Alg2 wird von Bank gepfändet

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Glache
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Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von Glache »

Hallo,
ein Bankkunde hat noch einen offenen Kredit bei seiner Hausbank.
Die Bank pfändet nun monatlich 100 Euro vom Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4). Es besteht ein Pfändungsschutzkonto!
Eine Rechtsgrundlage konnte die Bank nicht nennen! Die Bank beharrt auf Erfüllung des Kreditvertrages.
Welche Möglichkeiten hat der Kunde hier die "Pfändung" zu verhindern? Natürlich verbleibt die Möglichkeit, die Bank komplett zu wechseln.
Danke im Voraus

Glache
Baden-57
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von Baden-57 »

Die Bank macht sich ggf. strafbar, man sollte sofort den örtlichen Bankdirektor/Zweigstellenleiter informieren und darauf hinweisen, dass ALG-2-Bezüge seit 01.08-2016 wieder unpfändbar sind und, falls die Bank die bisher abgebuchten Raten nicht zurückbucht, man einen RA einschaltet, wobei die Kosten des RA von der Bank zu tragen sind, da die Bank hier rechtswidrig handelt.
Man sollte sich nicht scheuen, hier tatsächlich einen RA zu beauftragen.
Davon abgesehen kann man sich auch an den Ombudsmann der Bank wenden, dieser hat die rechtswidrige Praxis der Bank unverzüglich abzustellen. Zuständiger Ombudsmann der Bank ist aus der Homepage der Bank ersichtlich.

Rechtsgrundlage, was der Bank aber bekannt ist,.

9. SGB II-ÄndG, seit 01-08-2016
§ 42 Abs. 4
Die Unpfändbarkeit von ALG II wird wieder im Gesetz festgeschrieben. ALG II kann danach nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.


Die versuchen es halt :twisted:
SusanneBerlin
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von SusanneBerlin »

Wird das AlgII für eine Bedarfsgemeinschaft von mehr als einer Person gezahlt (>1080€)? Dann ist das normal, dass alles über 1080 € gepfändet wird.

Mit der Einführung des P-Kontos fiel nämlich der automatische Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg, wenn sich der Schuldner nicht darum kümmert den Freibetrag erhöhen zu lassen, kann alles was über dem Grundfreibetrag einer Einzelperson ist (1080€) an monatlichen Geldeingängen vom P-Konto gepfändet werden.
Grüße, Susanne
Baden-57
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von Baden-57 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wird das AlgII für eine Bedarfsgemeinschaft von mehr als einer Person gezahlt (>1080€)? Dann ist das normal, dass alles über 1080 € gepfändet wird.

Mit der Einführung des P-Kontos fiel nämlich der automatische Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg, wenn sich der Schuldner nicht darum kümmert den Freibetrag erhöhen zu lassen, kann alles was über dem Grundfreibetrag einer Einzelperson ist (1080€) an monatlichen Geldeingängen vom P-Konto gepfändet werden.

Davon abgesehen, dass hier ein Doppelposting voliegt:

9. SGB II-ÄndG,
§ 42 Abs. 4
Die Unpfändbarkeit von ALG II wird wieder im Gesetz festgeschrieben. ALG II kann danach nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.
(Positiv für alle von Pfändung Betroffenen, da viele Banken nach wie vor erhebliche Verständnisprobleme mit der Umsetzung des Pfändungsschutzes bei P-Konten haben.)
:lol:
idem
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von idem »

Mal bitte nicht ganz so schnell mit der Rechtswidrigkeit bzw. mit dem StGB. Der Sachverhalt ist dahingehend nicht ansatzweise klar/umfassend.

Der Schuldnerschutz ist gerade nicht absolut, vgl.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__53.html hier besonders Absatz 3
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42.html

sowie

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__835.html

@ Glache: Was genau heißt "Die Bank pfändet..."? Sie hat beim Leistungsträger gepfändet? Sie rechnet mit ihrem AGB-Pfandrecht an Kontoguthaben auf? Wie hoch ist das ALG?
Zuletzt geändert von idem am 28.12.16, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Jdepp
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von Jdepp »

Baden-57 hat geschrieben:Die Bank macht sich ggf. strafbar, man sollte sofort den örtlichen Bankdirektor/Zweigstellenleiter informieren und darauf hinweisen, dass ALG-2-Bezüge seit 01.08-2016 wieder unpfändbar sind und, falls die Bank die bisher abgebuchten Raten nicht zurückbucht, man einen RA einschaltet, wobei die Kosten des RA von der Bank zu tragen sind, da die Bank hier rechtswidrig handelt.
Man sollte sich nicht scheuen, hier tatsächlich einen RA zu beauftragen.
Davon abgesehen kann man sich auch an den Ombudsmann der Bank wenden, dieser hat die rechtswidrige Praxis der Bank unverzüglich abzustellen. Zuständiger Ombudsmann der Bank ist aus der Homepage der Bank ersichtlich.

