Bankschließfach - wer hat Zugriff?

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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harrydirty
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Bankschließfach - wer hat Zugriff?

Beitrag von harrydirty »

In dieser Frage geht es um Bankschließfächer (und deren Anonymität).

Nehmen wir an, A mietet sich bei seiner Bank B ein Bankschließfach. Darin werden Unterlagen/Dateiträger verwahrt, deren Inhalt für den einen oder anderen Zeitgenossen sehr unangenehm werden könnte (deshalb nicht zuhause aufbewahrt!). Zur Anmietung des Schließfaches muss sich A gegenüber B legitimieren (z.B. Personalausweis).

Frage 1: Wer bekommt Kenntnis von der Existenz dieses Schließfaches? Gibt es ein zentrales Register aller Bankschließfächer? Soweit mir bekannt ist, wird die Existenz eines Schließfaches nur im Todesfall des Benutzers an das Nachlassgericht gemeldet. Wie erfährt die Bank vom Todes des Mieters?

Frage 2: Wenn die Existenz eines bestimmten Schließfaches bei einer bestimmten Bank nicht "gemeldet" werden muss, kann dann die Ermittlungsbehörde "auf Verdacht" einen Durchsuchungsbeschluss z.B. bei allen Banken C bis X eines Ortes erwirken? Was wäre wenn A sich das Schließfach bei einer Bank am anderen Ende Deutschlands genommen hätte?

Wie ist die Rechtslage?
Baden-57
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Re: Bankschließfach - wer hat Zugriff?

Beitrag von Baden-57 »

Da muss man die AGB's der Bank "studieren", denn es gibt unterschiedliche Schließfächer bei Banken, deren Inhalt somit auch unterschiedlich versichert ist.
Nur die 'Bank bzw. auch die Zentrale dieser Bank kennen den Mieter des Schließfaches.
Wenn der Schließfachkunde nicht gleichzeitig auch Bankkunde ist, also bei der Bank Giro- oder Geschäftskonto etc. unterhält, erfährt die Bank nur dann vom Tod des Schließfachkunden, wenn diese von Dritten (Familienangehörige, Testamensvollstrecker etc.) informiert wird.
Hat der Schließfachkunde das Schließfach geheim gehalten, erfährt die Bank vorerst nicht vom Tod.


Frage 2: Wenn die Existenz eines bestimmten Schließfaches bei einer bestimmten Bank nicht "gemeldet" werden muss, kann dann die Ermittlungsbehörde "auf Verdacht" einen Durchsuchungsbeschluss z.B. bei allen Banken C bis X eines Ortes erwirken? Was wäre wenn A sich das Schließfach bei einer Bank am anderen Ende Deutschlands genommen hätte?

Nein, das ist alles Unsinn, denn ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluß muß eindeutig die Bank und das Schließfach benennen.
Zudem muß für den Beschluß schon gravierende Rechtsverstöße des Schließfachkunden vorliegen und der Hinweis, dass im Schließfach xx bei der ACB-Bank hier Beweismaterial sichergestellt werden kann.

Es gibt Banken, da muss man nicht Bankkunde sein, um ein Schließfach anzumieten.
Man kann bei Banken auch die Gebühr für das Schließfach für Jahre im voraus bezahlen, so dass keine Korrespondenz zwischen Bank und Kunde/Heimatadresse erforderlich ist.

lG
Tiefbau
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Re: Bankschließfach - wer hat Zugriff?

Beitrag von Tiefbau »

Alle Kreditinstitute in Deutschland sind verpflichtet, eine Datei zu führen, in der die Kontostammdaten ihrer Kunden gespeichert sind. In gesetzlich geregelten Fällen darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit April 2003 bei Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für strafrechtliche Zwecke, auf diese Datenbank zugreifen sowie Auskunft über Kontostammdaten eines in Deutschland geführten Bankkontos (auch Schließfächer) an andere Behörden erteilen.
Gespeichert werden Kontonummer, Eröffnungs- und Auflösungsdatum sowie Nachname und alle Vornamen, Geburtsdatum des Kontoinhabers, Nachname und alle Vornamen eines oder mehrerer evtl. abweichenden wirtschaftlich Berechtigten (hier auch die Adresse) sowie Nachname und alle Vornamen und Geburtsdatum von Verfügungsberechtigten des Kontos.

Ermittlungsbehörden bedienen sich häufig an den Daten im Rahmen des Kontoabrufverfahrens. Durchsuchungsbeschlüsse müssen nicht kontret eine bestimmte Schließfachnummer benennen. Es reicht auch z.B. aus, wenn drinsteht "Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Herrn XY und Schließfächer".
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