Hallo,
A nimmt im Jahr 2014 zwei Kredite bei der gleichen Bank auf. Hierbei wird eine Rückzahlung monatlich iHv 100€/Monat (Kredit 1) und 50€/Monat (Kredit 2) vereinbart.
Ende 2015 möchte A erneut einen weiteren Kredit bei der gleichen Bank aufnehmen, die Bank schlägt "einen großen" Kredit (iHv. 200€/Monat) vor, um Kredit 1 und 2 abzulösen.
A willigt ein und bekommt eine schriftliche Bestätigung der Rückzahlungshöhe und Dauer.
Die Bank bucht nun (warum auch immer) aber nur noch 100€ (genau die Höhe von Kredit 1) vom Konto ab.
Wer kommt für die Schäden, wenn einer durch den geschilderten Fall entsteht, auf? Der Kredit würde sich ja dann in die Länge ziehen!
revoman2006
Buchung falsche Rate bei Kredit
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Re: Buchung falsche Rate bei Kredit
Wieso klärt A nicht auf?revoman2006 hat geschrieben:Die Bank bucht nun (warum auch immer) aber nur noch 100€ (genau die Höhe von Kredit 1) vom Konto ab.Wer kommt für die Schäden, wenn einer durch den geschilderten Fall entsteht, auf? Der Kredit würde sich ja dann in die Länge ziehen!
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Buchung falsche Rate bei Kredit
Nichts außer Ihrer eigenen Zurückhaltung hindert Sie daren, die Bank einfach nach dem Hintergrund zu befragen.Dies ist sicher keine Rechtsfrage, sondern eine Verfahrensfrage.revoman2006 hat geschrieben:Die Bank bucht nun (warum auch immer) aber nur noch 100€ (genau die Höhe von Kredit 1) vom Konto ab.
Die Zentralrevision der Bank merkt das ohnehin spätestens beim Quartalsabschluss.
Das nennt man Darlehensvertrag. Dort steht wieviel, wer, an wen, bis wann und durch welche Zahlung(en) zu leisten hat. Denkbar ist auch, das nicht alle Raten in gleicher Höhe zu leisten sind.revoman2006 hat geschrieben:A willigt ein und bekommt eine schriftliche Bestätigung der Rückzahlungshöhe und Dauer.
Nein, denn die "Länge" ist lt. Vertrag, an den alle Parteien gebunden sind, fest vereinbart. Auch das ist keine Rechtsfrage. Denn eine Veränderung der Laufzeit bedingte eine geänderte Vereinbarung mit dem KN.revoman2006 hat geschrieben:Der Kredit würde sich ja dann in die Länge ziehen!
Der Verursacher des Schadens. Dieser wäre dann gehalten, die Schadenshöhe zu beziffern.revoman2006 hat geschrieben:Wer kommt für die Schäden, wenn einer durch den geschilderten Fall entsteht, auf?
Wer ist der Verursacher?
Nach der Schilderung hat der Schuldner dem KG Zugang zu seinem Konto zur Tilgung des Darlehens verschafft. Mehr muss ein Schuldner bei Geldschulden auch nicht tun. Daher könnte er einen Schaden weder verursacht haben, noch könnte er ihn beziffern. In Verzug kann er auch nicht geraten sein, denn eine Einzugsermächtigung kann regelmäßig nicht zu Zahlungsverzug führen, da diese keine aufschiebenden Bedingungen enthalten kann.
Das war jetzt aber wirklich eine Rechtsfrage.
Re: Buchung falsche Rate bei Kredit
Zur Klarstellung möchte ich aber darauf hinweisen, dass es sich bei der Differenz zur tatsächlich geschuldeten Rate nicht um einen Schaden handelt. Diese Differenz muss A nachzahlen, wenn die Bank ihren Irrtum bemerkt und zwar auf einen Schlag.
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