Rechtsgrundlage, was der Bank aber bekannt ist,.

9. SGB II-ÄndG, seit 01-08-2016
§ 42 Abs. 4
Die Unpfändbarkeit von ALG II wird wieder im Gesetz festgeschrieben. ALG II kann danach nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.


Die versuchen es halt :twisted:
Es wird auch keine Sozialleistung gepfändet, sondern mit einer Forderung des Schuldners (Bankguthaben) aufgerechnet. Die Bank hat § 850k Abs. 6 ZPO zu beachten.
questionable content
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von questionable content »

Baden-57 hat geschrieben:Die Bank macht sich ggf. strafbar, man sollte sofort den örtlichen Bankdirektor/Zweigstellenleiter informieren und darauf hinweisen, dass ALG-2-Bezüge seit 01.08-2016 wieder unpfändbar sind und, falls die Bank die bisher abgebuchten Raten nicht zurückbucht, man einen RA einschaltet, wobei die Kosten des RA von der Bank zu tragen sind, da die Bank hier rechtswidrig handelt.
Man sollte sich nicht scheuen, hier tatsächlich einen RA zu beauftragen.
Davon abgesehen kann man sich auch an den Ombudsmann der Bank wenden, dieser hat die rechtswidrige Praxis der Bank unverzüglich abzustellen. Zuständiger Ombudsmann der Bank ist aus der Homepage der Bank ersichtlich.

Rechtsgrundlage, was der Bank aber bekannt ist,.

9. SGB II-ÄndG, seit 01-08-2016
§ 42 Abs. 4
Die Unpfändbarkeit von ALG II wird wieder im Gesetz festgeschrieben. ALG II kann danach nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.


Die versuchen es halt :twisted:
Das ist schlicht "völliger Blödsinn". § 42 Abs 4 SGB II betrifft lediglich die Pfändung von Sozialgeldforderungen. Das meint die Pfändungen von ALG II "an der Quelle" beim Jobcenter.

Sobald das Geld ausgezahlt wurde, ist es rechtlich kein "ALG II" im Sinn von § 42 SGB II mehr.

Ab dem Punkt greift allenfalls der Pfändungsschutz aufgrund des P-Kontos, somit nach ZPO.

Abgesehen davon liegt es nahe, dass der komplette Sachverhalt Murks ist. Es ist extrem abwegig, dass eine Bank eine förmliche Pfändung einer eigenen Forderung gegen ein von ihr verwaltetes P-Konto betreibt, "weil ein offener Kredit besteht". Das ist nicht sonderlich rund.

P-Konto bedeutet auch nicht vollständige Pfändungsfreiheit. Auch hier schlampt der TE mit seinen Angaben - was nahelegt, dass er selbst einen Sachverhalt bislang nicht ausreichend durchdacht hat.
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von questionable content »

Baden-57 hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Wird das AlgII für eine Bedarfsgemeinschaft von mehr als einer Person gezahlt (>1080€)? Dann ist das normal, dass alles über 1080 € gepfändet wird.

Mit der Einführung des P-Kontos fiel nämlich der automatische Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg, wenn sich der Schuldner nicht darum kümmert den Freibetrag erhöhen zu lassen, kann alles was über dem Grundfreibetrag einer Einzelperson ist (1080€) an monatlichen Geldeingängen vom P-Konto gepfändet werden.

Davon abgesehen, dass hier ein Doppelposting voliegt:

9. SGB II-ÄndG,
§ 42 Abs. 4
Die Unpfändbarkeit von ALG II wird wieder im Gesetz festgeschrieben. ALG II kann danach nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.
(Positiv für alle von Pfändung Betroffenen, da viele Banken nach wie vor erhebliche Verständnisprobleme mit der Umsetzung des Pfändungsschutzes bei P-Konten haben.)
:lol:
Wie auch im anderen Thread bereits erläutert: Sie liegen grundlegend falsch.
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Re: Alg2 wird von Bank gepfändet

Beitrag von ktown »

So ich habe mal beide Threads zusammen geschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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