Privatkredit mit Überweisung absichern?

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Lamahari
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Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Lamahari »

Unterforum OK? Zivilrecht ohne Prozeß :wink: fand ich irgendwie nicht :christmas

Handwerker A gewährt B einen Privatkredit (B will hohe Bankgebühren meiden, A ist Zinsbegünstigter). Bevor B verreist füllt er eine Blankoüberweisung zugunsten des A-Konto aus und bittet A im Ernstfall um Abgabe bei seiner B-Bank.

1. Vorausgesetzt, das Überziehungslimit von B wird nicht erreicht, seht ihr methodische Fallstricke bzw. darf die B-Bank aus anderem Grund die Ausführung verweigern?
"Fragen Sie daher am Ende Ihres Beitrags immer: Wie ist die Rechtslage?"
Baden-57
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Baden-57 »

A gewährt B einen Privatkredit.

B füllt Blankoüberweisung zugunsten A aus?
Soll damit das Privatdarlehen wieder zurück gezahlt werden oder wurde A + B verwechselt?

Eine Bank könnte nur dann eine Überweisung verweigern, wenn
Konto keine ausreichende Deckung,
Unterschrift des Kontoinhabers zweifelhaft

Sollte die Bank allerdings Informationen haben, dass durch die Überweisung gegen Gesetze verstoßen werden kann, für welche die Bank haftbar gemacht werden könnte, dürfte die Ausführung der Übeweisung ohne Rücksprache und Klärung mit dem Kontoinhaber nicht statt finden.
B hat doch nicht vor, bei A ein Drogengeschäft oder Waffenhandel abzuzahlen :lachen:
Lamahari
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Lamahari »

@Baden-57
Wie Sie schon in der Überschrift richtig erkannten war mein Thema die Idee, einen Privatkredit mit einer (Blanko)Überweisung abzusichern, wobei Blanko hier nur im voraus ausgefüllt und unterschrieben bedeutet.

Sie schrieben
Eine Bank könnte nur dann eine Überweisung verweigern, wenn (das) Konto keine ausreichende Deckung (hat)
und nannten weitere Fälle, wobei der letzte für Erheiterung sorgte :devil:

¿ Ich habe hier noch eine Detail- oder Verständnisfrage:

Vorausgesetzt, es gibt keine illegale Aktivitäten, die Unterschrift ist korrekt und das Überziehungslimit von B wird nicht erreicht, bedeutet nun keine "ausreichende Deckung" daß die Bank die Überweisung bei negativem Kontostand grundsätzlich verweigern darf?
"Fragen Sie daher am Ende Ihres Beitrags immer: Wie ist die Rechtslage?"
Zuletzt geändert von Lamahari am 19.12.16, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
Baden-57
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Baden-57 »

Nun ist es etwas deutlicher geworden; die Bank führt keine Überweisung aus, wenn das Konto keine ausreichende Deckung oder ein bewilligter Kontoüberzug nicht ausreichen würde, um die Überweisung durchzuführen.

Der Kontoinhaber kann allerdings jederzeit ohne Angaben von Gründen seiner Bank mitteilen, dass eine von ihm unterzeichnete Überweisung in Höhe von xx€ an YY nicht auszuführen ist, wenn diese der Bank zur Überweisung vorgelegt wird.
Die Bank muß sich an diese Anweisung des Bankkunden halten, denn ein Kunde kann eine Überweisung jederzeit stornieren, so fern die Bank die Überweisung nicht bereits ausgeführt hat.
Die "Blanko"Überweisung ist keinerlei Sicherheit.

Das Risiko ist also B und weniger die Bank; davon abgesehen sollte man zwingend einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen, denn Privatdarlehen sind, wenn keine feste Rückzahlungsfrist vereinbart ist, nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar :shock:

Würde B sich querlegen, müsste A erst das Darlehen kündigen.
Auch das Finanzamt könnte sich für die Geldbuchungen interessieren, deshalb wäre auch hier ein schriftlicher Darlehensvertrag von Vorteil.
Lamahari
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Lamahari »

Nehmen wir der Einfachheit halber umständlich an, der Darlehensvertrag ist dokumentiert, es gibt keine Fremdansprüche, die Transaktion ist legal, Finanzamt weiß Bescheid, Kinder und Haustiere sind versorgt usw. usf. etc. und die Überweisung wird nur im Ernstfall eingelöst, bleibt somit im B-Büro und A bekommt diese nur im Notfall z.B. von einer Angestellten von B auf dessen ausdrücklichen Anweisung.

