Vertragswidrige Rücklastschrift

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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lgranats
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Vertragswidrige Rücklastschrift

Beitrag von lgranats »

Guten Tag,

folgender Ablauf:

die Bank gewährt eine Überziehungsmöglichkeit in Form eines befristeten Kreditvertrages (Dispokredit). Damit wird der Verfügungsraum auf einen festen Betrag gesetzt.

Innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages wird der Verfügungsrahmen ohne Mitteilung seitens der Bank erheblich gesenkt.
Dadurch weist das Konto bei Lastschriften eine nicht ausreichende Deckung und es kommen zwei Rücklastschriften zustande.

Auf eine telefonische Anfrage teilt die Bankmitarbeiterin mit, der Verfügungsraum wäre automatisch durch das System angepasst, da der Gehalt in dem Monat davor nicht eingegangen ist. Der Gehalt ist tatsächlich nicht in dem letzten Tag eines Monats sondern in den ersten Tagen des darauffolgenden Monats eingegangen. Dies war ein Verschulden des Arbeitgebers. Die Bankmitarbeiterin erhöht den Verfügungsraum auf den im Vertrag vereinbarten Betrag wieder zurück.

Die Fragen: Ist die Bank verpflichtet, die entstandenen Gebühren auszugleichen - einmal seitens der Bank in Höhe von 3,- Euro per Lastschrift und die von denjenigen, bei denen der Lastschrift zurückverlangt worden ist? Inwieweit ist die Bank für die durch die Rücklastschriften gegebenenfalls Schufa-Scor-Verringerung verantwortlich?

Danke!
freemont
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Re: Vertragswidrige Rücklastschrift

Beitrag von freemont »

lgranats hat geschrieben:Guten Tag,

folgender Ablauf:
...

Hallo,

"vertragswidrig", ich bin mir recht sicher, daß Sie in den Bank-AGB eine Regelung finden werden, die der Bank die Änderung des Verfügungsrahmens wie geschehen erlaubt.

Wenn da Jemand für den Schaden haftet, ist es der AG. Der war im Zahlungsverzug, dann haftet er auch für den verursachten Verzugsschaden.
lgranats
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Re: Vertragswidrige Rücklastschrift

Beitrag von lgranats »

Hallo Freemont,

danke für Ihre Antwort
freemont hat geschrieben:
"vertragswidrig", ich bin mir recht sicher, daß Sie in den Bank-AGB eine Regelung finden werden, die der Bank die Änderung des Verfügungsrahmens wie geschehen erlaubt.
da habe ich ein wenig Zweifel daran. Denn der zur Verfügung gestellte Kreditrahmen ist mit einem festen Betrag und Laufzeit, alles explizit angegeben. Da ist auch ein Satz "über den eingeräumten Kreditrahmen können Sie frei verfügen".

Auch in der AGB ist eine Kündigung nur im Zusammenhang mit unbefristeten Verträgen angesprochen. Bei befristeten Verträgen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig, wenn z.B. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt und dann erst nach einer Mahnung.

Es kam zwischenzeitlich eine weitere Mitteilung von der Bank, der Kreditrahmen wäre "vereinbarungsgemäß" reduziert.
Dies hat sich mit der telefonischen Auskunft der Bankmitarbeiterin überschnitten.
Es macht den Eindruck als würde die Bank nicht recht wissen, was sie tut.
freemont
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Re: Vertragswidrige Rücklastschrift

Beitrag von freemont »

lgranats hat geschrieben:...
Es kam zwischenzeitlich eine weitere Mitteilung von der Bank, der Kreditrahmen wäre "vereinbarungsgemäß" reduziert.
...
Dann müsste es diese "Vereinbarung" geben, unklar, was die Bank damit meint.

Nach dem Kleingedruckten reduziert/ändert sich der eingeräumte Überziehungsrahmen in der Höhe automatisch, wie er im laufenden Kontokorrent in Anspruch genommen wird.

Falls sich die Bank auf irgendwelche Absprachen mit dem Kunden im Einzelfall bezieht, müsste sie die nachweisen.
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