Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Kick-back ... eutschland müssen Banken kickbacks zurückerstatten und man kann verlustreiche GEschäfte rückabwickeln.
Gilt das auch für Aktienkäufe?
Und gibt es hier eine Verjährung?
Danke.
Kickbacks Rückerstattung
Moderator: FDR-Team
Re: Kickbacks Rückerstattung
Bis auf Mord verjährt so ziemlich alles.
Wie muss ich mir eine KickBack zahlung bei einem Aktienkauf vortsellen.
A vermittelt Aktien vom Unternehmen B an Erwerber C?
Und A erhält dafür von B eine versteckte Provision?
Könnte m.E.nur greifen wenn Unternehmen B noch nicht börsennotiert ist.
Gr
ZetPeO
Wie muss ich mir eine KickBack zahlung bei einem Aktienkauf vortsellen.
A vermittelt Aktien vom Unternehmen B an Erwerber C?
Und A erhält dafür von B eine versteckte Provision?
Könnte m.E.nur greifen wenn Unternehmen B noch nicht börsennotiert ist.
Gr
ZetPeO
Re: Kickbacks Rückerstattung
Die Bank berät den Kunden u. Kassiert vom Fondsanbieter versteckt Gebühren.
Es gibt Urteile, dass das eben verboten sei.
Es gibt Urteile, dass das eben verboten sei.
Re: Kickbacks Rückerstattung
Aktien werden nicht von Fondsgesellschaften vertrieben sondern an der Börse ge-& verkauft.
Alle Kosten bei Aktienkäufen sollten auf der Wertpapierabrechnung aufgelistet sein.
Kickback-Zahlungen kenne ich bei Aktien (im freien Börsenhandel) nicht.
Tschau
Majo
Alle Kosten bei Aktienkäufen sollten auf der Wertpapierabrechnung aufgelistet sein.
Kickback-Zahlungen kenne ich bei Aktien (im freien Börsenhandel) nicht.
Tschau
Majo
Re: Kickbacks Rückerstattung
Es geht um Fonds, nicht um "reine" Aktien.derblacky hat geschrieben:Aktien werden nicht von Fondsgesellschaften vertrieben sondern an der Börse ge-& verkauft.
Alle Kosten bei Aktienkäufen sollten auf der Wertpapierabrechnung aufgelistet sein.
Kickback-Zahlungen kenne ich bei Aktien (im freien Börsenhandel) nicht.
Tschau
Majo
Re: Kickbacks Rückerstattung
Die Frage ist, ob dem Erwerb der Fondsanteile eine Beratung vorausging. Falls ja, dürfte es sich dabei um eine Anlageberatung gehandelt haben. Banken sind dabei verpflichtet, über Rückvergütungen (Erwerbs- und Bestandsprovisionen) aufzuklären. Wurde das unterlassen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis. Wichtig: hat der Kunden bei einer späteren Anlage von Rückvergütungen der Bank erfahren, ist dieser Zeitpunkt nach neuerer Rechtsprechung maßgeblich! Der Schadensersatz geht dahin, den Preis der Fondsanteile abzüglich bisheriger Auszahlungen des Fonds zu erhalten, wobei die Fondsanteile an den Schädiger zu übertragen sind.
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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