Hausverkauf - Bausparer nicht in Tilgung enthalten

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Lucy Lustig
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Hausverkauf - Bausparer nicht in Tilgung enthalten

Beitrag von Lucy Lustig »

hallo,

Herr H und Frau F hatten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gelebt und sich ein Haus zu 50/50 angeschafft.
Das Haus wurde über die B-Bank mit 2 Darlehen finanziert; an jedem Darlehen hing ein Bausparer des H dran, welcher jeweils zu Gunsten der B
abgetreten war.

Nach der Trennung der beiden wurde das Haus verkauft.
Die B hat vom Kaufpreis fast alles eingestrichen.

Nun hat die F erfahren, dass der H die beiden Bausparer weiter innehält, diese also nicht zur Tilgung der beiden Darlehen
herangezogen wurden.

Kann Sie irgendwie einen Ausgleich von H verlangen, da dieser ja nun immer noch die - nun nicht mehr von den Abtretungen betroffenen -
bausparverträgen profitiert?
noidic
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Re: Hausverkauf - Bausparer nicht in Tilgung enthalten

Beitrag von noidic »

Hallo,

Wenn ich das richtig verstanden haben sind und waren H und F nicht verheiratet und beide Bausparverträge laufen auf H allein. F ist an Bausparverträgen nicht beteiligt.

Auf welcher Grundlage würde nun F von H etwas fordern können wollen? Ich sehe da keine Möglichkeit.
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
Vaughn
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Re: Hausverkauf - Bausparer nicht in Tilgung enthalten

Beitrag von Vaughn »

noidic hat geschrieben:Auf welcher Grundlage würde nun F von H etwas fordern können wollen? Ich sehe da keine Möglichkeit.
Eine mögliche Grundlage könnte sein, dass auf die Darlehen keine Tilgung gezahlt wurde, sondern stattdessen die beiden Bausparverträge angespart wurden.
Wenn Frau F hierfür ebenfalls Zahlungen auf die BSpV erbracht hat, könnte Herr H insoweit jetzt ungerechtfertigt bereichert sein, da ihm das Guthaben zusteht.

Letztlich wird es auf die konkreten Vereinbarungen ankommen:
Beispiel 1: "Wir kaufen zusammen ein Haus, aber nur H zahlt." --> kein Ausgleichsanspruch
Beispiel 2: "Wir kaufen zusammen ein Haus, und jeder zahlt von allen Ausgaben die Hälfte" --> möglicher Ausgleichsanspruch
noidic
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Re: Hausverkauf - Bausparer nicht in Tilgung enthalten

Beitrag von noidic »

Vaughn hat geschrieben: Wenn Frau F hierfür ebenfalls Zahlungen auf die BSpV erbracht hat, könnte Herr H insoweit jetzt ungerechtfertigt bereichert sein, da ihm das Guthaben zusteht.
Daher meine Annahme, dass F nicht an den BspV beteiligt ist (= nicht darauf einzahlt). So hatte ich den TE verstanden.
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
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