genau, unmittelbar nach der Bestätigung der Rechtsauffassung taten sich am Samstag nachmittag fachanwaltliche Rückmeldungen auf, die das ganze selbstverständlich untermauern.pluto hat geschrieben:@winterspaziergang: Na ja, Ihre süffisanten Äußerungen sind nicht zielführend u. unzutreffend, wie ich
inzw. anderweitig fachanwaltlich klären konnte.
Man darf aber scharf vermuten, dass die fachanwaltlichen Klärungen, also die Gesetze, nach denen man eine Lastschrift als Schuldner unter Vorbehalt erteilen und terminieren darf, hier nicht erwähnt werden (können).
Wenn man die Suche nach der Rechtsauffassung und das Ignorieren sämtlicher Fragen und dagegen sprechender Sachverhalte ansieht, war das Thema nie wirklich eröffnet.Thema ist damit für mich beendet.