Die Karte ist gesperrt. Allerdings ist diese Sperre nicht automatisch in allen Bezahlsystemen hinterlegt. Es gibt eben Systeme die offline arbeiten. Dort werden aus Kostengründen nicht bei jeder Zahlung die Bankrechner kontaktiert sondern zB. nur einmal täglich der gesamte Tagesumsatz als Batchdatei abgeschickt und dann von den Banken verarbeitet.Kosma hat geschrieben:Wenn die Bank dem Kunden sagt, die Karte ist gesperrt, warum ist die dann nicht gesperrt.
Bei einer gesperrten Karte wird der Umsatz dann eben nicht dem Unternehmer gutgeschrieben. Aber dieses Ausfallrisiko trägt aber wie schon oft gesagt der Unternehmer.
Der Kunde haftet bei Verlust der Karte nur bis zur vertraglich vereinbarten Höhe.
QuelleUmsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie
Die Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis ist auch nach Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie weiterhin anwendbar (LG Berlin, Urteil v. 22.06.2010, 10 S 10/09). Nach dieser
muss der Karteninhaber bei Schäden bis zu 150 Euro selbst haften, wenn die Bankkarte verloren geht oder gestohlen wird.
Was über diesen Betrag hinaus an Schaden entsteht, übernimmt die Bank.
Dies gilt jedoch nur für Schäden, die vor der Sperrung der Karte anfallen.
Sobald die Karte gesperrt ist, bekommt der Kunde eventuelle Schäden voll ersetzt.
Ist der Kunde aber grob fahrlässig, haftet er auch für Schäden über 150 Euro hinaus.
Prüfung des Einzelfalls
Es muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob der für die Annahme eines Anscheinsbeweis typische Geschehensablauf tatsächlich vorliegt.