Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

bubi317
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Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von bubi317 »

Folgender Sachverhalt: Ein Anuitätendarlehen wird mit Hilfe der Sonderkündigungsfrist nach 10 Jahren mit Einhaltung der 6 monatigen Kündigungsfrist gekündigt. Termin der Kündigung ist der 01.03.2016. Bank bestätigt die Kündigung zum 01.03.2016 und verlangt zu diesem Zeitpunkt innerhalb von 2 Wochen die Rückzahlung der Restschuld, ansonsten ist die Kündigung hinfällig. Hätte die Restschuld nicht erst zum 01.09.2016 verlangt werden dürfen. Was könnte passieren, wenn man das Geld zum 01.03. 2016 überweist? Die Bank hat die Anerkennung der Kündigung schriftlich bestätigt, sie könnte doch keinen weiteren Forderungen mehr stellen, da sie es selbst verschuldet hat oder? Danke.
Vaughn
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von Vaughn »

Bitte den (fiktiven) Sachverhalt noch einmal klarstellen:

1.) Wann wurde das Darlehen vollständig empfangen bzw. wann ist die 10-Jahres-Frist abgelaufen?
2.) Wann wurde das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt? Nach der vorliegenden Schilderung soll die Kündigung erst am 01.03.2016 erfolgen, dem widerspricht die (fiktive) Bestätigung der Bank zum jetzigen Zeitpunkt.
bubi317
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von bubi317 »

Auszahlungszeitpunkt des Gesamtdarlehens war der 01.03.2006. Deshalb ist eine Kündigung nach 10 Jahren zum 01.03.2016 möglich unter Einhaltung eine sechsmonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung wurde jetzt abgegeben und von der Bank bestätigt. Die genaue Restschuld wurde darin auch vermerkt.
margarete
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von margarete »

und was soll daran falsch sein, dass zum 1.3.2016 die Restschuld gezahlt werden soll??? Das ist doch der Sinne einer Kündigung und die Bank will dann natürlich genau zu diesem Zeitpunkt ihr Geld haben - nicht erst 6 Monate später!!
M.
SusanneBerlin
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

die Bedeutung einer Kündigigungsfrist ist, dass Sie das Kündigungsschreiben 6 Monate vor dem Kündigungstermin an die Bank schicken müssen. Anscheinend haben Sie das rechtzeitig getan und die Bank hat bestätigt, dass der Darlehensvertrag am 1.3.2016 endet.
Wenn der Vertrag am 1.3. endet können Sie das Darlehen über den 1.3. hinaus nicht mehr beanspruchen, Sie müssen den offenen Restbetrag also zu diesem Datum zurückzahlen. Die Bank hat Ihnen sogar 14 Tage mehr Zeit zur Rückzahlung gegeben.

"Kündigungsfrist" bedeutet nicht, dass die Frist nach dem Vertragsende angehängt wird.
Grüße, Susanne
lottchen
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von lottchen »

Ist das Darlehen im August oder früher gekündigt worden? Falls ja, alles gut. Falls nein (später) stimmt irgendwas an dem geschilderten Sachverhalt nicht.
bubi317
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von bubi317 »

Das Darlehen wurde fristgerecht gekündigt. Bei einer früheren Bankberatung hieß es immer, man kann zu dem Zeitpunkt der Auszahlung nach 10 Jahren kündigen und muss aber 6 Monate die Raten weiterzahlen und zum Schluss erst die Restschuld. Dies war offensichtlich eine Fehlaussage. Das Problem hat sich damit gelöst und die Bank keinen Fehler gemacht. Danke für die Hilfe.
derblacky
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von derblacky »

lottchen hat geschrieben:Ist das Darlehen im August oder früher gekündigt worden? Falls ja, alles gut. Falls nein (später) stimmt irgendwas an dem geschilderten Sachverhalt nicht.
Hier werden eh nur fiktive Themen besprochen ;-)
... und da sich beide Vertragsparteien einig sind (Kündigung und Bestätigung selbiger) stimmt alles ;-)

Tschau
Majo
bubi317
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von bubi317 »

Hallo!
Man hat sich immer auf den § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers bezogen

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

Als Beispiel:
Hat er den Darlehensvertrag bspw. am 01.01.2000 abgeschlossen und das Darlehen ist zu diesem Zeitpunkt auch in Empfang genommen, so kann er aufgrund des Sonderkündigungsrechtes des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf jeden Fall mit Wirkung zum 30.06.2011 kündigen (Ablauf von 10 Jahren nach Empfang des Darlehens + 6 Monate Kündigungsfrist).

Das hätte für diesen fiktiven :D Fall ja bedeuten müssen: 01.03.2016 Kündigung und Ablauf+Restschuldzahlung 01.09.2016?

Also doch Fehler der Bank?

Kongreter Fall:
Auszahlung: 20.06.2006
Kündigung bei der Bank: 30.10.2015
Bestätigung seitens der Bank: 18.11.2015 mit Termin zum 20.06.2016 und Restschuldzahlung innerhalb von 2 Wochen
SusanneBerlin
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von SusanneBerlin »

bubi317 hat geschrieben: Kongreter Fall:
Auszahlung: 20.06.2006
Kündigung bei der Bank: 30.10.2015
Bestätigung seitens der Bank: 18.11.2015 mit Termin zum 20.06.2016 und Restschuldzahlung innerhalb von 2 Wochen
10 Jahre nach 20.6.2006 kommt der 20.6.2016
nochmal 6 Monate drauf ist der 20.12.2017

