Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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winterspaziergang

Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von winterspaziergang »

pluto hat geschrieben:@winterspaziergang: Na ja, Ihre süffisanten Äußerungen sind nicht zielführend u. unzutreffend, wie ich
inzw. anderweitig fachanwaltlich klären konnte.
:lol: genau, unmittelbar nach der Bestätigung der Rechtsauffassung taten sich am Samstag nachmittag fachanwaltliche Rückmeldungen auf, die das ganze selbstverständlich untermauern.
Man darf aber scharf vermuten, dass die fachanwaltlichen Klärungen, also die Gesetze, nach denen man eine Lastschrift als Schuldner unter Vorbehalt erteilen und terminieren darf, hier nicht erwähnt werden (können).
Thema ist damit für mich beendet.
Wenn man die Suche nach der Rechtsauffassung und das Ignorieren sämtlicher Fragen und dagegen sprechender Sachverhalte ansieht, war das Thema nie wirklich eröffnet.
SusanneBerlin
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Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von SusanneBerlin »

winterspaziergang hat geschrieben::lol: genau, unmittelbar nach der Bestätigung der Rechtsauffassung taten sich am Samstag nachmittag fachanwaltliche Rückmeldungen auf, die das ganze selbstverständlich untermauern.
Na die einzige bestätigende Antwort musste doch die richtige sein :wink: -> ergo vom Fachanwalt, und alle anderen beteiligten Diskutanten lagen falsch.

zur Info:
freemont hat geschrieben:Ich bin kein Anwalt, aber selbst mir war es mit den richtigen Stichworten in 20 Sek. möglich § 16 BORA zu finden.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von ktown »

Ich zitiere freemont auch mal:
freemont hat geschrieben:Ob das, doppelt bedingt, überhaupt eine Einzugsermächtigung ist?
Auch er hat so seine Zweifel.
Aber letztlich diskutieren wir hier ja nur theoretische Fälle. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
freemont
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Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von freemont »

ktown hat geschrieben:Ich zitiere freemont auch mal:
freemont hat geschrieben:Ob das, doppelt bedingt, überhaupt eine Einzugsermächtigung ist?
Auch er hat so seine Zweifel.
Aber letztlich diskutieren wir hier ja nur theoretische Fälle. :wink:

Nein, "er" hat keine Zweifel.

Entweder ist die Bedingung nicht erfüllt, oder das Mandat ist sowieso bedingungsfeindlich, unwirksam (so das "echte" SEPA-Mandat).

Es gibt i.d.F. (ohne LZB) 4 Beteiligte, Zahlungsempfänger, Empfänger-Bank, Zahler-Bank, Zahlender.

In beiden o.g. Fällen hätte die LS mangels Mandat nicht vom Zahlungsempfänger ausgelöst werden dürfen. Ein unwirksames oder noch nicht wirksames Mandat kann man nicht einfach als wirksam behandeln. Die Zahler-Bank braucht das aber nicht zu prüfen. Sie wird auf Bitte der Empfänger-Bank aktiv, die wiederum vom Zahlungsempfänger beauftragt wird.

Hier geht es um das Mandat, das der Zahler dem Zahlungsempfänger nur unter div. Bedingungen erteilt hat. Es geht hier nicht um die Rechtsbeziehungen der Banken untereinander bzw. der Kunden zu ihrer jeweiligen Bank. Damit beschäftigen aber Sie sich, bzw. die anderen Teillnehmer.

Der Rest ist schlichte Logik, bloß § 158 BGB könnte man noch anführen.
(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.
ktown
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Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von ktown »

Wenn ich sie also richtig verstehe, wird ein Lastschriftmandat damit unwirksam, wenn Individualvereinbarungen mit angehängt werden?

Finde ich ne gute Sache. Ich kann also eine Lastschriftvorgabe eines Vertragspartner damit zu meinem Verhandlungswerkzeug mache, indem ich individuelle Vorgaben für die Zulässigkeit dieses Mandates vorschreibe und der Gläubiger hat das zu akzeptieren.

z.B. Dieses Mandat darf nur nach Zustimmung des Schuldners an ungeraden Kalendertagen eingelöst werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von freemont »

ktown hat geschrieben:Wenn ich sie also richtig verstehe, wird ein Lastschriftmandat damit unwirksam, wenn Individualvereinbarungen mit angehängt werden?

Finde ich ne gute Sache. Ich kann also eine Lastschriftvorgabe eines Vertragspartner damit zu meinem Verhandlungswerkzeug mache, indem ich individuelle Vorgaben für die Zulässigkeit dieses Mandates vorschreibe und der Gläubiger hat das zu akzeptieren.

z.B. Dieses Mandat darf nur nach Zustimmung des Schuldners an ungeraden Kalendertagen eingelöst werden.

Die LS soll doch irgendeine Zahlungsverpflichtung aus Kauf o.ä. erfüllen. Die Erfüllung tritt dann nicht ein, mit allen nachteiligen Folgen.

Aber auch die Erfüllugswirkung ist bei der LS komplex, der Zahler kann ja widerrufen.
Im Fall des Einzugs der Forderung mittels Lastschrift bewirkt der Zahlungspflichtige mit der Kontogutschrift nicht die originär geschuldete Geldzahlung, sondern verschafft dem Gläubiger stattdessen einen Auszahlungsanspruch gegen dessen erste Inkassostelle. Eine solche rechtgeschäftliche Erfüllungsvereinbarung kann unter einer auflösenden Bedingung stehen, so dass die Rechtsfolge der Erfüllung im Falle des Bedingungseintritts entfällt.[8] Allerdings hat der Gläubiger im SEPA-Basislastschriftverfahren - anders als im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (§ 675e Abs. 4 BGB in Verbindung mit Abschnitt D. Nr. 2. 1. 1 am Ende) - erst acht Wochen nach der Belastungsbuchung auch eine endgültig gesicherte Rechtsposition erlangt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Zahlungspflichtige von seiner Bank ohne Angabe von Gründen Erstattung des Zahlbetrages verlangen (§ 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB i. V. m. Abschnitt C. Nr. 2. 5 Abs. 1).
derblacky
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Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von derblacky »

Ich vermisse bei der ganzen Diskussion die Betrachtung der Pre-Notification.
pluto hat geschrieben:...
Die Kontoeröffnungsbestätigung lag dem Auftraggeber am selben Tag vor, als ohne Vorankündigung ein Betrag X
abgebucht werden sollte. Und das ist ja wohl nicht rechtens.
"Ohne Vorankündigung" ... damit hat der Zahlungsempfänger die Pre-Notification nicht eingehalten und ist aus meiner Sicht für enstandene Schäden verantwortlich/haftbar.

Sinn bei der Einführung der Pre-Notification war ja vor allem, dem Zahlungspflichtigen die Möglichkeit zu geben, (innerhalb bestimmter Fristen) das Geld für einen fest definierten Abbuchungstag auf seinem Konto anzuschaffen.

Frohes Schaffen :-)
Majo
locarno

Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von locarno »

pluto hat hier einen konkreten Fall klären wollen, was gegen die Forenregeln verstößt. Er hat außerdem angegeben, diesen Sachverhalt bereits letzten Sonnabend durch einen Fachanwalt geklärt zu haben, der seine eigene Auffassung bestätigt habe. Damit war der Fall seit dem für Ihn und (auch andere) erledigt.
derblacky
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Re: Gebühr für Nichteinlösung einer Lastschrift

Beitrag von derblacky »

Nö.
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