Kontoführungsgebühren für Studenten.

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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calida1949
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Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von calida1949 »

Hallo liebes Forum,
folgende Situation: Ich, 25-jährige Studentin habe bis dato bei der örtl. Sparkasse ein kostenfreies
Girokonto genutzt. Alles online ausgeführt. Die Spk. hat mir nun mitgeteilt, dass mit sofortiger
Wirkung ab dem 25.LJ Kontoführungsgebühren anfallen. Desweiteren wurden mir bereits für den
gesamten Monat November € 12,40 belastet. Auf meine Reklamation, dass ich darüber im Vorfeld
nicht informiert wurde, meinte die Dame: das wäre auf dem Kontoauszug vermerkt worden:
<Meine Frage dazu: a) reicht diese Info auf dem Kontoauszug aus um Gebühren einzutreiben?
b) welche Möglichkeit habe ich, diese € 12,40 wieder zubekommen?
Können Sie mir dazu die allgem. Rechtslage sagen? Vorab schon vielen Dank für Antwort!
ktown
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von ktown »

Stand es denn auf dem Kontoauszug?

Wenn ja dann wäre zu prüfen, ob dies den Formerfordernissen gemäß §305 BGB genügt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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SusanneBerlin
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

(Fall 1) wurde denn bei der Eröffnung des Kontos zugesichert dass die Kontoführung kostenlos sein würde solange wie man studiert und kann man das auch belegen,

oder (Fall 2) stand schon damals in den AGB, dass das kostenlose Konto bis zum 25. Lebensjahr begrenzt ist?

Im 2. Fall wäre die Mitteilung auf dem Kontoauszug nur eine freundliche, rechtlich nicht notwendige Erinnerung und einen Anspruch das Konto weiterhin kostenlos zu führen, hätte man ohnehin nicht.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:(Fall 1) wurde denn bei der Eröffnung des Kontos zugesichert dass die Kontoführung kostenlos sein würde solange wie man studiert und kann man das auch belegen,
Aber auch dies kann durch die Bank geändert werden. Da die Bank keine Monopolstellung hat, kann dies ihr niemand verbieten.
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Newbie2007
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von Newbie2007 »

ktown hat geschrieben: Aber auch dies kann durch die Bank geändert werden. Da die Bank keine Monopolstellung hat, kann dies ihr niemand verbieten.
SIcher, aber dann müsste das dem Kunden ordnungsgemäß mitgeteilt werden und ihm stünde ein Sonderkündigungsrecht.
ktown
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von ktown »

Newbie2007 hat geschrieben:
ktown hat geschrieben: Aber auch dies kann durch die Bank geändert werden. Da die Bank keine Monopolstellung hat, kann dies ihr niemand verbieten.
SIcher, aber dann müsste das dem Kunden ordnungsgemäß mitgeteilt werden und ihm stünde ein Sonderkündigungsrecht.
Darauf habe ich ja hingewiesen... :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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questionable content
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von questionable content »

Newbie2007 hat geschrieben:
ktown hat geschrieben: Aber auch dies kann durch die Bank geändert werden. Da die Bank keine Monopolstellung hat, kann dies ihr niemand verbieten.
SIcher, aber dann müsste das dem Kunden ordnungsgemäß mitgeteilt werden und ihm stünde ein Sonderkündigungsrecht.
Das passt nicht zur Praxis der Banken für Studentenkonten. "Kostenlose Stundentenkonten" gibt es üblicherweise bei Banken, die für ihr "normales" Girokonto Gebühren verlangen. Der Studentenkontovertrag ist deshalb als Ausnahmeregelung mit bestimmten Voraussetzungen für die Befreiung konzipiert. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, entfällt die Befreiung.

Bedeutet:
Es ist ganz üblich, dass es hierfür spezielle Verträge gibt. Bereits beim Anlagen des Kontos wird in diesen Fällen als Teil der Bedingungen das Ende der Befreiung zum Erreichen einer Altersgrenze (z.B. von 25 ) vereinbart (oder ähnliche Klauseln).

Je nach Vertragsmodell kann es auch sein, dass "auf Antrag" des Studenten (=gegen Nachweis, dass das Studium fortgeführt wird) sich das Studentenkonto noch bis Studienende verlängern lässt o.ä. Das hängt leider von der Bank und dem konkreten Vertrag ab.

