Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widersprochen

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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KnightForRight
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Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widersprochen

Beitrag von KnightForRight »

Hallo zusammen!

Ich habe zwei Lastschriftbetraege zurueckgewiesen. Aber die Bank erstattet Sie mir nicht weil ich angeblich im Soll war.

Sind zurueckgewiesene Lastschriftbetraege rechtlich geschuetzt waehrend das
Konto im Minus ist?

Ab was fuer einem Streitwert werden Anwaelte fuer Bankrecht aktiv?
webelch
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von webelch »

Verstehe ich nicht. Wurden die Lastschriften wieder verbucht oder nicht? Oder wurde der Widerruf verweigert?
SusanneBerlin
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich versteh´s auch nicht.

@KnightForRight
Ihr Konto ist also im Minus. Wenn eine Lastschrift ausgeführt wird, ist Ihr Konto noch mehr im Minus.
Wenn Sie der Lastschrift widersprechen und die Bank das Geld zurückbucht, ist Ihr Konto immer noch im Minus, aber weniger als vorher.

Taucht die widersprochene Lastschrift einmal als negativer und einmal als positiver Betrag auf Ihren Kontoumsätzen auf? -> Dann ist alles in Ornung.


Oder wollten Sie das zurückgebuchte Geld ausbezahlt haben und das hat die Bank verweigert?

Dann kommt es darauf an:
Haben Sie ein Guthabenkonto das im Plus geführt werden muss
oder haben Sie ein Girokonto mit ausgewiesenem Dispositionskredit (Dispo)?
Grüße, Susanne
PurpleRain
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von PurpleRain »

Ich verstehe hier auch nichts, vermute aber, die Bank möchte nur mitteilen, dass Lastschriftabbuchungen, die wegen Unterdeckung des Kontos nicht ausgeführt wurden, aus technischen Gründen nicht mehr ausdrücklich widersprochen werden kann. :idea:
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SusanneBerlin
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von SusanneBerlin »

PurpleRain hat geschrieben:die Bank möchte nur mitteilen, dass Lastschriftabbuchungen, die wegen Unterdeckung des Kontos nicht ausgeführt wurden, aus technischen Gründen nicht mehr ausdrücklich widersprochen werden kann. :idea:
:idea: Jetzt wo Sie es sagen .... scheint mir auch die logischte Erklärung zu sein :idea:
Grüße, Susanne
KnightForRight
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von KnightForRight »

SusanneBerlin hat geschrieben: (...) Oder wollten Sie das zurückgebuchte Geld ausbezahlt haben und das hat die Bank verweigert? (...)
Ja genau.


Ich habe ein Girokonto das als im Haben geführt Eröffnungsvertrag abgeschlossen ist.

Die Bank sagt: Ich wäre entweder durch die Lastschriften oder durch Buchungen am selben Tag ins Minus gerutscht und durch die Lastschriften zurückweisen hätte ich die Null wieder minimal zurück ins Haben überschritten.

Mein Anspruch ist aber: Ich bin der Meinung mir stehen die zwei Lastschriften (durch die Zurückweisung) in jedem Fall in jeweils voller Betraghöhe zu.
Tastenspitz
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von Tastenspitz »

Wie genau begründet die Bank denn die Verweigerung des Widerrufs? Ich verstehe das nicht. Ein Widerruf ist immer innerhalb der Frist möglich. Begründung dafür braucht´s nmE. auch nicht. Und vom aktuellen Saldo ist das auch nicht abhängig.... :shock:
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FM
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von FM »

KnightForRight hat geschrieben: Ich habe ein Girokonto das als im Haben geführt Eröffnungsvertrag abgeschlossen ist.

Die Bank sagt: Ich wäre entweder durch die Lastschriften oder durch Buchungen am selben Tag ins Minus gerutscht und durch die Lastschriften zurückweisen hätte ich die Null wieder minimal zurück ins Haben überschritten.

Mein Anspruch ist aber: Ich bin der Meinung mir stehen die zwei Lastschriften (durch die Zurückweisung) in jedem Fall in jeweils voller Betraghöhe zu.
Wenn ein Konto (ohne Dispo) im Minus ist, dient jede Gutschrift erst einmal zum Ausgleich des Minus. Man hat ausschließlich Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, also hier der Betrag "wieder minimal zurück ins Haben".

Zugutegekommen ist dir das Geld trotzdem, weil eben das durch die Lastschriften entstandene Minus in soweit wieder weg ist, Du also keine Schulden bei der Bank hast. Genau das ist ja der Zweck der Stornierung, nicht dass man "zusätzlich Geld" hat.

Anderes kann bei einem Pfändungsschutzkonto gelten, aber davon war ja nichts erwähnt.
Tastenspitz
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von Tastenspitz »

Ah jetzt ja... :idea:
KnightForRight hat geschrieben:Ich bin der Meinung mir stehen die zwei Lastschriften (durch die Zurückweisung) in jedem Fall in jeweils voller Betraghöhe zu.
Richtig. Aber erstmal als Gutschrift auf dem Konto und dann der daraus resultierende Positive Saldo zur freien Verfügung. Man kannn sich nicht die Rücklastschrift bar auszahlen lassen, falls das der Plan war.
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SusanneBerlin
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von SusanneBerlin »

Mein Anspruch ist aber: Ich bin der Meinung mir stehen die zwei Lastschriften (durch die Zurückweisung) in jedem Fall in jeweils voller Betraghöhe zu.
Die Bank hat Ihnen doch die Lastschriften wieder gutgeschrieben.

Das ändert aber nichts daran, dass die Bank bei einem Guthabenkonto Ihnen keine Überziehung des Kontos gestatten muss. Sie können nur das abheben, was im Plus ist.
Grüße, Susanne
Pirate
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von Pirate »

KnightForRight hat geschrieben:Ich bin der Meinung mir stehen die zwei Lastschriften (durch die Zurückweisung) in jedem Fall in jeweils voller Betraghöhe zu.
Deine Meinung ist in dem Falle nur Deine Meinung. Durch Lastschrift und Rücklastschrift ergibt sich unterm Strich keine Veränderung am Kontostand. Die Lastschrift dem Konto zu belasten und die Rücklastschrift kontounabhängig ausgezahlt bekommen ist einigermaßen abenteuerlich. Eine Rücklastschrift ist kein Manna, das vom Himmel regnet.
derblacky
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Re: Einbehaltung von Lastschriften obwohl regulaer widerspro

Beitrag von derblacky »

Also ich kann der Logik was abgewinnen. :lachen:

Hat jemand hier ein Konto auf 0 irgendwo rumstehen? Ich ziehe 2x 10 TEUR ein, das Geld wird zurückgebucht und wir teilen uns dann (jeder 10 TEUR?) das Geld .... das ist ja einfacher als Geldscheine zu drucken (und wäre noch dazu legal).

P.S. Braucht wer Druckerplatten für 50er und 100er Euro-Noten?
:ironie:

Tschau
Majo
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