Rechtfertigung von Bereitstellungszinsen bei Immo-Darlehen

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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klaus-i-maus
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Rechtfertigung von Bereitstellungszinsen bei Immo-Darlehen

Beitrag von klaus-i-maus »

Hallo Leute,

Sparkassen generieren das Geld für ihre Immo-Darlehen selbst
als Giralgeld, auch Buchgeld genannt,
d.h. sie leihen sich selbst das Geld nirgendwo
sondern zaubern es quasi aus dem Nichts hervor.

Meine Frage dazu:

wie lassen sich dann Bereitstellungszinsen rechtfertigen
wenn gar kein Geld refinanziert wird
sondern erst zum Auszahlungszeitpunkt "geschöpft" wird?
idem
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Re: Rechtfertigung von Bereitstellungszinsen bei Immo-Darleh

Beitrag von idem »

"wenn gar kein Geld refinanziert wird"

Wer sagt denn, dass es so ist? :?
ktown
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Re: Rechtfertigung von Bereitstellungszinsen bei Immo-Darleh

Beitrag von ktown »

Nicht noch einen Thread hierzu.
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