Sperrung der Karte

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Kosma
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Sperrung der Karte

Beitrag von Kosma »

Nabend,

ich habe einige Fragen:

Warum bewirkt eine Sperrung der Bankkarte nicht, dass Täter damit nicht einkaufen gehen können?
Bis zum 1.2.16 war es möglich mit gefälschter Unterschrift einkaufen gehen zu können soviel man will.

Warum muss erst ein Schaden entstehen für das Opfer und die geprellte Firma, aber nicht für die Bank?
Warum ist es Sache der Polizei (KUNO) diese Straftat zu unterbinden?
Warum ist es nicht machbar für eine Bank ihre Software so umzuändern, dass ein Abbuchen mit einer ungültigen Karte nicht möglich ist?
Was ist der Sinn dahinter?
Diese Gesetz ermöglicht Straftaten. Die Täter haben immer paar Stunden Zeit, da das Opfer erst zur Bank muss und dann zur Polizei mit den nötigen Dokumenten.
all-in
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von all-in »

Warum muss erst ein Schaden entstehen für das Opfer und die geprellte Firma, aber nicht für die Bank?
An erster Stelle ist die geprellte Firma verantwortlich, da sie auf ein System setzt, welches eben nicht in Echtzeit mit der Sperrliste der Banken abgleicht. Dies soll Kosten sparen, dafür erhöht sich das Risiko eines Ausfalls. An zweiter Stelle trägt der Kunde Verantwortung, da sich nicht über die Hintergründe des Zahlungssystems informiert und es nutzt. Sein Risiko ist aber marginal, er kann der Forderung einfach widersprechen. Die kartenausgebende Bank kann hier wenig bis gar nichts dafür.
Evariste
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Evariste »

all-in hat geschrieben: An zweiter Stelle trägt der Kunde Verantwortung, da sich nicht über die Hintergründe des Zahlungssystems informiert und es nutzt.
Verstehe ich nicht. Der Schaden entsteht unabhängig davon, ob der Kunde das Zahlungssystem nutzt.
Baden-57
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Baden-57 »

Davon abgesehen ist die Bank gegen solche Betrügereien versichert; geschädigt würde also hier ggf. nur der Versicherer und nicht die Bank.
Tastenspitz
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Tastenspitz »

Den Schaden hat idR. die geprellte Firma, wenn diese im ELV (Elektronisches Lastschrift Verfahren) die Karte akzeptiert. Dabei wird ein SEPA Mandat erzeugt und damit der Betrag beim Kunden abgebucht. Bei diesem Verfahren wird - wie bei Kreditkartenzahlungen - nur die Unterschrift geprüft - kein PIN. Meistens wird auch bei geringen Summen kein Ausweis verlangt.
Hier kann man als Kunde wie bei jedem SEPA in den gegebenen Fristen widersprechen.

Für das Unternehmen rechnet es sich übrigens trotzdem, weil dadurch übers Jahr enorme Kosten gespart werden, die beim Verfahren mit Online PIN Abfrage und positiver Autorisierung sonst anfallen würden.

Bei Zahlungsausfällen werden die Kartendaten übrigens intern gespeichert und das System verlangt dann in der Folge die PIN und die Genehmigung der Bank. Kann also durchaus sein, dass man nach so einer Kartenmißbrauchsaktion dann eine Zeit lang überall den PIN braucht :wink:
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derblacky
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von derblacky »

Tastenspitz hat geschrieben: Bei Zahlungsausfällen werden die Kartendaten übrigens intern gespeichert und das System verlangt dann in der Folge die PIN und die Genehmigung der Bank. Kann also durchaus sein, dass man nach so einer Kartenmißbrauchsaktion dann eine Zeit lang überall den PIN braucht :wink:
Damit dies nicht passiert gibt es Kartenfolge-Nummern. Diese Daten können für die Prüfungen der Karten einbezogen werden.
https://www.kuno-sperrdienst.de/index.c ... ayFAQ#FAQ3

Generell: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Zahlungen abgewickelt werden. Der Händler entscheidet hier eigenständig, welchen Kosten-Risiko-Mix er einsetzen will. Und egal, wofür er sich entscheidet, das Risiko liegt bei ihm und nicht beim Kunden.

Tschau
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Tastenspitz
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Tastenspitz »

derblacky hat geschrieben:Damit dies nicht passiert gibt es Kartenfolge-Nummern.
Richtig. Allerdings wird bei Rücklastschriften afaik nicht nur die eine Karte sondern dann alle das Konto betreffenden Karten mit den electronic cash System (PIN und Zahlungsbestätigung von der Bank) abgewickelt.
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Kosma
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Kosma »

Ich muss nochmal nachfragen:

Ich dachte ab 2/16 kann man nur noch mit PIN im Laden bezahlen. Dem ist nicht so. Das heißt man kann auf unbestimmte Zeit weiterhin problemlos mit gefälschter Unterschrift einkaufen gehen?
Tastenspitz
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Tastenspitz »

Vermutlich meinen sie, dass man nur noch mit iban überweisen kann. An den Bezahlarten mit der Karte hat sich nichts geändert.
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Kosma
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Kosma »

