Hallo Wissende,
nehmen wir den fiktiven Fall, dass eine Mutter für ihren volljährigen Sohn für das Mietverhältnis einer großen Baugesellschaft eine Bürgschaft übernehmen sollte.
Nehmen wir weiter an, dass nunmehr das Immobilienobjekt verkauft und der neue Eigentümer/Vermieter nunmehr ein Unternehmen in Luxemburg sei.
Die Bürgin solle nun aufgrund der vermeintlichen Bürgschaft in Anspruch genommen werden, wobei die bevollmächtigten RAe. lediglich die Bürgschaft behaupten.
Gehen wir davon aus, dass die vermeintliche Bürgin den Anspruch ablehnt mit der Begründung, ihr seine eine Bürgschaft nicht in Erinnerung, wobei die RAe. als Antwort Kopien der Grundbuchauszüge sowie den Mietvertrag vorlegen, nicht allerdings die Bürgschaftsurkunde (Kopie).
Frage:
Wenn die Bürgin für ein Mietverhältnis für den Vermieter Pfefferminzia bürgt, das Objekt veräußert wird, geht dann die Bürgschaft an den Immobilienerwerber automatisch über???
Danke für Antworten, Hinweise,...
lG
Bürgschaft für Mietverhältnis - Eigentümer wechselt
Moderator: FDR-Team
Bürgschaft für Mietverhältnis - Eigentümer wechselt
Wissen ist Macht,
Unwissenheit für Manche beruhigend, aber dennoch gefährlich.
Unwissenheit für Manche beruhigend, aber dennoch gefährlich.
Re: Bürgschaft für Mietverhältnis - Eigentümer wechselt
Was mir bei Bürgschaften und Mietverhältnissen so spontan einfällt. Was ist mit einer möglichen Kaution und wer hat wann warum die Bürgschaft ins Spiel gebracht? Ggf ist die nämlich wegen Übersicherung hinfällig.
Re: Bürgschaft für Mietverhältnis - Eigentümer wechselt
Baden-57 hat geschrieben:...
Frage:
Wenn die Bürgin für ein Mietverhältnis für den Vermieter Pfefferminzia bürgt, das Objekt veräußert wird, geht dann die Bürgschaft an den Immobilienerwerber automatisch über???
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Hallo,
ja, von Gesetzes wegen, siehe § 566a BGB.
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