richtig, wobei der Fall hier auf die manische Symptomatik anspricht.questionable content hat geschrieben:Eine psychische Erkrankung bedeutet keine Geschäftsunfähigkeit.
was man bedenken sollte, wenn man den Eingangsbeitrag liest:
Die Dame hat einen Kredit aufgenommen und war offenbar zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme geschäftsfähig. Dass sie es damals nicht war, dürfte sich selbst dann nicht nachweisen lassen, wenn man die spätere manische Phase und eine Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Ausgaben nachweist.Die besagten 25.000 Euro werden innerhalb eines Jahres in ihrer manischen Phase verprasst. Kontoauszüge belegen reichliche Bargeldabhebungen.
Man wüsste nur, dass sie -später- in einer manischen Phase das Geld wegen der Manie verprasst hat, nicht, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kredites geschäftsunfähig war.
richtigAus dem Ergebnis "Kredite aufnehmen" und "Geld verprassen" kann man nicht auf Geschäftsunfähigkeit schließen. Sparsamkeit ist nicht per se ein Zeichen der Vernunft, das Verleben von Sparvermögen oder Aufnahme von Krediten kein Zeichen von der Geschäftsunfähigkeit.
Ansonsten könnte man wohl von jedem Kreuzfahrtschiff, Luxushotel oder gehobenen Nachtclub gleich den Shuttleservie in die Geschlossene einrichten und wir hätten einen exklatanten Mangel an Kommunalpolitikern.