FATCA Selbstauskunft an Nicht-Kunden

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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KaffeeEule
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FATCA Selbstauskunft an Nicht-Kunden

Beitrag von KaffeeEule »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Ich hatte bereits die Suche benutzt aber nichts gefunden.

Es geht um diese FATCA-USA Selbstauskunft der Banken.

Person A hatte im Jahre 2003 bei der Bank S gemeinsam mit Person B einen Kredit aufgenommen, dieser wurde in 2011 für Person A erledigt.
Zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme war Person A bevollmächtigt für ein Konto der Bank S von Person B. Nach der Trennung in 2006 hat PErson ab bei ebendieser Bank ein eigenes Konto eröffnet, welches 2012 gekündigt und aufgelöst wurde.
April diesen Jahres wurde der Kredit ungerechtfertigter Weise negativ an die Schufa gemeldet. Das wurde dann doch recht schnell seitens Schufa gelöst nachdem man alle nötigen Unterlagen (Erledigungsbestätigung und entwerteten Titel) zur Schufa gesand hatte. Der Ärger war groß, wo Person A bei einem Arbeitnehmer arbeitet der eine saubere Schufa vorraussetzt und der negative Eintrag erst dadurch auffiel als die Hausbank sich meldete.

Nun bekam Person A Anfang Juli ein Schreiben dieser Bank. Selbstauskunft zur Steuerpflicht im Ausland. Der einleitende Satz in dem Schreiben: ... steuerliche Ansässigkeit unserer Kunden zu ermitteln." Person A hat auf dieses Schreiben nicht reagiert, ist ja kein Kunde mehr.
Heute dann bekam Person A ein weiteres Schreiben dieser Bank, man habe nicht reagiert. Würde man die Auskunft verweigern sei man verpflichtet dies den Finanzbehörden, genauer gesagt dem Buneszentralamt für Steuern, zu melden und jährlich relevante Kontosalden und Erträge. Person A weiß nicht welche Kontosalden gemeint sind. Person A möchte das Schreiben aber auch nicht einfach ignorieren. Man ist kein Finanzexperte und möchte natürlich keinen Ärger. Bei Allem Ärger mit der Bank möchte man denen aber auch keine Daten frei Haus liefern. Zumal, man ist seit 5 Jahren kein Kunde mehr. Person B hat im übrigen kein Schreiben bekommen.

Wie ist die Rechtslage? Muss Person A diesen Bogen ausfüllen? Wenn nicht, kann das am Ende doch Ärger geben mit den Finanzbehörden?
SusanneBerlin
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Re: FATCA Selbstauskunft an Nicht-Kunden

Beitrag von SusanneBerlin »

Heute dann bekam Person A ein weiteres Schreiben dieser Bank, man habe nicht reagiert. Würde man die Auskunft verweigern sei man verpflichtet dies den Finanzbehörden, genauer gesagt dem Buneszentralamt für Steuern, zu melden und jährlich relevante Kontosalden und Erträge
Wieso fragt man nicht die Bank nach der gesetzlichen Grundlage auf Grund dessen die Bank diese Auskünfte anfragt, und welche Kontensalden die Bank dem Bundeszentralamt zu melden gedenkt, wenn man bei dieser Bank doch gar keine Konten mehr hat.

Möglicherweise ist das Schreiben auch gefaket und kommt gar nicht von der Bank. Das würde man ebenfalls durch einen Anruf bei der Bank erfahren.

P.S. wikipedia sagt zu FACTA:
Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein im Jahr 2010 in Kraft getretenes US-Gesetz, das in den USA steuerpflichtige Naturalpersonen und Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA zur Mitteilung steuererheblicher Daten, insbesondere von Auslandskonten gegenüber den US-Steuerbehörden verpflichtet.
Haben Sie mal in den USA investiert oder hatten Sie einen Wohnsitz in den USA?
Grüße, Susanne
KaffeeEule
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Re: FATCA Selbstauskunft an Nicht-Kunden

Beitrag von KaffeeEule »

Es gab weder einen Wohnsitz in den USA noch das dort investiert wurde.

Telefonisch gibt es keine Auskunft. Man wird auf das Schreiben verwiesen und soll dieses zurück schicken.
Systemseitig würden diese Schreiben raus gehen, auf welcher Grundlage kann keiner sagen. Es gibt ja nichtmal eine Kontonummer oder Vorgangsnummer auf dem Schreiben unter dem die Bank in ihrem System suchen könnte.

Es bleibt nur der schriftliche Weg.
Froggel
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Re: FATCA Selbstauskunft an Nicht-Kunden

Beitrag von Froggel »

Wurde die Telefonnummer vom Schreiben genommen oder selbst danach gegoogelt? Eine Telefonnummer auf einem gefakten Schreiben wird natürlich auch entsprechende Auskunft geben. Also noch einmal selbst nachschauen, ob die angegebene Telefonnummer zu der genannten Bank passt. Weiterhin würde ich einfach ein formloses Schreiben aufsetzen, dass man bei der Bank seit fünf Jahren kein Konto mehr hat und dementsprechend Auskunft haben möchte, welche Summen gemeldet werden sollen. Auch hier wieder: angegebene Adresse mit eigener Suche ermitteln.
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