Eine "wilde" Umwidmung in ein Konto mit Kontoführungsgebühren per AGB und kurzfristiger Mitteilung per Kontoauszug ist hingegen im Regelfall nicht so einfach möglich. Hieran wären recht hohe Voraussetzungen zu stellen. In dem Fall empfehle ich allerdings, sich das Gemehre zu sparen, das Konto schlicht plattzumachen und sich eine neue Bank mit kostenloser Kontoführung zu suchen. Idealerweise kombiniert mit einem Beschwerdebrief an die Bank zu der ganzen fragwürdigen Geschichte. Mag sinnlos klingen, aber: Studentenkonten existieren aus einem guten Grund: Der Student von heute ist ein besserverdienender Akademiker von Morgen. Es macht nur sehr wenig Sinn, das Bäumchen mühseelig zu hegen und zu pflegen und dann kurz bevor es Früchte trägt, es niederzubrennen und die ganzen Jahre der Vorbereitung so zu entwerten. :)

Teils vergisst das der normale Schaltermuckel der Bank - der Vertrieb und das Management aber nicht so sehr.

Fazit:
Ein Blick in den Ausgangsvertrag sollte helfen.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
calida1949
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von calida1949 »

Vielen Dank für die Informationen; es wurde tatsächlich auf dem Kontoauszug
schon angekündigt, aber nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin
ist dies wohl eine ad hoc Entscheidung der örtl. Sparkasse.
Ich werde zum 31.12. kündigen und eine online-bank nehmen, die mir auch nach
dem 25. LJ ein kostenfreies Konto garantiert. Nochmals vielen Dank. :)
calida1949
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Re: Kontoführungsgebühren für Studenten.

Beitrag von calida1949 »

questionable content hat geschrieben:
Newbie2007 hat geschrieben:
ktown hat geschrieben: Aber auch dies kann durch die Bank geändert werden. Da die Bank keine Monopolstellung hat, kann dies ihr niemand verbieten.
SIcher, aber dann müsste das dem Kunden ordnungsgemäß mitgeteilt werden und ihm stünde ein Sonderkündigungsrecht.
Das passt nicht zur Praxis der Banken für Studentenkonten. "Kostenlose Stundentenkonten" gibt es üblicherweise bei Banken, die für ihr "normales" Girokonto Gebühren verlangen. Der Studentenkontovertrag ist deshalb als Ausnahmeregelung mit bestimmten Voraussetzungen für die Befreiung konzipiert. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, entfällt die Befreiung.

Bedeutet:
Es ist ganz üblich, dass es hierfür spezielle Verträge gibt. Bereits beim Anlagen des Kontos wird in diesen Fällen als Teil der Bedingungen das Ende der Befreiung zum Erreichen einer Altersgrenze (z.B. von 25 ) vereinbart (oder ähnliche Klauseln).

Je nach Vertragsmodell kann es auch sein, dass "auf Antrag" des Studenten (=gegen Nachweis, dass das Studium fortgeführt wird) sich das Studentenkonto noch bis Studienende verlängern lässt o.ä. Das hängt leider von der Bank und dem konkreten Vertrag ab.

Eine "wilde" Umwidmung in ein Konto mit Kontoführungsgebühren per AGB und kurzfristiger Mitteilung per Kontoauszug ist hingegen im Regelfall nicht so einfach möglich. Hieran wären recht hohe Voraussetzungen zu stellen. In dem Fall empfehle ich allerdings, sich das Gemehre zu sparen, das Konto schlicht plattzumachen und sich eine neue Bank mit kostenloser Kontoführung zu suchen. Idealerweise kombiniert mit einem Beschwerdebrief an die Bank zu der ganzen fragwürdigen Geschichte. Mag sinnlos klingen, aber: Studentenkonten existieren aus einem guten Grund: Der Student von heute ist ein besserverdienender Akademiker von Morgen. Es macht nur sehr wenig Sinn, das Bäumchen mühseelig zu hegen und zu pflegen und dann kurz bevor es Früchte trägt, es niederzubrennen und die ganzen Jahre der Vorbereitung so zu entwerten. :)

Teils vergisst das der normale Schaltermuckel der Bank - der Vertrieb und das Management aber nicht so sehr.

Fazit:
Ein Blick in den Ausgangsvertrag sollte helfen.
t,

Der Nachweis des Studiums wurde von mir brav durch die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen.
Werde aber trotzdem zum nächstmöglichen Termin kündigen, da es online-banken gibt, die mir auch nach dem
25. Lj eine kostenfreie Kontoführung garantieren. Vielen Dank für die ausführlichen Infos. :)
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