Auszahlungsverzug

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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MarkusToe
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Auszahlungsverzug

Beitrag von MarkusToe »

A hat einen Bausparvertrag und stirbt.

Die Erben wollen den Vertrag ausgezahlt haben. BSK sagt: lasst doch noch etwas stehen dann gibts im Oktober noch einen Schlussbonus.
Dem wurde zugestimmt
Leider hat BSK im Oktober nicht wie angewiesen ausgezahlt.
Kann die BSK sagen: wir zahlen nur an ein KTO - oder kann jeder Erbe (bei vorliegendem Erbschein) die hälftige Teilung verlangen?
SusanneBerlin
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Re: Auszahlungsverzug

Beitrag von SusanneBerlin »

Alle Erben zusammen müssen der Bausparkasse sagen (schreiben) auf welches KTO (wow 2 Buchstaben gespart) die Auszahlung erfolgen soll.
Ob sich die Bausparkasse die Mühe macht, auf 2 verschiedene Konten je hälftig auszuzahlen, könnte man anfragen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Grüße, Susanne
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