Leistungen aus Ratenschutz und Arbeitsunfähigkeitsvers.

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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eltonderhund
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Leistungen aus Ratenschutz und Arbeitsunfähigkeitsvers.

Beitrag von eltonderhund »

Hallo zusammen,
Person X steht noch voll im Berufsleben ist aber seit Januar 2015 auf verschiedene Krankheiten bis heute noch Krank geschrieben. Da Person X einen Kredit abgeschlossen hat mit einer Ratenschutz/Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezahlt die Credit Life Versicherung seit einem Jahr seine Kredit Raten. Jetzt bekommt Person X ein Schreiben Ende der Leistung aus ihrer Arbeitsunfähigkeitsversicherung! Geht das so einfach da Person X ja immer noch Krank geschrieben ist?
Ab wann könnte Person X wieder Leistung aus dieser Versicherung beziehen?
Für Hinweise und Tips wäre ich euch sehr verbunden. Danke

Gruß peter
PurpleRain
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Re: Leistungen aus Ratenschutz und Arbeitsunfähigkeitsvers.

Beitrag von PurpleRain »

Eine
eltonderhund hat geschrieben:Ratenschutz/Arbeitsunfähigkeitsversicherung
ist ein privatrechtlicher Vertrag. Darin könnte auch eine maximale Leistunsdauer vereinbart worden sein.

Ohne Kenntnis der Bedingungen des Vertrages kann Ihnen wohl niemand genaueres sagen.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
eltonderhund
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Re: Leistungen aus Ratenschutz und Arbeitsunfähigkeitsvers.

Beitrag von eltonderhund »

Da mir bei meinem Umzug einige Unterlagen abhanden gekommen sind u.a. auch diese Vertragsunterlagen werde ich mir diese in den nächsten Tagen bei meiner Bank anfordern.
Vielen Dank.
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