Umschreibung einer Grundschuld - Kosten des Notars

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

dsler
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 47
Registriert: 11.02.17, 12:31

Umschreibung einer Grundschuld - Kosten des Notars

Beitrag von dsler »

Hallo,
ich befasse mich gerade mit den Notarkosten für die Umschreibung einer vorhandenen Grundschuld. Es ist eine Grundschuld der Bank B vorhanden. Von B liegt die Löschbewilligung vor, im Grundbuch ist die Grundschuld weiter eingetragen. Die Privatperson P möchte dem Immobilienbesitzer I einen Kredit geben und diesen mit der vorhandenen Grundschuld absichern. I möchte dann die Grundschuld umschreiben. Nach dem Grundbuchrechner von FMH gibt es folgende Kostenpositionen:
  • Unterschriftsbeglaubigung auf dem Bank-Abtretungsformular ohne Entwurf (Entwurf und Beglaubigung der Abtretungserklärung ohne Bankvorlage = doppelter Preis)
  • Vertragsvollzugsgebühren etc., wenn der Notar beim Grundbuchamt tätig wird. (Diese Notarkosten entfallen sehr häufig, weil viele Banken dies direkt beim Grundbuchamt veranlassen.)
  • XML-Datenstruktur
  • Eintragung der Abtretungserklärung
Muss bei einem Notar die XML-Datenstruktur bezahlt werden? Kann man die Vertragsvollzugsgebühren auch entfallen lassen, wenn P oder I zum Grundbuchamt rennt und den Vertrag vollziehen oder ist das nicht möglich? Oder weshalb entfallen diese Gebühren bei einem Vollzug durch Banken?
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4005
Registriert: 01.01.07, 21:55
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Umschreibung einer Grundschuld - Kosten des Notars

Beitrag von CruNCC »

Es ist eine Grundschuld der Bank B vorhanden. Von B liegt die Löschbewilligung vor, im Grundbuch ist die Grundschuld weiter eingetragen.
Mit einer Löschungsbewilligung kann die Grundschuld nur gelöscht werden.
Die Privatperson P möchte dem Immobilienbesitzer I einen Kredit geben und diesen mit der vorhandenen Grundschuld absichern.
Das ist nicht möglich.
Hanomag
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2515
Registriert: 18.07.08, 11:43

Re: Umschreibung einer Grundschuld - Kosten des Notars

Beitrag von Hanomag »

CruNCC hat geschrieben:Mit einer Löschungsbewilligung kann die Grundschuld nur gelöscht werden.
Die Löschungsbewilligung zwingt doch nicht zur Löschung.
CruNCC hat geschrieben:
Die Privatperson P möchte dem Immobilienbesitzer I einen Kredit geben und diesen mit der vorhandenen Grundschuld absichern.
Das ist nicht möglich.
Genau das habe ich vor Jahren gemacht. Es wurde lediglich eine Grundschuldabtretung in der erforderlichen Höhe getätigt. Auf die Eintragung im Grundbuch haben wir aus Kostengründen verzichtet.
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4005
Registriert: 01.01.07, 21:55
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Umschreibung einer Grundschuld - Kosten des Notars

Beitrag von CruNCC »

Hanomag hat geschrieben:Die Löschungsbewilligung zwingt doch nicht zur Löschung.
Das habe ich auch nicht behauptet. Mit einer Löschungsbewilligung kann die Grundschuld aber nur gelöscht und nicht abgetreten werden.
Es wurde lediglich eine Grundschuldabtretung in der erforderlichen Höhe getätigt.
Eben, wenn eine Grundschuld abgetreten werden soll, benötigt man eine Abtretungserklärung bzw. eine löschungsfähige Quittung des Gläubigers und keine Löschungsbewilligung.
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Umschreibung einer Grundschuld - Kosten des Notars

Beitrag von windalf »

Mal so eine ganz andere Frage. Warum borgt man sich das Geld nicht einfach bei der Bank die schon eine Grundschuld drin stehen hat. Da gibt es das Geld doch aktuell nahezu zum Nulltarif. Oder bietet die Privatperson negative Zinsen an?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen