Einzugsermächtigung Miete und variable Beträge

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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JuliaV.
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Einzugsermächtigung Miete und variable Beträge

Beitrag von JuliaV. »

In einem älteren Mietvertrag wurde dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt. Text in etwa: "Die Miete beträgt mtl. + X Euro Nebenkostenvorauszahlung. Sie wird mittels Lastschrift eingezogen."
Nach einiger Zeit wird die Miete erhöht und der Mieter stimmt der Mieterhöhung zu.
Der Vermieter möchte nun den Differenzbetrag überwiesen haben, da die Einzugsermächtigung für den erhöhten Betrag nicht gelte.... Dachte immer, einer der Vorteile eines Lastschriftvefahrens sei die Abbuchungsmöglichkeit von variiertenden Beträgen, wie es z.B. Versicherungen machen.
Wie ist denn da die Rechtslage? Ändert sich da nicht was zum 01.02.2016, so dass Einzugsermächtigungen nicht mehr möglich sind?
Baden-57
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Re: Einzugsermächtigung Miete und variable Beträge

Beitrag von Baden-57 »

Am 01-02-2016 wird die Einzugsermächtigung durch die SEPA-Basislastschrift ersetzt, also weiterhin eingeschränkt möglich, allerdings für den Verbraucher hinsichtlich von Risiken vorteilhafter, da längere Fristen bestehen.

Wird geregelt in § 675f Zahlungsdienstevertrag, BGB.

lG
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JuliaV.
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Re: Einzugsermächtigung Miete und variable Beträge

Beitrag von JuliaV. »

Vielen Dank für die Antwort! "Schaun Sie ins Gesetz! Es steht alles im Gesetz!" hat einer meiner Dozenten früher immer gesagt....
derblacky
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Re: Einzugsermächtigung Miete und variable Beträge

Beitrag von derblacky »

Die Einzugsermächtigung wurde bereits zum 1.8.2014 durch die SEPA-Basislastschrift ersetzt.
Zum 1.2.2016 läuft die verlängerte Frist für ec-Zahlungen (in gesonderter LS-Form) aus.

Eingezogen werden kann, was vereinbart wurde. Daher können grundsätzlich auch die Nebenkosten per LS eingezogen (und wird auch in der Praxis häufig gemacht).

Tschau
Majo
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