Hallo.
Eine Person A hat ein P-Konto und auch einige offene Beträge, die er Monatlich ab bezahlt.
Wenn diese Person A nun eine größere Summe auf sein Konto bekommt, was passiert dann damit?
Ziel der Person A ist es, alle offenen Abzahlungen mit ein mal zu begleichen.
Mit einem P-Konto aber dürfte A ja nur über eine kleine Summer frei verfügen. Wäre es dann ratsamer, wenn A im Vorfeld das Konto wieder in ein normales Konto umwandeln lässt?
Grüße
Ronny
Schuldenausgleich bei P-Konto
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Re: Schuldenausgleich bei P-Konto
Hallo,
bestehen denn auch Kontenpfändungen oder ist das P-Konto aktuell nur eine Vorsichtsmaßnahme im Falle von Kontenpfändungen?
Sofern keine Pfändungen bestehen, kann auch über die höhere Summe verfügt werden.
Sofern mind. eine Pfändung besteht, wird die Differenz zwischen Zahlungseingang und Freigrenze an die Gläubiger überwiesen (ggf. nach der Schuldnerschutzfrist). Inwiefern diese Überweisung ggf. erst zu einem Abrechnungszeitpunkt (z.B. Monatsende) vorgenommen wird, weiß ich jedoch nicht.
bestehen denn auch Kontenpfändungen oder ist das P-Konto aktuell nur eine Vorsichtsmaßnahme im Falle von Kontenpfändungen?
Sofern keine Pfändungen bestehen, kann auch über die höhere Summe verfügt werden.
Sofern mind. eine Pfändung besteht, wird die Differenz zwischen Zahlungseingang und Freigrenze an die Gläubiger überwiesen (ggf. nach der Schuldnerschutzfrist). Inwiefern diese Überweisung ggf. erst zu einem Abrechnungszeitpunkt (z.B. Monatsende) vorgenommen wird, weiß ich jedoch nicht.
Re: Schuldenausgleich bei P-Konto
Über Kontopfändungen ist A noch nichts bekannt.
A wurde erklärt (AWO) das nicht mehr als die Freigrenze pro Monat auf dem Konto landen dürfen. Alles darüber wäre auf Eis und stünde eventuellen Gläubigern zur Verfügung. Und das für 3 Monate. Wenn keiner Anspruch erhebt, wird das Geld wieder frei gegeben. So die Info.
Würde denn A von der Bank eine Info bekommen, ob sich Gläubiger gemeldet haben?
A wurde erklärt (AWO) das nicht mehr als die Freigrenze pro Monat auf dem Konto landen dürfen. Alles darüber wäre auf Eis und stünde eventuellen Gläubigern zur Verfügung. Und das für 3 Monate. Wenn keiner Anspruch erhebt, wird das Geld wieder frei gegeben. So die Info.
Würde denn A von der Bank eine Info bekommen, ob sich Gläubiger gemeldet haben?
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