Darlehensrückzahlung nach Zinsbindung

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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ktown
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Darlehensrückzahlung nach Zinsbindung

Beitrag von ktown »

Folgender Sachverhalt:
Kunde A hat bei Bank B ein Darlehen aufgenommen. Die Zinsbindung endet am 30.01.2016. Nun besteht für ihn die Möglichkeit, den noch offenen Betrag vollständig am Ende der Zinsbindung zu bezahlen.
Muss er nun die im Vertrag aufgeführte Kündigung vorab (im Vertrag steht 1 Monat vor Zinsbindungsende) zuschicken, oder reicht es (da ja Zinsbindungsende) am 30.01.2016 den Restbetrag auf das betreffende Konto zu überweisen?
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freemont
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Re: Darlehensrückzahlung nach Zinsbindung

Beitrag von freemont »

ktown hat geschrieben:Folgender Sachverhalt:
Kunde A hat bei Bank B ein Darlehen aufgenommen. Die Zinsbindung endet am 30.01.2016. Nun besteht für ihn die Möglichkeit, den noch offenen Betrag vollständig am Ende der Zinsbindung zu bezahlen.
Muss er nun die im Vertrag aufgeführte Kündigung vorab (im Vertrag steht 1 Monat vor Zinsbindungsende) zuschicken, oder reicht es (da ja Zinsbindungsende) am 30.01.2016 den Restbetrag auf das betreffende Konto zu überweisen?
Hallo,

das ist doch erst gestern hier mit vereinten Kräften besprochen worden:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=9&t=265795

Also nach Kündigung Rückzahlung am 30.07.2016. Oder ist es 489 I Nr. 1 ?
ktown
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Re: Darlehensrückzahlung nach Zinsbindung

Beitrag von ktown »

Ne.
Im besagten Thread will der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen, da der Vertrag vermutlich eine längere Laufzeit hatte.

Hier ist die Laufzeit aber eh nur 5 Jahre und hätte nun neu verhandelt werden müssen/können. Das Darlehen wird jedoch nicht mehr benötigt und kann zum 30.01.2016 voll ausgelöst werden. Wenn ich mir den 489 so recht ansehe, könnte dieser passen. :wink:
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derblacky
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Re: Darlehensrückzahlung nach Zinsbindung

Beitrag von derblacky »

ktown hat geschrieben: Muss er nun die im Vertrag aufgeführte Kündigung ...
Anscheinend ist die Kündigung vertraglich vereinbart.

Tschau
Majo
Vaughn
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Re: Darlehensrückzahlung nach Zinsbindung

Beitrag von Vaughn »

Wenn das Darlehen laut Vertrag zum 30.01.2016 zurückzuzahlen ist, ist keine separate Kündigung erforderlich.

Wenn jedoch zum 30.01.2016 lediglich die Zinsbindung endet, der Vertrag jedoch grundsätzlich (entweder mit einem variablen Zins oder einer neu verhandelten Festzins) weiterläuft, wäre eine Kündigung einen Monat vor Ablauf der Zinsbindung zur vollständigen Rückzahlung erforderlich.
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