hi
darf eine Firma als Dienstleister für das Einziehen von Lastschriften für Dritte ohne Weiteres tätig werden oder muss sie für diese Tätigkeit von der BAFIN zugelassen lassen?
Sind solche Dienstleistungen "Finanzdienstleistungsgeschäfte" im Sinne der §§ 32, 33 Kreditwesengesetz (KWG)?
http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenF ... _node.html
Gruss
Dienstleister für das Einziehen von Lastschriften für Dritte
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