Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
A und B bewohnen gemeinsam ein Haus zur Miete. Es handelt sich um ein unverheiratetes Paar, gemeinsames Konto besteht keines. Deshalb gehen Miete und Nebenkosten jeden Monat erstmal von A's Konto ab. B wiederum überweist ihre Anteile monatlich per Dauerauftrag an A (insgesamt 3 Daueraufträge: Miete, Strom und Gas). Keine ungewöhnliche Konstellation denke ich.
Nun hat diesen Monat B's Bank einen Fehler gemacht und jeden der 3 Daueraufträge doppelt ausgeführt. Alle Daueraufträge wurden von B's Konto doppelt abgebucht, auf A's Konto wurden sie ebenfalls alle doppelt gutgeschrieben. Diesen Fehler hat die Bank auch von selbst erkannt, es gibt also keinen Zweifel daran, dass der Fehler bei der Bank lag.
Jetzt gibt es meiner Meinung nach hier zwei rechtliche Verhältnisse, wenn man es so nennen kann:
Zum einen ist B's Bank aufgrund ihres Fehler B gegenüber schadenersatzpflichtig. Sie hat das zuviel abgebuchte Geld B wieder ihrem Konto gutzuschreiben. Das hat die Bank auch von sich aus gemacht.
Nun gibt es aber noch das Verhältnis zwischen B's Bank und A:
Selbstverständlich steht A das zuviel überwiesene Geld rechtlich nicht zu und B's Bank hat einen Rückzahlungsanspruch. A will sich diesem Anspruch auch nicht verwehren und ist jederzeit bereit, das zuviel überwiesene Geld an B's Bank zurück zu überweisen.
Nach A's Verständnis müsste dafür aber B's Bank ihn zur Rückzahlung auffordern. Kommt A der Auffordung nicht nach, steht B's Bank der normale Rechtsweg offen, also Klage, Titel, Gerichtsvollzieher, etc. (Soweit würde A es aber nicht kommen lassen, er würde einer Aufforderung natürlich nachkommen)
Genau das hat B's Bank aber nicht gemacht. B's Bank hat sich stattdessen das Geld von A's Konto einfach per Lastschrift wiedergeholt, ohne jegliche Ankündigung und ohne von A ein Lastschriftmandat zu haben. Nur zur Sicherheit: A hat mit B's Bank überhaupt nichts zu tun, A hat sein Konto bei einer anderen Bank.
Nun kann man natürlich sagen, die Bank ist hier einfach den "kurzen Dienstweg" gegangen und hat A die Arbeit erspart, selbst das Geld zu überweisen. Nur ist A eben ein Mensch, der manchmal fürchterlich gerne auf Prinzipien reitet und es grundsätzlich nicht sehr gerne sieht, wenn sich irgendjemand einfach an seinem Konto bedient, ohne dafür von ihm eine Genehmigung zu haben.
Deswegen hier die Frage nach der rechtlichen Einordung. War B's Bank hier berechtigt, sich das durch ihren Fehler zuviel überwiesene Geld einfach per Lastschrift von A's Konto zurückzuholen?
Bank zieht Lastschrift ohne Lastschriftmandat
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Re: Bank zieht Lastschrift ohne Lastschriftmandat
Sicherlich war das nicht richtig. Wenn ich Ihnen aus Versehen etwas überweise, darf ich mir auch keine Lastschriftgenehmigung selber basteln und das Geld damit zurückbuchen. Und wenn ich ihnen anstatt 5 kg Äpfeln aus Versehen 10 kg zum Preis von 5 kg verkaufe, dann darf ich auch nicht in Ihr Haus einbrechen und mir die 5 kg wiederholen, während Sie unterwegs sind. Dass normale Banken hoheitliche Befugnisse, ähnlich denen von bspw. Polizei/Staatsanwaltschaft hätten, wäre mir zudem neu. Ich frage mich auch, wie diese Lastschrift überhaupt im nachhinein von der Bank erklärt werden würde (von dem eher simplen Argument der unstrittigen Doppelzahlung mal abgesehen).
Re: Bank zieht Lastschrift ohne Lastschriftmandat
Wenn es denn eine "Lastschrift" im Sinne des Zahlungsverkehrs war. Könnte auch eine Aufrechnung gewesen sein.
Da A es aus Prinzip genau wissen will, sollte er einen Anwalt aufsuchen und dort darauf bestehen, dass dieser ggf. auch gegen eigenes Dafürhalten das bis zur höchstmöglichen Instanz durchklagt.
