Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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omaheike
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Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von omaheike »

Guten Tag zusammen und ein Frohes Weihnachtsfest! :christmas

Fiktiver Fall:

Person nahm Kredit bei der Bank.. Kredit:7000..Bedingung: Restschuldversicherung (Bank..)1.700 Euro.
Kreditrückz. 11.000.
Person hatte bei Kreditaufnahme einen unbefristeten Arbeitsvertrag /Leihfirma.
Person wechselte nach einem Jahr über Leihfirma zu Arbeitgeber mit befristeten Arbeitsvertrag der nach 1 Jahr unbefristet werden sollte.

Arbeitgeber kündigte Person nun doch nach Ablauf des befristeten Vertrages.
Person fiktiv nun arbeitslos.
Bank..sagt fiktiv nun Person, die Restschuldversicherung bediene die Raten nicht,da Person das letzte Jahr nur einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt hätte. :shock:
Person kann die Raten aber aktuell nicht bedienen und hatte sich aus Sicherheitsgründen diese Versicherung
von Bank..fiktiv aufschwatzen lassen.

Person fiktiv sehr sehr ratlos und verzweifelt.

Lieber Gruß Heidi
idem
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von idem »

Versichert ist nach den Bedingungen der Versicherung sicherlich nur die unverschuldet eingetretene Arbeitslosigkeit. Ein Blick in die Vertragsunterlagen sollte hier Klarheit bringen.

Nach der Sachverhaltsschilderung ist die Arbeitslosigkeit durch den (fiktiven) Kunden selbst herbeigeführt worden: durch den Wechsel aus einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in ein von vornherein befristetes Verhältnis. Dieses endet naturgemäß mit Fristablauf - klar, dass da keine Versicherung zahlt, wenn der Kunde sehenden Auges den Zustand "Arbeitslosigkeit" herbeiführt.
Newbie2007
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von Newbie2007 »

Ein "Verschulden" kann ich hier nicht erkennen:
omaheike hat geschrieben: Person wechselte nach einem Jahr über Leihfirma zu Arbeitgeber mit befristeten Arbeitsvertrag der nach 1 Jahr unbefristet werden sollte.
Es handelt sich hier um ein völlig legitimes Vorgehen, sofern man sich durch die neue Stelle verbessert. Das sieht auch das BSG so (Urteile vom 12.7.06, B 11a AL 55/05 R; B 11a 47/05 R, B 11a 73/05 R).
Dem ArbN steht – ohne drohenden Sperrzeiteintritt – grundsätzlich die Möglichkeit offen, ihm attraktiv erscheinende, befristete Arbeitsverhältnisse aufzunehmen. Dies gilt jedenfalls, wenn das befristete Arbeitsverhältnis auf einen nicht unwesentlichen Zeitraum vereinbart und eine Verlängerung des Vertrags in Aussicht gestellt wird. Bei einem derartigen Sachverhalt kann nicht von einer missbräuchlichen Gestaltung ausgegangen werden. Dies gilt erst recht, wenn der befristete Vertrag eine höherwertige und besser bezahlte Tätigkeit vorsieht.
(Quelle: https://www.iww.de/aa/archiv/sperrzeit- ... trag-f5202)

Nützt aber leider nichts, wenn die Versicherungsbedingungen z. B. so lauten:
Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zur ausdrücklichen Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein.
Demnach ist das Auslaufen eines befristeten Vertrags ein nicht versichertes Ereignis.

Hier wären also die Versicherungsbedingungen im Detail zu prüfen.

Ein weiteres Beispiel dafür, warum man auf den Abschluss von Restschuldversicherungen verzichten sollte. :roll:
Baden-57
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von Baden-57 »

Mische mich in die Diskussion ein,

denn ein befristetes Arbeitsverhältnis kann durch den AG nicht gekündigt werden, weil bereits bei Vertragsabschluß das Ende des AV vertraglich vereinbart wurde.