Ich kann es nicht verstehen. Wenn die Bank dem Kunden sagt, die Karte ist gesperrt, warum ist die dann nicht gesperrt. Das ist doch Betrug und Lüg. Gibt es keine Möglichkeit die Bank zu verklagen?
Ich verstehe den Sinn davon nicht, dass die Bank in ihren PC System eine Karte nicht sperrt. Wieso kann man überhaupt noch abbuchen mit einer Karte die nicht mehr gültig ist?
SusanneBerlin
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von SusanneBerlin »

Kosma hat geschrieben:Ich kann es nicht verstehen. Wenn die Bank dem Kunden sagt, die Karte ist gesperrt, warum ist die dann nicht gesperrt. Das ist doch Betrug und Lüg. Gibt es keine Möglichkeit die Bank zu verklagen?
Ich verstehe den Sinn davon nicht, dass die Bank in ihren PC System eine Karte nicht sperrt. Wieso kann man überhaupt noch abbuchen mit einer Karte die nicht mehr gültig ist?
Die Karte ist doch gesperrt. Wenn ein Verkäufer das Unterschriften-Verfahren anwendet und so nicht zeitgleich mitbekommt, dass die Karte gesperrt ist, hat der Verkäufer eben Pech und bleibt auf dem Schaden sitzen.

Kosma hat geschrieben:Diese Gesetz ermöglicht Straftaten. Die Täter haben immer paar Stunden Zeit, da das Opfer erst zur Bank muss und dann zur Polizei mit den nötigen Dokumenten.
Das ist schlicht Unsinn.
Es gibt eine gebührenfreie, 24h besetzte zentrale Sperrhotline, die kann (egal bei welcher Bank das Konto ist) der Bankkunde anrufen und seine Karte sperren lassen. Für die Sperrung der Karte besteht nicht die Bedingung, dass vorher eine Diebstahlanzeige gemacht wird.
Diese Nummer lautet: +49 116 116
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 28.02.16, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Kosma
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Kosma »

Mit gesperrter Karte kann ein Täter bis 4000 Euro pro Tag ausgeben. Aber nur mit Unterschrift.

Wenn die Bank dem Kunden das verschweigt und sagt es wäre alles sicher und gut, macht die sich strafbar?

Dem Kunden entsteht in jedem Fall ein Schaden und Aufwand.

Wenn die Karte gesperrt ist, muss der Bankkunde mit Anwalt und Inkassounternehmen kommunizieren?
Evariste
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von Evariste »

SusanneBerlin hat geschrieben: Es gibt eine gebührenfreie, 24h besetzte zentrale Sperrhotline ...
Wirklich? Ich habe da mal angerufen (tagsüber, an einem Werktag) und es ist mir nicht gelungen, mit einem echten Menschen zu sprechen. Es gibt nur einen Sprachcomputer, der BLZ und Kontonummer (bzw. die IBAN) der zu sperrenden Bankkrarte entgegennimmt. Hat man die nicht im Kopf, hat man ein Problem. :(
SusanneBerlin
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja gut bzw schlecht, aber dann hat man noch die Möglichkeit, bei der eigenen Bank anzurufen, oder sofern man online-banking macht, sich in sein Konto einzuloggen und die Kontonummer/IBAN nachzusehen.
Grüße, Susanne
winterspaziergang
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Re: Sperrung der Karte

Beitrag von winterspaziergang »

Kosma hat geschrieben:Mit gesperrter Karte kann ein Täter bis 4000 Euro pro Tag ausgeben. Aber nur mit Unterschrift.
Es empfiehlt sich, nicht nur Fragen zu stellen, sondern auch Antworten zu lesen, etwa
SusanneBerlin hat geschrieben:Die Karte ist doch gesperrt. Wenn ein Verkäufer das Unterschriften-Verfahren anwendet und so nicht zeitgleich mitbekommt, dass die Karte gesperrt ist, hat der Verkäufer eben Pech und bleibt auf dem Schaden sitzen.
man könnte jetzt fragen, wo man das nachlesen kann oder den § dazu, aber die gleiche Frage zu stellen, nachdem einem erklärt wurde, dass der Kunde keinen finanziellen Schaden hat, macht keinen Sinn
Wenn die Bank dem Kunden das verschweigt und sagt es wäre alles sicher und gut, macht die sich strafbar?
nein, da die Bank dem Kunden das alles nicht verschweigt, sich allerdings auch kein Bankmitarbeiter mit einem hinsetzt und alles genau und wiederholt erklärt. Man erhält eine Reihe von Unterlagen, in denen alles drin steht. Ganz bestimmt auch ein Hinweis zur Sperrung der Karte und in welcher Höhe man nach der Sperrung als Kunde haftet
Dem Kunden entsteht in jedem Fall ein Schaden und Aufwand.
ja. er muss einen Anruf tätigen und die Karte sperren und die Karte ist weg. Man bekommt aber eine andere.
Wenn die Karte gesperrt ist, muss der Bankkunde mit Anwalt und Inkassounternehmen kommunizieren?
reden wir hier von einem realen Vorkommnis, das man allgemein und mit Frage zur Rechtslage schildern könnte oder ist das schlicht eine Befürchtung, was alles passieren könnte, wenn...?
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