Da A es aus Prinzip genau wissen will, sollte er einen Anwalt aufsuchen und dort darauf bestehen, dass dieser ggf. auch gegen eigenes Dafürhalten das bis zur höchstmöglichen Instanz durchklagt.
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Re: Bank zieht Lastschrift ohne Lastschriftmandat
Hallo,
handelt es sich denn überhaupt um eine normale Lastschrift?
Wir haben vor Jahren auf Grund eines Bankfehlers mal unser Gehalt doppelt erhalten. Dies ist dann aufgefallen und die 2. Überweisung wurde von der Bank wieder storniert. Wenn ich mich richtig erinnere, war dies keine normale Lastschrift, war allerdings auch noch nicht zu Zeiten von SEPA und Co.
handelt es sich denn überhaupt um eine normale Lastschrift?
Wir haben vor Jahren auf Grund eines Bankfehlers mal unser Gehalt doppelt erhalten. Dies ist dann aufgefallen und die 2. Überweisung wurde von der Bank wieder storniert. Wenn ich mich richtig erinnere, war dies keine normale Lastschrift, war allerdings auch noch nicht zu Zeiten von SEPA und Co.
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Re: Bank zieht Lastschrift ohne Lastschriftmandat
FM hat geschrieben: Wenn es denn eine "Lastschrift" im Sinne des Zahlungsverkehrs war. Könnte auch eine Aufrechnung gewesen sein.
Folgender Text in meinem Online-Banking (das Gleiche dann eben 3 mal mit dem jeweiligen Verwendungszweck und Betrag):Stefanie145 hat geschrieben: handelt es sich denn überhaupt um eine normale Lastschrift?
SEPA BASISLASTSCHRIFT
IM AUFTR.V. XX BANK A.G.
STORNO WARMMIETE
MANDATSREFERENZ DEYYYYYYYYY YYYYYYYYYYY
GLAEUBIGER-ID DEYYYYYYYYYYY YYYYY
Selbst wenn das im Verwendungszweck das Wort "Storno" vorkommt, sieht mir das sehr nach normaler Lastschrift aus, und nicht nach irgendeiner Aufrechnung. Ausserdem, Aufrechnung wogegen?
Die Beträge waren davor meinem Konto doppelt gutgeschrieben worden und wurden einige Tage später auf obige Art von meinem Konto wieder eingezogen.
Grund für Polemik besteht keiner ... aber interessehalber: Wie würden Sie diesbezüglich A's Chancen einschätzen?FM hat geschrieben: und dort darauf bestehen, dass dieser ggf. auch gegen eigenes Dafürhalten das bis zur höchstmöglichen Instanz durchklagt.
@BäckerHD
Danke, Sie bestätigen meine Rechtsauffassung ... was nicht heissen soll, dass ich nur nach Bestätigung suche.
Ich bin durchaus auch für andere Erklärungen dankbar.
Re: Bank zieht Lastschrift ohne Lastschriftmandat
Wenn A keinen Lastschriftauftrag erteilt hat, kann bei unautorisierten Lastschriften ohne SEPA-Mandat eine Rückbuchung in einem Zeitraum von 13 Monaten veranlasst werden.Chris_the_Ripper hat geschrieben:SEPA BASISLASTSCHRIFT
Hier wird man im Wege der Auslegung zum Ergebnis kommen, dass B's-Bank im Wege der Geschäftsführung ohne Auftrag den offensichtlichen Fehler mit dem Instrument des Basis-Lastschriftverfahrens bereinigt hat. SEPA-Technisch kann A, wie vorgenannt ausgeführt, ohne weiteres die Beträge zurückbuchen lassen. Macht er dies nicht, genehmigt er die Geschäftsführung ohne Auftrag und damit das SEPA Basis-Lastschriftmandat.Chris_the_Ripper hat geschrieben:Selbstverständlich steht A das zuviel überwiesene Geld rechtlich nicht zu und B's Bank hat einen Rückzahlungsanspruch. A will sich diesem Anspruch auch nicht verwehren und ist jederzeit bereit, das zuviel überwiesene Geld an B's Bank zurück zu überweisen.
Nach A's Verständnis müsste dafür aber B's Bank ihn zur Rückzahlung auffordern. Kommt A der Auffordung nicht nach, steht B's Bank der normale Rechtsweg offen, also Klage, Titel, Gerichtsvollzieher, etc. (Soweit würde A es aber nicht kommen lassen, er würde einer Aufforderung natürlich nachkommen)
A's Bank ist kein Vorwurf zu machen, sie hat sich SEPA-konform verhalten.
Gruß
khmlev
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