen sich ihm drei Fragen:

- Wann endet die Verjährungsfrist (Vertrag aus 2012); Ende 2015?
- Sollte der Darlehensvertrag tatsächlich fehlerhaft sein, hätte A auch einen Anspruch auf die bisher von ihm gezahlten Zinsen?
- sowie einen Anspruch auf bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung?

Freundliche Grüße

Karl
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Vorfälligkeitsentschädigung; Widerrufsbehrung fehlerhaft

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

zur Beantwortung der Frage muss bekannt sein, wann der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde (Auszahlung der Kreditsumme an den Kunden). Sie schrieben zwar "Vertrag aus 2012", ist das richtig so?

Die Darlehen wurde also 2012 aufgenommen und im selben Jahr durch den Hausverkauf wieder abgelöst, habe ich das richtig verstanden?
Grüße, Susanne
Charly44
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 64
Registriert: 25.02.14, 10:07

Re: Vorfälligkeitsentschädigung; Widerrufsbehrung fehlerhaft

Beitrag von Charly44 »

Danke für die Antwort. Ich präzisiere meine Frage wie folgt:
Der Vertrag ist vom 13.02.2002 mit LZ bis 30.6.2012. Am 20.06.2011 hat der A einen Prologationsvereinbarung vom 01.12.12 bis 30.6.2017 mit verändertem Zins abgeschlossen. Der Widerrufstext "...Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Erklärung...".
Das Haus wurde bereits mit Wirkung vom 31.12.2012 verkauft, die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank betrug 3380,- €.
Folgende Fragen stellen sich dem A. Ist durch den fehlerhafte Widerrufstext vom 20.6.2011 "Die Prologations.....kann innerhalb von 14Tagen .......Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung....." der Beginn der Frist entstanden?
Gilt dies auch für einen Vertrag aus 1998, der von der Bank am 18.7.2008 mit Wirkung zum 31.03.2009 gekündigt wurde und gleichzeitig ein Angebot erhielt ab 1.4.209 mit geändertem Zins und der fehlerhaften Widerrufserklärung versehen ist. LZ bis 31.03.2014. Danach unter gleichem Kennzeichen ab 01.04.2014 bis 31.03.2019 verlängert wurde ebenfalls mit der fehlerhaften Widerrufserklärung. Per 30.6.2015 werden 7500,-€ Vorfälligkeit gefordert.
Freundliche Grüße
Karl
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen