Löschung Grundschuld

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Zafilutsche
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Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

A Verkauft sein Selbst bewohntes Objekt, welches mit einer Grundschuld belastet ist.
Da der Verkaufserlös höher ist als die Grundschuld denkt A, dass die Löschungsbewilligung der Kreditgebenden Bank
kein Problem ist.
Aus anderen Verkäufen, hat A erleben müssen, dass die eine oder andere Bank seehr viel Zeit ins Land vergehen lässt bis eine "Löschungsbewilligung" erteilt wird.
Frage: Kann die Bank zeitlich nach Lust und Laune verfahren oder kann man Löschungsbewilligungen Zeitraumtechnisch "Begrenzen" sofern nicht irgendwo Zeitliche Vorgaben gemacht sind. Immerhin hängt die Übergabe u.a auch von der Bedingung ab, dass die Löschungsbewilligung beim Notar vorliegt.
Tastenspitz
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Tastenspitz »

Hatten wir schonmal.
Entscheidend dürfte ggf. schuldhaftes Verzögern sein um zB. Schadenersatz auszulösen.
PurpleRain
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von PurpleRain »

Zafilutsche hat geschrieben:Da der Verkaufserlös höher ist als die Grundschuld denkt A, dass die Löschungsbewilligung der Kreditgebenden Bank
kein Problem ist.
Die Höhe des Verkaufserlöses ist der Bank herzlich egal. Einfach die Darlehensforderung einschl. vertraglich vereinbarter Zusatzkosten wie Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen, dann hat man einen, nötigenfalls gerichtlich einklagbaren, Anspruch auf die Löschungsbewilligung.
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khmlev
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von khmlev »

PurpleRain hat geschrieben:
Zafilutsche hat geschrieben:Da der Verkaufserlös höher ist als die Grundschuld denkt A, dass die Löschungsbewilligung der Kreditgebenden Bank
kein Problem ist.
Die Höhe des Verkaufserlöses ist der Bank herzlich egal. Einfach die Darlehensforderung einschl. vertraglich vereinbarter Zusatzkosten wie Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen, dann hat man einen, nötigenfalls gerichtlich einklagbaren, Anspruch auf die Löschungsbewilligung.
Da diese Forderungen und Kosten aber regelmäßig mit Hilfe des Verkaufserlöses abgelöst werden und die Löschungsunterlagen im Treuhandwege dem Notar regelmäßig vorliegen müssen, damit er die Fälligkeit des Kaufpreises bestätigen kann, baut sich hier ein gordischer Knoten auf.
Gruß
khmlev
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Zafilutsche
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

Ich möchte das mal konkret an Beispielssummen festmachen.
A hat vor 10 Jahren eine Immobilie für 100.000 Euro gekauft. Die Grundschuld war 100.000 Euro.
Heute wird die Immobilie für 120.000 Verkauft.
Durch Tilgung beträgt der aktuelle Kreditbetrag/Restschuld 80.000 Euro.
Die Idee war:
Die Bank bekommt (weil der Kreditvertrag durch A widerrufen ist) die 100.000 Euro aus der Grundschuld zurück und im Gegenzug wird mit der Zahlung die Grundschuld gelöscht.

Im 2. Zug wird zw A und der Bank über die Kosten bzw Kostenaufrechnung gestritten die der Widerruf auslösen könnte.
Der BGH hat zwar recht präzise dargestellt wie die Rückabwicklung bei einem wirksam widerrufenen Kreditvertrag auszusehen hat, aber das heißt für mich nix anderes als dass ein störrischer und träger Bock weiter angetrieben werden muß, um eine Weide erreichen zu können.
ktown
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von ktown »

Och der träge Bock bewegt sich schon, wenn im ein Prozess droht. So was mögen diese Böcke nämlich überhaupt nicht. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Altbauer
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Altbauer »

Die Frage zielt natürlich wohl darauf ab, was für ein Verhalten man von der Bank fordern kann.