Mit "das Risiko ist weniger die Bank" -verstehe ich richtig, wenn der bewilligte Kontoüberzug ausreicht und B sich nicht quer stellt, daß die Bank im Notfall die Überweisung von B höchstwahrscheinlich ausführt?
in Übereinstimmung mit der Prophezeiung
Baden-57
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Baden-57 »

Die Bank wird ausführen, wenn B sich nicht querstellt und damit ist gemeint, dass er eine bereits unterzeichnete Überweisung nicht ausführen lässt; wenn also Vertrauen in B, ist alles o.k., oder wie man landläufig sagt: "läuft" :P
idem
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von idem »

Oooooder man vereinbart einfach eine "richtige" Sicherheit (Abtretung oder Verpfändung von vorab anzuschaffendem Kontoguthaben) und lässt derart unausgegorene Überweisungsträger-Ideen fallen.
Lamahari
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Lamahari »

@idem
der Transfer zwischen A und B sei unstrittig und valide, hier gings um die Option einer möglichst aufwandarmen Notfall(=Wiederherstellungs)-Transaktion vom B-Konto zu A nur "mit Bordmittel im laufenden Betrieb", die im Idealfall eben nicht stattfinden soll.

Vllt. hilft ein Vergleich im PC-Kontext - Notfall-Wiederherstellung aus dem "Backup" ohne aufwändige Neuinstallation :wink:
in Übereinstimmung mit der Prophezeiung
idem
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von idem »

Hilft nicht, da er hinkt. Abtretung bzw. Verpfändung von Kontoguthaben ist nicht aufwendig, bietet aber echte Sicherheit (und nicht nur vielleicht) und kommt im Idealfall auch nicht zum Tragen.
locarno

Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von locarno »

Lamahari hat geschrieben:A gewährt B einen Privatkredit (B will hohe Bankgebühren meiden
Bankgebühren für Privatkredite sind nicht mehr zulässig, die Bank hätte sie also ohnehin nicht mehr berechnen dürfen.
Lamahari hat geschrieben: A ist Zinsbegünstigter
Das ist selbstverständlich, A ist ja der Kreditgeber. Ihm wird der Zins geschuldet.
Lamahari hat geschrieben:Bevor B verreist füllt er eine Blankoüberweisung zugunsten des A-Konto aus und bittet A im Ernstfall um Abgabe bei seiner B-Bank.
B hatte die Pflicht, den Zins nach Darlehensvertrag zu zahlen. Geldschulden sind Bringschulden, d.h. B ist allein verantwortlich, dass der vereinbarte Zins rechtzeitig in den Verfügungsbereich des A kommt. Das kann er nicht auf andere abwälzen, schon gar nicht auf den Darlehensgeber! Er hat hier (natürlich völlig erfolglos) versucht, die Bringschuld in eine Holschuld umzuwandeln. Holschulden können aber immer nur nur Warenschulden sein, niemals Geldschulden! B befindet sich im Schuldnerverzug. Die Bank ist nur Zahlstelle und rechtlich völlig außen vor. Sie übernimmt keine rechtlichen Obliegenheiten für Ihre Kunden.
Lamahari hat geschrieben:1. Vorausgesetzt, das Überziehungslimit von B wird nicht erreicht, seht ihr methodische Fallstricke bzw. darf die B-Bank aus anderem Grund die Ausführung verweigern?
Das Rechtsverhältnis des B mit seiner Bank interessiert nicht. Der B ist dem A verpflichtet und muss alles tun, damit er nicht in Verzug kommt.

Übrigens: Sollte B das Geld für den Zins gar nicht haben, so wird man ihm den Rechtsgrundastz: "Geld hat man zu haben" vorhalten, oder, wie es die Rechtsprechung formuliert:

"[...] Für Geldforderungen hat jedermann ohne Rücksicht auf ein Verschulden für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen[...]"
Lamahari hat geschrieben: "Fragen Sie daher am Ende Ihres Beitrags immer: Wie ist die Rechtslage?"
Totaler Bödsinn! Hier ist nichts fiktiv, egal wie oft Sie den unerträgliche Satz kopieren.
Lassen Sie ihn also ruhig weg. Gleiches gilt für die Überschrift.
Lamahari
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Lamahari »

idem hat geschrieben:Totaler Bödsinn! Hier ist nichts fiktiv, egal wie oft Sie den unerträgliche Satz kopieren.
Lassen Sie ihn also ruhig weg. Gleiches gilt für die Überschrift.
@Locarno
You made my day :christmas

Ich entferne diese unerträgliche Signatur sofort nach diesem Post und hier die Erklärung http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=2&t=272326 und die poste ich auch nochmal zum Schluß als Anhang

zurück zum Thema und Jein,
ich konstruierte einen fiktiven Fall mit fiktiven Rahmenbedingungen und realen Verständnisfragen. Und lerne gern aus Euren Kommentaren dazu.
die Bank hätte sie also ohnehin nicht mehr berechnen dürfen.

