Bank vergisst Kontopfändung

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Perrier
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Bank vergisst Kontopfändung

Beitrag von Perrier »

Guten Tag liebe Leserinnen und Leser,

ich versuche alle Rechtlichen Fakten mit in den Text zu packen mich aber möglichst kurz zu halten.

Der Kunde einer Bank bekommt 2009 sein Konto gekündigt weil er seinen Dispo nicht mehr ausgleichen kann.

04.2015 eröffnet der selbe Kunde bei der selben Bank ein neues Konto.

06.2017 viel der Bank, 10 Minuten nach einem Telefonat mit dem Kunden auf, dass sie noch 5 Kontopfändungen aus dem Jahr 2010 rumliegen haben.

Die Bank sperrt also das Konto des Kunden.

In den einzelnen Telefonaten mit den Gläubigern, geben diese an, dass sie 2010 von der Bank als Antwort auf die Pfändung bekommen haben, dass der Kunde kein Konto mehr bei der Bank habe.
Die Gläubiger haben also die Pfändungen nicht zurück gezogen, weil es ja kein Konto gab.

Der Kunde konnte nach 5 Tagen alle Sachverhalte klären und das Konto wurde wieder frei gegeben.

Wer hat jetzt also die Fehler gemacht, bzw wie ist die Rechtslage?

Vielen dank für die Antworten
idem
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Re: Bank vergisst Kontopfändung

Beitrag von idem »

In Kenntnis seiner bestehenden Pfändungen hat der Kunde ein neues/weiteres Konto bei der betroffenen Drittschuldnerbank eröffnet. Das ist zwar erlaubt, aber eben nicht clever.

"Wer hat jetzt also die Fehler gemacht,"? 8)
Perrier
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Re: Bank vergisst Kontopfändung

Beitrag von Perrier »

Der Kunde wusste ja nichts von den Pfändungen, da er 2010 ja kein Kunde war, hat die Bank Ihn auch nicht Informiert.

Als der Kunde dann 2015 nur noch 2 Gläubiger von Ursprünglich 9 hatte und mit den beiden eine Ratenzahlung vereinbart hatte, die er auch bis zum Ende eingehalten hatte, hat er dann ein neues Konto eröffnet, was Ich nicht als Fehler ansehen würde.
idem
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Re: Bank vergisst Kontopfändung

Beitrag von idem »

Solange man bei seiner Bank in Kreide steht, ist man trotzdem Kunde, halt zB mit einem gekündigten Konto.

Auch bekommt man als Schuldner den PfÜb zugestellt, den man dann aber auch mal lesen kann/sollte. :roll:
Sylliska
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Re: Bank vergisst Kontopfändung

Beitrag von Sylliska »

Perrier hat geschrieben:Der Kunde wusste ja nichts von den Pfändungen, da er 2010 ja kein Kunde war, hat die Bank Ihn auch nicht Informiert.
Egal ob Kunde oder nicht: die Bank ist auch nicht verpflichtet, den Pfändungsschuldner über eine zugestellte Pfändung zu informieren.
Newbie
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Re: Bank vergisst Kontopfändung

Beitrag von Newbie »

Sylliska hat geschrieben:Egal ob Kunde oder nicht: die Bank ist auch nicht verpflichtet, den Pfändungsschuldner über eine zugestellte Pfändung zu informieren.
Ich denke schon, dass die Bank verpflichtet ist, ich werde hier mal § 309 Abs. 2 Satz 3 AO in den Raum.

Weiterhin wird dem Schuldner von der Vollstreckungsbehörde ebenso die Pfändung zugestellt, er muss also auch irgend etwas bekommen haben.
Nobody said that life would be easy.
idem
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Re: Bank vergisst Kontopfändung

Beitrag von idem »

Der Normadressat von § 309 Abs. 2 AO "Die Zustellung ist dem Vollstreckungsschuldner mitzuteilen." ist die Vollstreckungsbehörde und nicht der Drittschuldner.
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