Was oder wer kündigte?
Ohne Mitteilung ist hier jede weitere Diskussion sinnlos, wäre aber angebracht, der RSV nochmals zur Zahlung aufzufordern unter Hinweis, dass bei Zahlungsverweigerung RA beauftragt wird.

Direkt mit der RSV in Kontakt treten und nicht über die Bank.
Baden-57
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von Baden-57 »

Ein weiteres Beispiel dafür, warum man auf den Abschluss von Restschuldversicherungen verzichten sollte. :roll:[/quote]
##

Diesen Vorurteil stehen Tausende von Kreditveträgen gegenüber, wo eine RSV wegen Arbeitsunfähigkeit, EU-Rente oder Arbeitslosigkeit die Zahlungen übernommen haben :roll:
omaheike
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von omaheike »

Baden-57 hat geschrieben:Mische mich in die Diskussion ein,

denn ein befristetes Arbeitsverhältnis kann durch den AG nicht gekündigt werden, weil bereits bei Vertragsabschluß das Ende des AV vertraglich vereinbart wurde.

Was oder wer kündigte?
Ohne Mitteilung ist hier jede weitere Diskussion sinnlos, wäre aber angebracht, der RSV nochmals zur Zahlung aufzufordern unter Hinweis, dass bei Zahlungsverweigerung RA beauftragt wird.

Direkt mit der RSV in Kontakt treten und nicht über die Bank.
Fiktiv : es handelte sich um einem Wechsel, der von der Leiharbeitsfirma mit einem anderen Arbeitgeber gemacht wurde.
Zugesagt wurde eine Festanstellung (mündlich vom Arbeitgeber ) nach dem befristeten Jahr.Leider wurde die Zusage nicht eingehalten.Die RSV wurde von der Bank direkt verlangt (RSV der Bank) da ohne keine Kredit bewilligt werden sollte.(1.700 Euro). Lt. Bankauskunft zahlt Versicherung nicht.
CDS
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von CDS »

omaheike hat geschrieben:.Die RSV wurde von der Bank direkt verlangt (RSV der Bank) da ohne keine Kredit bewilligt werden sollte.(1.700 Euro).
DAS hat die Bank sicher SO niemals gesagt, denn das wäre illegal.
Vermutlich hat der unbedarfte Kunde die "Beratung" nur so verstanden.
Evariste
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von Evariste »

CDS hat geschrieben: DAS hat die Bank sicher SO niemals gesagt, denn das wäre illegal.
Vermutlich hat der unbedarfte Kunde die "Beratung" nur so verstanden.
Garantiert. :D
Evariste
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von Evariste »

omaheike hat geschrieben: Lt. Bankauskunft zahlt Versicherung nicht.
Liegen die Versicherungsbedingungen vor? Was steht da drin?
JuraPunk
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Re: Restschuldversicherung/Kredit zahlt lt.Bank nicht

Beitrag von JuraPunk »

Baden-57 hat geschrieben: Diesen Vorurteil stehen Tausende von Kreditveträgen gegenüber, wo eine RSV wegen Arbeitsunfähigkeit, EU-Rente oder Arbeitslosigkeit die Zahlungen übernommen haben :roll:
Zeigen Sie mir drei positive Beispiele und wir gehen einen Kaffee trinken. Die umfangreichen Haftungsausschlüsse in den Versicherungsbedingungen führen dazu, dass die Versicherungen in den seltensten Fällen tatsächlich leisten müssen. Darüber hinaus sind mit dem Darlehen verkaufte Versicherungen (bei denen es sich i.d.R. lediglich um einem Beitritt zu Gruppenversicherungsverträgen handelt, die zwischen Bank und Versicherung bestehen; Versicherungsnehmer ist tatsächlich die Bank) maßlos überteuert. Beispiel aus einem gerade heute in der Hand gehabten Vertrag: Darlehensbetrag ca. 22 T€, RSV-Beitrag ca. 5 T€. Am freien Markt dürfte das Risiko für unter 1.000 € zu versichern sein.

JuraPunk
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