Altes Sparbuch

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Bumblebii
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Altes Sparbuch

Beitrag von Bumblebii »

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, Frau A findet ein altes Sparbuch im 5stelligen DM-Bereich und ginge damit zu Bank um es auf Euro + Zinsen umschreiben zu lassen. Die letzte Buchung wäre gut 30 Jahre her.

Die Bank sagt: "Pech, da ist nichts im Computer, der Betrag ist wohl schon abgehoben. Da kann man nichts machen"

A lässt sich einen Termin beim Filialleiter geben. Dieser Termin wird dreifach abgesagt und verschoben.
Beim Termin wird A erklärt, dass das Guthaben auf den Hauskredit (bei der gleichen Bank) verrechnet worden sei.
A zieht ab und sucht alle Belege raus. Keine Tilgung außer der monatlichen Raten.
Neuer Termin bei der Filialleitung. Jetzt wird A erklärt, dass das Sparbuch nach einem Brand als Verlust gemeldet wurde.
Bei A hat es nie gebrannt. Die Verlustanzeige ist nicht auffindbar auch kein neues Sparbuch und Buchungen.

Beim nächsten Termin legt ein Bankangestellter eine Auszahlungsquittung über den gesamten Betrag vor. A sieht "ihre" Unterschrift. Der Fehler ist nur das die Unterschrift den angeheirateten Namen trägt, A aber erst Jahre später geheiratet hat. Die Unterschrift hätte zu dem angegebenen Zeitpunkt der Mädchenname sein müssen.
A verlangt eine Kopie der Quittung. Der Bankangestellte verweist auf den Filialleiter, der an diesem Tag aber nicht im Haus ist.
Beim Termin mit dem Filialleiter ist plötzlich die Akte und somit auch der Quittungsbeleg verschwunden.

Seitdem hat die Filialleitung gewechselt und keiner weiß mehr von irgendwas. Nichts mehr von der außerordentlichen Tilgung, nichts mehr vom Brand und auch nichts mehr von einer Auszahlung mit Beleg. Eine Akte gibt es nicht mehr, im Computer ist nichts erfasst. Pech fürA.

Obwohl A ein nicht entwertetes Sparbuch in der Hand hat und die Bank keine Belege vorweisen kann dass das Geld "irgendwohin" gekommen ist, ist der Vorgang für die Bank erledigt, das Sparbuch sei zu alt, man könne da nichts mehr nachvollziehen.

Wie wäre hier die Rechtslage? A hat gelesen, dass Sparbücher ewig gültig sind. Stimmt das so und was wäre der nächste Schritt, den A gehen könnte?
Jdepp
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Re: Altes Sparbuch

Beitrag von Jdepp »

Man könnte zunächst den Ombudsmann einschalten.

Der Anspruch ist nicht verjährt. Behauptet die Bank, dass die Forderung (wie auch immer) nicht mehr besteht zB durch Auszahlung oder Verrechnung, muss sie dies beweisen.
ktown
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Re: Altes Sparbuch

Beitrag von ktown »

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Altes Sparbuch

Beitrag von Tastenspitz »

Ein Verfall des Guthabens ist hier nmE. nicht gegeben. Sonst wäre die Buchung im Sparbuch ersichtlich oder das Buch zur Gänze als "Entwertet" gekennzeichnet.

Wenn sich die Bank hier also stur stellt und keine Nachweise bringt, kann man das durchaus mal einem Anwalt vortragen.
Mir bekannt ist im Moment nur ein Urteil des AG Bamberg aus ~ 2004 darüber, dass es hier keinen Fristanlauf gibt, solange das Buch nur irgendwo liegt. Siehe auch BGB 199 Abs 1 2.
Jdepp
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Re: Altes Sparbuch

Beitrag von Jdepp »

Tastenspitz hat geschrieben: Mir bekannt ist im Moment nur ein Urteil des AG Bamberg aus ~ 2004 darüber, dass es hier keinen Fristanlauf gibt, solange das Buch nur irgendwo liegt. Siehe auch BGB 199 Abs 1 2.
https://openjur.de/u/63118.html
Baden-57
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Re: Altes Sparbuch

Beitrag von Baden-57 »

Dies ist ein Fall für den Staatsanwalt, wenn die Bank eine Quittung vorlegt, welche mit einem Familienname unterzeichnet wurde, welcher durch Heirat erst Jahre später angenommen wurde.

M.E. müsste erst die vermeintliche Urkundenfälschung geklärt werden, denn sonst wird das Pferd von hinten aufgezäumt. :oops:
ktown
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Re: Altes Sparbuch

Beitrag von ktown »

Die Staatsanwaltschaft wird aber sicherlich nicht auf Hörensagen aktiv werden. Da
Bumblebii hat geschrieben:Nichts mehr von der außerordentlichen Tilgung, nichts mehr vom Brand und auch nichts mehr von einer Auszahlung mit Beleg. Eine Akte gibt es nicht mehr, im Computer ist nichts erfasst.
nichts von alledem bewiesen werden kann.
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