Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Potestas
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Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von Potestas »

Hallo,

Person A besitzt ein Konto bei Bank B.
Das Konto wird nicht aktiv genutzt und ist daher leer. Eine Überziehung des Kontos ist nicht erlaubt.
Zwischenzeitlich hat B zwei Kontoauszüge an A geschickt (die aber beide keine Kontobewegungen dokumentierten, da keine vorhanden waren)
Für die Zusendung der Kontoauszüge wurde das Konto jeweils mit 0,70€ belastet.

Nun erhält A ein Schreiben, in welchem er darauf aufmerksam gemach wird, das ER sein Konto überzogen hätte.
Dafür werde nun weitere 0,04€ Überziehungszinsen berechnet.


Ist so ein vorgehen grundsätzlich erlaubt?
1. Das Konto hätte nicht überzogen werden dürfen.
2. Hätte die Bank für die Zustellung keine "Rechnung" stellen müssen, statt das leeren Konto damit zu belasten.
3. Kann die Bank auf eine Forderung ihrerseits einfach Überziehungszinsen nehmen?

Klar gibt es gewisse AGBs und sicherlich lässt sich darin auch etwas finden, nur sind die AGBs auch nicht immer automatisch rechtssicher.
SusanneBerlin
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist so ein vorgehen grundsätzlich erlaubt?
1. Das Konto hätte nicht überzogen werden dürfen.
Die Bank kann A erlauben, das Konto zu überziehen, auch wenn es eigentlich ein Guthabenkonto ist. Mit der Überziehung des Kontos akzeptiert A dass er auf den Negativbetrag Zinsen bezahlen muss.
2. Hätte die Bank für die Zustellung keine "Rechnung" stellen müssen, statt das leeren Konto damit zu belasten.
Der Kontoauszug ist die "Rechnung". Auf dem Kontoauszug konnte A lesen, dass das Konto nun 1,40€ im Soll ist. A hätte es freigestanden, die 1,40€ auf das Konto einzuzahlen und damit hätte er die Überziehungszinsen vermieden.
3. Kann die Bank auf eine Forderung ihrerseits einfach Überziehungszinsen nehmen?
Siehe Antworten zu 1. und 2. Die Höhe der Sollzinsen kann A jederzeit dem ursprünglichen Vereinbarungen zum Kontovertragbzw. wenn sich der Zinssatz ändert, den Mitteilungen der Bank entnehmen.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von ExDevil67 »

Ich würde einen Schritt früher ansetzen. Irgendwo in den AGBs der Bank, denen man bei Kontoeröffnung zugestimmt hat, wird sich sicher ein Passus finden der die kostenpflichtige Zusendung der Kontoauszüge vorsieht.
SusanneBerlin
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Rechtmäßigkeit der AGB zweifelt er ja an...
Potestas hat geschrieben:nur sind die AGBs auch nicht immer automatisch rechtssicher.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von ktown »

Meines Erachtens sind die 70 Cent pro Zusendung unzulässig. Das LG Frankfurt hat hierzu malen Urteil gefällt.
Hinzukommt noch, dass es hier keine Kontobewegungen gab und daher die Bank über nichts informieren musste.
Letztendlich hätte es dann auch keine Sollzinsen gegeben.
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lottchen
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von lottchen »

ktown hat geschrieben: Hinzukommt noch, dass es hier keine Kontobewegungen gab und daher die Bank über nichts informieren musste.
Bei den meisten (nicht Direkt-)Banken werden die Kontoauszüge automatisch ausgedruckt und zugesendet, wenn sie soundsoviel Wochen nicht vom Kontoinhaber aus dem Kontoauszugsdrucker gezogen wurden. Und da spielt es auch keine Rolle, ob es Kontobewegungen gab oder nicht. Der Saldo muss ja dem Kontoinhaber ab und an mal mitgeteilt werden und wenn er keinen Einspruch einlegt gilt er als akzeptiert.
SusanneBerlin
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von SusanneBerlin »

ktown hat geschrieben:Meines Erachtens sind die 70 Cent pro Zusendung unzulässig.
Wenn schon keine Kontoführungsgebühren erhoben werden, wieso soll die Bank nicht wenigstens das Porto auf den Kunden umlegen dürfen? Soll die Bank noch draufzahlen müssen, damit der Kunde ein kostenloses Konto hat?