OK, ich las das Verbot der Pauschale bei geduldeter Überziehung - bleiben dennoch hohe Dispozinsen und interessiert nur am Rande (in Klammern).
B hatte die Pflicht [...] kann er nicht auf andere abwälzen, schon gar nicht auf den Darlehensgeber
:roll: Es gibt per Definition kein Problem zwischen A+B, daher irrelevant, es geht um die Notbremse.
Das Rechtsverhältnis des B mit seiner Bank interessiert nicht.
So? A interessiert primär die Auszahlung. Im Notfall fallen auch keine Zinsen an da A vorzeitig einlöst. B muss dann hohe Bankzinsen zahlen und A muß im Gegenzug nicht ersetzen. Nennt sich schlicht Vertragsfreiheit :wink:

und wieder zur unerträglichen Signatur

@ die Regeltechniker

:ironie: Neulinge kriegen beim ersten Beitrag mitten auf die 12 einen penetranten gelben Kasten mit der Forenregel #2, die sonst nicht existiert - ein Fossil aus den Urzeiten?

Ich machte sie aber prompt wegen dem immer praktischerweise zu meiner Signatur und wurde angepxxxt:
"Fragen Sie daher am Ende Ihres Beitrags immer: Wie ist die Rechtslage?"
Totaler Bödsinn! Hier ist nichts fiktiv, egal wie oft Sie den unerträgliche Satz kopieren.
Lassen Sie ihn also ruhig weg. Gleiches gilt für die Überschrift.
ich: You made my day :christmas

Also der Kasten verschwindet nach dem 5ten Beitrag ins Nirvana (wieso hatte bei mir schon früher die Vorstellung von Nirvana die Farbe gelb?) und ist den Langnutzern "aus dem Sinn". Um ihn zu kopieren riskierte ich todesmutig die verbotene Zweitanmeldung :engel: + verstieß gegen die Regel mit Sperrfolge - daher Gnade für Lamahari=Malahari :devil:

Wichtiger Hinweis

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Ich bestätige und beachte hiermit diese Regeln
(Du musst hiernach noch 5 weitere Nachrichten bestätigen)
in Übereinstimmung mit der Prophezeiung
locarno

Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von locarno »

@Lamahari

abschließend dazu:

1) A und B haben ein Rechtsverhältnis, an dem die Bank nicht teilnimmt. Auf die geschiderte Art und Weise ist keine schuldbefreiende Zahlung des B an A möglich, was seine vertragliche Hauptpflicht ist. Daher existiert auch keine Notbremse. Diese Konstrukt hatten Sie ja nachgefragt und die Rechtslage sieht so aus: es funktioniert nicht! Bringschuld bleibt Bringschuld. Es ist unerheblich, wie sich die Bank verhält.

2) Dispozinsen stellen keine Bankgebühren dar.

3) Bezgl. der Signatur habe ich Sie nur etwas hochgenommen -> hat ja offensichtlich bestens funktioniert. Danke dafür! :-)
Lamahari
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Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Lamahari »

@Locarno
1
Es ist unerheblich, wie sich die Bank verhält.
Das verstehe ich nicht. Wenn A über Mittel (Überweisung) und Wege (Abgabe an B-Bank) verfügt, die Rückzahlung technisch einzuleiten und die Bank führt diese Überweisung aus ist das Geld doch zurück bei A und das Thema erledigt und wenn sich die Bank querstellt wirds erst kompliziert. :engel:

2 {selbstverständlich unstrittig, das Urteil betraf nur erstere (Gebühren) + letztere (Zinsen) sind der wesentliche Grund, Bankkredite zu meiden}

3 wie angekündigt eine neue Signatur :devil:
in Übereinstimmung mit der Prophezeiung
Pirate
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Registriert: 08.12.04, 20:03

Re: Privatkredit mit Überweisung absichern?

Beitrag von Pirate »

Welchen Sinn soll das denn haben. Wenn der Kreditnehmer Geld hätte, bräuchte er den Kredit doch gar nicht. Ich gehe ja auch nicht zu meiner Hausbank und nehme 200.000 Euro Kredit auf die ich mit meinem Girokontostand von 200.000 Euro besichere. Zumindest im in aller Regel nicht.
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