P Konto nicht ausgeschöpft

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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wiesel
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P Konto nicht ausgeschöpft

Beitrag von wiesel »

Hallo, ich hab da mal ne Frage.Wie oft darf man den Freibetrag nicht ausschöpfen?
Folgendes Beispiel: Man schöpft im Januar und Februar den Freibetrag nicht aus und lässt jeweils 100€ auf dem P Konto stehen,werden dann diese 200 € im März pfändbar? Der Freibetrag wurde aber niemals überschritten und im März weißt das Konto einen stand von 470€ auf.
danke schön mal für Antworten
rabenthaus
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Re: P Konto nicht ausgeschöpft

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

Sie sind nichtb gezwungen den "Freibetrag" irgendwann einmal auszuschöpfen. Sie können mit Ihren verfügungen immer unter dem pfändungsfreien monatlichen Betrag bleiben. Niemand kann Sie dazu zwingen das Geld auszugeben oder abzuholen.

Im Folgemonat erhöht sich der pfändungsfreie Betrag um den restbetrag der im Vormonat nicht ausgeschöpft wurde. Leider wird das von den banken häufig nicht beahctet weil die es

a) nicht wissen
b) nicht richtig berechnen
c) ihnen sch egal ist

Sinn des p - Kontos ist es dem Schuldner eine Regelung seiner Finanzen und damit auch die Zahlung von laufenden verbindlichkeiten zu ermöglichen. Manche Zahlungen sind eben nicht monatlich fällig sondern nur im Quartal oder jährlich.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
wiesel
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Re: P Konto nicht ausgeschöpft

Beitrag von wiesel »

erst einmal danke für die schnelle antwort. also die bank hat es aber so gemacht. die meinte weil man 2 monate den freibetrag nicht ausgeschöpft hat und einen betrag (der war nicht mal hoch gerade 100€) über 2 monate mit in den nächsten monat genommen hat würde dieser gepfändet,besser besagt zur eigensicherung des hauskredites einbehalten :(
Sylliska
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Re: P Konto nicht ausgeschöpft

Beitrag von Sylliska »

rabenthaus hat geschrieben: Im Folgemonat erhöht sich der pfändungsfreie Betrag um den restbetrag der im Vormonat nicht ausgeschöpft wurde.
Aber eben nur einmalig!
rabenthaus hat geschrieben:Leider wird das von den banken häufig nicht beahctet weil die es

a) nicht wissen
b) nicht richtig berechnen
c) ihnen sch egal ist
Zu a) unerheblich, da
b) es wohl kaum eine einzige Bank gibt, die das händisch ausrechnet. Es werden zertifizierte - und für die Banken kostenpflichtige - Berechnungsprogramme genutzt.
Und zu c) ist es nun einmal so, dass der Bankkunde halt auch nachweisen können muss, dass was falsch verrechnet wurde. Hatten wir schon öfters - gestimmt hat die Behauptung allerdings nie. :wink:

Man muss sich halt auch als Kunde vorher über die gesetzlichen Regelungen des P-Kontos im Klaren sein.
rabenthaus hat geschrieben:Sinn des p - Kontos ist es dem Schuldner eine Regelung seiner Finanzen und damit auch die Zahlung von laufenden verbindlichkeiten zu ermöglichen. Manche Zahlungen sind eben nicht monatlich fällig sondern nur im Quartal oder jährlich.
Dann weiß man auch, dass ein Ansparen auf dem P-Konto für quartalsweise oder jährliche Zahlungen quasi nicht möglich ist.
wiesel
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Re: P Konto nicht ausgeschöpft

Beitrag von wiesel »

" Dann weiß man auch, dass ein Ansparen auf dem P-Konto für quartalsweise oder jährliche Zahlungen quasi nicht möglich ist. "

...und das gilt auch wenn man eben nur diese ca. 200 € angespart hat,und dadurch nicht über den freibetrag komm?
also freibetrag wäre ja 1073 kontoguthaben sind 600 ca.
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