Trotzdem :

Schon mal mit der Bank darüber gesprochen, ob nicht folgende Regelungen machbar sind :
(Für die Bank dürfte die genannte Problemstellung durchaus alltäglich sein )

- Die Löschung der Grundschuld wird bewilligt, unter der Bedingung , dass vom Verkaufspreis die
Restschuld direkt an die Bank überwiesen wird.
Immobilienverkäufe sind sowiso über einen Notar abzuwickeln. Die Löschungsbewilligung könnte also in der Art
ausgestellt werden, dass der Notar eine Grundbuchänderung nur unter o.g. Bedingung veranlassen kann.

oder:

- Der Käufer übernimmt die Restschuldverpflichtung und bezahlt entsprechend weniger an den Verkäufer
Auch hier bedarf es einer Zustimmung der Bank und einer Vereinbarung zwischen Bank und Käufer.
Zafilutsche
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

Die Bank hat meine abgegebene Erklärung (Widerruf) faktisch ignoriert, obwohl die Bank ganz genau weiß, dass die von ihr damals von ihr abgegebene Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Eine Zahlung (mit der von der Bank geforderten Vorfälligkeitsentschädigung) wird nun unter Vorbehalt bezahlt, damit die Rückabwicklung dann erneut vor Gericht geklärt werden kann. Mal schauen wie es weiter geht.
Zafilutsche
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

Die unterzeichnete "Vereinbarung" über die vorzeitige Darlehensrückzahlung, die ich natürlich "unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung des wirksamen Widerrufs" unterschrieben und im Verwendungszweck angegeben und bezahlt habe, nimmt die Kredit-Bank nun zum Anlass zu sagen, dass ein wirksamer Vertrag nun zustande gekommen ist und nun deshalb der frühere Dahrlehensvertrag nicht mehr widerrufbar sei. :?:
Die können doch schon selbst nicht mehr glauben, was die da schreiben.
Ich bin selbst optimistisch, dass der selbst verzapfte Fehler :evil: auf Kosten der Bank ausgefochten wird.
Ein neuer Fall von vielen für das Gericht. Leider ist der Vorschlag der Bank zur Beendigung dieses Blödsinns genauso blödsinnig ist wie ihre "ausgenudelte Leier".
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

Der träge Bock lässt sich langsam antreiben :wink: .
Nun hat der Bock trotz diesem BGH-Urteil die Meinung, dass genau dieser von mehreren Gerichten monierte Text:
"die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung",
keine Auswirkungen auf gleichlautende Widerrufsbelehrungen anderer Kreditverträge hat auch wenn diese vom Kreditnehmer widerrufen worden sind.
Ich frage mich natürlich, woher dieses "Positiv" denken vom Bock kommen mag, dass evtl. ein Landgericht jetzt wieder zu einem ganz anderen Schluß kommen mag, als der BGH?
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

Zafilutsche hat geschrieben:Der träge Bock lässt sich langsam antreiben :wink: .
Für das zusenden von Kopien brauchen träge Böcke sage und schreibe 22 Tage. Mein Respekt! Mal gucken ob da nicht mehr Potential drin steckt! :lol:
Zafilutsche
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

So,
die Klage ist anhängig. Der langsame Bock wird sich in Bewegung setzen müssen, denn nun läuft die Zeit eher gegen ihn. Immerhin ist die Bank in Verzug und wird voraussichtlich 5% über den Basiszinssatz zahlen müssen. Nach aktuellem Zinsstand werden das immer noch über 4%.
Diese Zinsen sind gar nicht so schlecht. :christmas Da darf von mir aus die Bank ruhig noch ein paar Kopien mehr anfertigen. :mrgreen:
Zafilutsche
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

Ein Gerichts (Anhörungstermin) war gesetzt. Jetzt beklagt sich der Bock, dass diese ganzen fristsetzungen (im Mai des Vorjahres wurde der Widerruf erklärt) nicht verfahrensförderlich seien und es wird um ein schriftliches Vorverfahren angeregt! "Die Möglichkeiten Vergleiche zu schliessen, die Akten zu besorgen und die Rechtslage zu prüfen wäre in dieser kurzen Zeit (über ein halbes Jahr) nicht zu schaffen". Anmerkung: 3 unverschämte aussergerichtliche Vergleichsangebote hatte die Bank bereits abgegeben. Ja ja -wer für ein paar wenige Kopien schon so lange braucht! :D
Echt der Knaller! Naja die erste Fristverlängerung hat das Gericht erstmal so akzeptiert.
Ein weitergehenden Verzugsschaden wird mit fortschreiten der Zeit wegen der gebetenen Fristverlängerung durch den Schuldner nicht gehemmt, oder?
Zafilutsche
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Re: Löschung Grundschuld

Beitrag von Zafilutsche »

Der Bock mußte sich endlich bewegen! Naja das Grass schmeckt bekanntlich auf anderen Weiden auch.
Ich frag mich nur, warum ein Bauer nicht verraten soll, wie ein Bock vorangetrieben wird. Aber egal. Der Bock ist da, und alle sind zufrieden :D
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