Schließt ein gewerblicher Immobilieneigentümer mit einem Verbraucher einen notariellen Vertrag über den Mietkauf der Immobilie ab, müsste der Verbraucher doch grds. über sein Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen informiert werden.
Ich denke die Musterbelehrung aus der Anlage 7 zu Artikel 247 EGBGB müsste die Einschlägige sein.
http://www.buzer.de/gesetz/5257/a167165.htm
Kennt jemand ein passendes Muster, dass exakt auf den Mietkauf passt ? Ist der Mietkauf z.B. ein verbundener Vertrag nach § 358 BGB ?!
Widerrufsbelehrung bei Mietkauf
Moderator: FDR-Team
Re: Widerrufsbelehrung bei Mietkauf
Hallo,
der Mietkauf ist nicht mit einem Darlehen gleich zu setzen und folgedessen auch kein Widerrufsrecht.
der Mietkauf ist nicht mit einem Darlehen gleich zu setzen und folgedessen auch kein Widerrufsrecht.
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