Schuldenausgleich bei P-Konto

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

ronnst
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 502
Registriert: 25.11.06, 22:39
Wohnort: Bad Düben

Schuldenausgleich bei P-Konto

Beitrag von ronnst »

Hallo.
Eine Person A hat ein P-Konto und auch einige offene Beträge, die er Monatlich ab bezahlt.
Wenn diese Person A nun eine größere Summe auf sein Konto bekommt, was passiert dann damit?

Ziel der Person A ist es, alle offenen Abzahlungen mit ein mal zu begleichen.

Mit einem P-Konto aber dürfte A ja nur über eine kleine Summer frei verfügen. Wäre es dann ratsamer, wenn A im Vorfeld das Konto wieder in ein normales Konto umwandeln lässt?


Grüße
Ronny
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3866
Registriert: 18.02.05, 17:01

Re: Schuldenausgleich bei P-Konto

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

bestehen denn auch Kontenpfändungen oder ist das P-Konto aktuell nur eine Vorsichtsmaßnahme im Falle von Kontenpfändungen?

Sofern keine Pfändungen bestehen, kann auch über die höhere Summe verfügt werden.

Sofern mind. eine Pfändung besteht, wird die Differenz zwischen Zahlungseingang und Freigrenze an die Gläubiger überwiesen (ggf. nach der Schuldnerschutzfrist). Inwiefern diese Überweisung ggf. erst zu einem Abrechnungszeitpunkt (z.B. Monatsende) vorgenommen wird, weiß ich jedoch nicht.
ronnst
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 502
Registriert: 25.11.06, 22:39
Wohnort: Bad Düben

Re: Schuldenausgleich bei P-Konto

Beitrag von ronnst »

Über Kontopfändungen ist A noch nichts bekannt.
A wurde erklärt (AWO) das nicht mehr als die Freigrenze pro Monat auf dem Konto landen dürfen. Alles darüber wäre auf Eis und stünde eventuellen Gläubigern zur Verfügung. Und das für 3 Monate. Wenn keiner Anspruch erhebt, wird das Geld wieder frei gegeben. So die Info.

Würde denn A von der Bank eine Info bekommen, ob sich Gläubiger gemeldet haben?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen