Sehr geehrte Damen und Herren,
mal angenommen eine Frau A bekommt Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der Geld für einen alten, nicht abgezahlten Kredit haben möchte. Frau A kann den Betrag nicht bezahlen, womit eine Kontopfändung eingeleitet werden soll. Das Problem ist aber, dass Frau A zum ersten Mal von dem Kredit hört und zum Zeitpunkt der "Kreditaufnahme" noch ein Kind war. Der Gerichtsvollzieher beruft sich auf den titulierten Mahnbescheid.
Ich selber gehe mal davon aus, dass man als Kind nicht geschäftsfähig ist und somit gar nicht haften kann (auch nicht als Bürge). Welche Fachrichtung eines Anwaltes wird hier benötigt? Bankrecht, Zivilrecht, oder sogar Strafrecht?
Herzlichen Dank,
darvus
Kredit für 7-jährige?
Moderator: FDR-Team
Re: Kredit für 7-jährige?
Gefühlt würde ich sagen sollte da ein Zivilrechtler ran zu gucken ob und wie der Titel aus der Welt geschaffen werden kann.
Nur weil man 7 Jahre bei Abschluss des Geschäftes war, heißt es nicht das man automatisch aus aller Haftung raus ist. Die eigenen Eltern können einen, zwar nicht unbegrenzt, recht weitreichend vertreten. Und dort wo es Grenzen gibt, gibt es dann ggf die Zustimmung Familiengerichtes.
Warum soll z.B. ein 6jähriger der von Oma ein Mehrfamilienhaus geerbt hat nicht einen Kredit aufnehmen können dessen Raten mit nur einen kleinen Teil der jährlichen Mieteinnahmen bestritten werden können.
Nur weil man 7 Jahre bei Abschluss des Geschäftes war, heißt es nicht das man automatisch aus aller Haftung raus ist. Die eigenen Eltern können einen, zwar nicht unbegrenzt, recht weitreichend vertreten. Und dort wo es Grenzen gibt, gibt es dann ggf die Zustimmung Familiengerichtes.
Warum soll z.B. ein 6jähriger der von Oma ein Mehrfamilienhaus geerbt hat nicht einen Kredit aufnehmen können dessen Raten mit nur einen kleinen Teil der jährlichen Mieteinnahmen bestritten werden können.
Re: Kredit für 7-jährige?
Eben. Aber wenn sich dann herausstellt, dass der Kredit, der durch die Eltern im Namen des Kindes aufgenommen wurde, bei Volljährgikeit den Wert des Hauses übersteigt und sonst nichts vorhanden ist, sollte man sich den § 1629a BGB ansehen.ExDevil67 hat geschrieben:Nur weil man 7 Jahre bei Abschluss des Geschäftes war, heißt es nicht das man automatisch aus aller Haftung raus ist. Die eigenen Eltern können einen, zwar nicht unbegrenzt, recht weitreichend vertreten. Und dort wo es Grenzen gibt, gibt es dann ggf die Zustimmung Familiengerichtes.
Warum soll z.B. ein 6jähriger der von Oma ein Mehrfamilienhaus geerbt hat nicht einen Kredit aufnehmen können dessen Raten mit nur einen kleinen Teil der jährlichen Mieteinnahmen bestritten werden können.
Re: Kredit für 7-jährige?
Darum ja ab zum Anwalt.Redfox hat geschrieben: sollte man sich den § 1629a BGB ansehen.
Den Gerichtsvollzieher wird der Verweis auf irgendwelche Paragraphen nicht stoppen. Solange der einen gültigen Titel hat, vollstreckt der weiter im Auftrag des Gläubigers.
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Re: Kredit für 7-jährige?
Auf zum Anwalt. Die Aufnahme eines Kredites für ein Kind bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 8 BGB.
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Re: Kredit für 7-jährige?
Nur Vorsorglich:
Im Titel wird irgendwas von "X% Prozent über den Basiszins stehen". Diesen Zinsen (So diese vom Gläubiger mit der Schuld zusammen eingetrieben werden wollen) müssten vom Gläubiger/Anwalt/Gerichtsvollzieher regelmäßig mit Angemahnt worden sein. Ist dieses (Weil sie geschrieben hatten dass Sie gar nichts vom Titel wussten) nicht geschehen, könnte allein deswegen der Schuldenstand nicht weiter angewachsen sein. Fragen Sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Im Titel wird irgendwas von "X% Prozent über den Basiszins stehen". Diesen Zinsen (So diese vom Gläubiger mit der Schuld zusammen eingetrieben werden wollen) müssten vom Gläubiger/Anwalt/Gerichtsvollzieher regelmäßig mit Angemahnt worden sein. Ist dieses (Weil sie geschrieben hatten dass Sie gar nichts vom Titel wussten) nicht geschehen, könnte allein deswegen der Schuldenstand nicht weiter angewachsen sein. Fragen Sie den Anwalt ihres Vertrauens.
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Re: Kredit für 7-jährige?
Leben beide Eltern noch?darvus hat geschrieben:Das Problem ist aber, dass Frau A zum ersten Mal von dem Kredit hört und zum Zeitpunkt der "Kreditaufnahme" noch ein Kind war.
Die Auflösung des Rätsels könnte nämlich auch sein, dass die Eltern von Frau A oder ein Elternteil, einen Kreditvertrag ganz normal auf den eigenen Namen abgeschlossen oder irgendeine andere Forderung nicht bezahlt hat, irgendwann der Titel bewirkt wurde und der Kreditnehmer/Schuldner zwischenzeitlich verstorben ist.
Wenn Frau A die Erbin ist, hat sie auch die Schulden ihrer Eltern geerbt.
Wobei sich der Kreis der möglichen Schuldner nicht auf die Eltern beschränkt. Jeder von dem Frau A geerbt hat, könnte der Schuldner gewesen sein.
Grüße, Susanne
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