Wie wurde die fiktive Kündigung denn formuliert? Zu welchem Beendigungsdatum wurde konkret gekündigt?
bubi317 hat geschrieben:Das hätte für diesen fiktiven Fall ja bedeuten müssen: 01.03.2016 Kündigung und Ablauf+Restschuldzahlung 01.09.2016?
Völlig unverständlich, wie Sie auf den 01.03.2016 kommen, das müssen Sie erklären.
Als Beispiel:
Hat er den Darlehensvertrag bspw. am 01.01.2000 abgeschlossen und das Darlehen ist zu diesem Zeitpunkt auch in Empfang genommen, so kann er aufgrund des Sonderkündigungsrechtes des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf jeden Fall mit Wirkung zum 30.06.2011 kündigen (Ablauf von 10 Jahren nach Empfang des Darlehens + 6 Monate Kündigungsfrist).
In dem Beispiel steht zwar "Ablauf von 10 Jahren", aber das Darlehen läuft insgesamt 11 Jahre und 6 Monate. Wie erklären Sie sich das?
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von freemont »

bubi317 hat geschrieben:...
Das hätte für diesen fiktiven :D Fall ja bedeuten müssen: 01.03.2016 Kündigung und Ablauf+Restschuldzahlung 01.09.2016?
...

Hallo,

ja, genau so ist es.

"Nach Ablauf von zehn Jahren" kann erst gekündigt werden. Die Kündigung kann aber schon vorher ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist läuft erst ab Auszahlungstag + 10 Jahre, dann 6 Monate Frist, also Rückzahlung nach 10 Jahren und 6 Monaten, nicht nach 10 Jahren.

Siehe hier:

http://www.my-baufinanzierung.de/baufin ... erung.html
Vollständiger Empfang des Baudarlehens am 06.02.2006 (Vollauszahlung)

Fristbeginn der 10-Jahresfrist der Baufinanzierung am 07.02.2006

Die 10-Jahresfrist endet somit mit Ablauf des 06.02.2016, § 188 Abs. 2 BGB. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag als Tag des Fristablaufs, § 193 BGB. Hinweis: Die Kündigung des Darlehens kann auch deutlich vor dem Fristablauf ausgesprochen werden.

Fristbeginn der 6-monatigen Kündigungsfrist der Baufinanzierung am 07.02.2016

Das Ende der sechsmonatigen Kündigungsfrist der Baufinanzierung ist demgemäß der 06.08.2016.
Aber ich überblicke das nicht, macht es denn für den Kreditnehmer überhaupt Sinn weiter die Zinsen zu zahlen? Beim aktuellen Zinsnivau? Wäre der 01.03. nicht "billiger" als der 01.09. ?
fodeure
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von fodeure »

SusanneBerlin hat geschrieben:10 Jahre nach 20.6.2006 kommt der 20.6.2016
nochmal 6 Monate drauf ist der 20.12.2017
Das ist dann doch ein bißchen lang. 20.12.2016 paßt besser. :wink:
bubi317
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von bubi317 »

Die Kündigung wurde folgendermaßen erklärt:

...wir möchten von unserem Kündigungsrecht nach §489 Abs. 1 Nr. 3 BGB Gebrauch machen und den am 20.06.2006 geschlossenen Darlehensvertrag mit der obigen Nummer nach Ablauf von 10 Jahren unter Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist zum 20.06.2016 kündigen.

Am 2.11.15 von der Bank zur Kenntnis genommen. Am 18.11.15 folgende schriftliche Antwort bekommen:

...die Kündigung Ihrer vorgenannten Darlehen haben wir erhalten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und den Gegebenheiten wird diese Kündigung zum 20.06.2016 wirksam. Die Kündigung haben wir zu diesem Termin vorgemerkt. Bitte zahlen Sie zu diesem Zeitpunkt EURXXXXXX auf ihr Konto XXXX. Wir bitten zu beachten, dass die Rückzahlung Ihres Darlehens innerhalb von 2 Wochen nach o.g. Termin erfolgt. Andernfalls ist Ihre Kündigung hinfällig.

Der 01.03.16 war nur ein fiktiver Termin von mir. (ausgedacht)

Bei dem Beispiel haben die sich wohl verschrieben und ein Jahr zuviel daraus gemacht, mir ging es da eher um diese 6 Monate, so wie es auch auf der Bank erzählt wurde. Das steht aber im Widerspruch zu dem jetzt genannten Termin vom 20.06.2016.

Liegt hier nicht ein Fehler seitens der Bank vor?
freemont
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von freemont »

bubi317 hat geschrieben:...

Der 01.03.16 war nur ein fiktiver Termin von mir. (ausgedacht)
...

Ach so,

nein, wenn am 20.06.2006 ausgezahlt wurde, muss am 20.12.2016 zurückgezahlt werden, reines Rechenexempel, da endet die Kündigungsfrist.

Aber macht es denn bei den aktuellen Zinsen Sinn darum zu kämpfen? Wäre der 20.06. nicht billiger?
bubi317
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Re: Fehler bei Sonderkündigung Darlehen

Beitrag von bubi317 »

Wir haben ja gedacht es endet erst am 20.12.2016 nach 10 Jahren und 6 Monaten. Die Bank möchte das Geld ja aber schon am 20.06.2016 komplett von uns. Siehe mein letzter Beitrag mit dem Antwortschreiben. Meine Frage ist jetzt, was dann passieren könnte, wenn ich zum 20.06.2016 zahle und die Bank dann feststellt, dass ihr noch für 6 Monate die Zinsen fehlen? Bin ich dann im Recht mit meinem Schreiben von denen? Für uns kommt es auf jeden Fall mit der Kündigung zum 20.06. billiger.
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