Das spielt hier keine Rolle. Es geht um einen Scheck des Rentenversicherungsträger, keine *Überweisung* *an Unbekannt*.Evariste hat geschrieben:Gerade der Computer (bzw. die Software) könnte hier das Problem sein, wenn bestimmte Namen oder Namenskombinationen ausgefiltert werden:Das Argument "ich bekomme wegen meinem muslimisch klingenden Namen den Schenk nicht", ist so wie bislang dargestellt völlig lebensferner Nonsens. Wie soll das praktisch laufen? Für die gesetzliche Rentenversicherung sind solche Vorgänge durchautomatisiert. Das geht per Computer raus und fertig.
(http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 39396.html)"Hierfür gibt es ein Programm, das Länder mit Embargobestimmungen, ausgesuchte Begriffe oder Namen bestimmter Personen hinterlegt hat, an die kein Geld überweisen werden darf. Die Software kontrolliert, ob bei den Überweisungen einer oder mehrerer dieser Begriffe oder Namen auftaucht", erklärt Silke Wolf vom Bayerischen Bankenverband. Die Kreditinstitute seien verpflichtet, diese Software anzuwenden.
Wenn Sie den Beitrag gelesen haben, müssen Sie auch zu einem anderen Punkt gekommen sein: Denn dann müsste die Rentenversicherung nun 10 Jahre lang auf allen einschlägigen Terrorfahndungslisten stehen. Gehen Sie ernsthaft davon aus, dass die Vorstandsetage der jeweiligen Rentenanstalt (sowie aller anderen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die per Überweisung und Scheck im Massenverfahren Geld überweisen) nun an der Grenze damit rechnen muss, regelmäßig einkassiert zu werden und sich dann in Guantanamo Bay zum Al Kaida - Kuscheln wiederfindet?
Mal allein auf gesunden Menschenverstand abstellend: Sie gehen ernsthaft davon aus, dass z.B. Herr Weise als Leiter des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration und der Bundesagentur für Arbeit vom System allmonatlich auf die Terrorfahndungslisten gebucht wird, weil unter den Millionen von Namen, an die unter seiner Leitung jeden Monat überwiesen wird, zwangsnotwendig so ziemlich jeder Name auftaucht?