Dass diese 70 Cent pro Monat anfallen wenn sich der Kunde nicht selber über den Kontostand informiert (durch Nutzung des Kontoauszugsdrucker oder Online-Einsicht), das hätte er sicherlich durch das Studium seiner Vertragsunterlagen erfahren können.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von ktown »

Guckst du

oder hier
lottchen hat geschrieben:Der Saldo muss ja dem Kontoinhaber ab und an mal mitgeteilt werden und wenn er keinen Einspruch einlegt gilt er als akzeptiert.
Diesen Argumentationsquatsch haben die Banken schon bei Baukrediten versucht um Gebühren zu generieren und sind damit komplett auf die Schnauze gefallen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Potestas
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von Potestas »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn schon keine Kontoführungsgebühren erhoben werden, wieso soll die Bank nicht wenigstens das Porto auf den Kunden umlegen dürfen? Soll die Bank noch draufzahlen müssen, damit der Kunde ein kostenloses Konto hat?
Das Geschäftsmodell ergab sich vor den Niedrigzinsen ja nicht unbedingt aus Kontoführungsgebühren, sondern wohl eher aus der Arbeit mit dem Kapital. Das dieses Konto nun kein Guthaben aufweist ist sicher keine gute Argumentationsgrundlage, aber auch nicht die Regel.

In "Notlagen" werden schnell mal die ein oder anderen Einnahmequellen generiert. Aber nur, wenn eine große Bank das macht ist es doch nicht automatisch auch erlaubt. Gab es ja in der Vergangenheit oft genug, dass Gebühren oder Zinsen unrechtmäßig über viele Jahre abkassiert wurden.
lottchen hat geschrieben:Bei den meisten (nicht Direkt-)Banken werden die Kontoauszüge automatisch ausgedruckt und zugesendet, wenn sie soundsoviel Wochen nicht vom Kontoinhaber aus dem Kontoauszugsdrucker gezogen wurden.
Wenn auf dem Konto nichts passiert ist, dann kommt beim Kontoauszugsdrucker auch nur ein Hinweis im Display. Die Bank spart sich hier ja auch das "leere" Papier. Also wieso sollte es ein leeres Papier an den Kunden geben?
lottchen hat geschrieben:Der Saldo muss ja dem Kontoinhaber ab und an mal mitgeteilt werden und wenn er keinen Einspruch einlegt gilt er als akzeptiert.
Meine Hausbank (andere als in der Ausgangsfrage) sendet mir auch die Auszüge per Post, wenn ich die Online bereitgestellten "Auszüge" nicht öffne. Hier werden dabei 1,45€ für einen 0,70€ Porto berechnet. Das ich mich auf diesem Konto mehrmals in der Woche Online einlogge und meinen Kontoverlauf bestens kenne weiß die Bank. Und dennoch werden hier nette Nebeneinnahmen generiert, wenn ich vergesse den für mich überflüssigen Auszug zu öffnen.

Ich finde es schon frech, dass hier ein Auszug berechnet wird, der keinerlei Bewegung aufweißt. Das auf dem Konto nichts passiert weiß ich auch und wenn nichts weiter passiert interessiert mich das auch nicht.

@KTown
Hat sich hier in den vergangen Jahren etwas verändert, dass sich die Banken offensichtlich nicht an solche Urteile halten?
derblacky
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von derblacky »

ktown hat geschrieben:Guckst du

oder hier
...
In den Fällen ging es um Entgelte für Dienstleistungen, in der Anfrage geht es um Porto. M.E. ist das nicht gleichzusetzen, da heir Fremdgebühren weiterbelastet werden.

Letztendlich dürfte erstmal das zählen, was vertraglich vereinbart ist, hier gibt es i.d.R. keine Abhängigkeit an bestimmte Umsatzquantitäten. Nach meinen Erfahrungen passen Banken nach entsprechenden URteilen ihre AGB recht zeitnah an, daher würde ich grudsätzlich die Richtigkeit der AGB sowie des weiteren möglicher weiterer Bedigungen erstmal annehmen.
Da die Banken eine Informationspflicht für die Kontoabrechnung (Quartalsabschluß) haben, wrden sie diese nachweislich (per Post) liefern. Möglicherweise bietet die Bank eine abweichende Informierungsform an (Onlinebanking, elektronisches Postfach, ö.ä.). Auf jeden Fall wird sie sich den gewünschten Verzicht der Zusendung papierhafter Kontoauszüge vom Bankkunden bestätigen lassen.... und wäre in dem geschilderten Fall für mich auch die Lösung für die Zukunft.

Tschau
Majo
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Re: Überziehungszinsen auf Serviceleistung

Beitrag von ktown »

derblacky hat geschrieben:In den Fällen ging es um Entgelte für Dienstleistungen, in der Anfrage geht es um Porto. M.E. ist das nicht gleichzusetzen
Doch, da das Gericht nicht auf die Gebühr allein abzielt, sondern auf die Tatsache, dass die Bank unaufgefordert die Kontoauszüge zusendet. Wenn also die Bank dies tut, dann hat sie auch das Porto selbst zu zahlen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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