Geldverleih an Lebensgefährten
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten
Also hat eine Bank einen höheren Stellenwert oder den besseren Anwalt ? Wieso ist das so, rechtlich kann oder darf das doch nicht sein ?
Re: Geldverleih an Lebensgefährten
Hallo
Keine Bank ist verpflichtet, ein Darlehen zu geben, wenn ihr die Konditionen nicht passen. Die LG kann sich ja mal erkundigen, zu welchen Konditionen die Bank bereit wäre, sich hinter den LG der LG in die Schlange zu stellen.
Grüße
Das hat damit nichts zu tun, sondern ist einfach eine Sache der Vertragsfreiheit. Hie und da gibt es die noch.Also hat eine Bank einen höheren Stellenwert oder den besseren Anwalt ? Wieso ist das so, rechtlich kann oder darf das doch nicht sein ?
Keine Bank ist verpflichtet, ein Darlehen zu geben, wenn ihr die Konditionen nicht passen. Die LG kann sich ja mal erkundigen, zu welchen Konditionen die Bank bereit wäre, sich hinter den LG der LG in die Schlange zu stellen.
Grüße
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten
Da die Bank lediglich den gleichen Betrag beistellt hätte man schlußfolgern können, dass zumindest Gleichheit besteht. Na gut, die armen Banken müssen halt sehen, wie sie klar kommen.
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten
Die Bank sagt einfach: Ohne Grundschuld imnersten Rang gibt es keinen Immobilienkredit von uns. Das ist einfach die Bedingung der Bank. Die Bank ist ja nicht verpflichtet, Darlehen zu vergeben. Deswegen diktiert die Bank die Bedingungen, unter der sie einen Kredit gibt.peersteiner hat geschrieben:Also hat eine Bank einen höheren Stellenwert oder den besseren Anwalt ? Wieso ist das so, rechtlich kann oder darf das doch nicht sein ?
Grüße, Susanne
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Hohes Privatdarlehen steuerpflichtig ?
Hallo !
angenommen, Herr B. stellt seiner Lebensgefährtin aus seinem Privatvermögen 100 000 € leihweise zur Verfügung, damit
diese eine Immobilie bauen kann. Die 100 000 € sind nur ein Teilbetrag, weitere 100 000 € Hypothek nimmt die LG von der Bank auf.
Die LG wird die 100 000 € monatlich abstottern, Herr B. erhält von Ihr keine "Zinsen".
Ist dabei steuerlich etwas zu berücksichtigen, bzw. fallen Steuerzahlungen für jemand an ?
angenommen, Herr B. stellt seiner Lebensgefährtin aus seinem Privatvermögen 100 000 € leihweise zur Verfügung, damit
diese eine Immobilie bauen kann. Die 100 000 € sind nur ein Teilbetrag, weitere 100 000 € Hypothek nimmt die LG von der Bank auf.
Die LG wird die 100 000 € monatlich abstottern, Herr B. erhält von Ihr keine "Zinsen".
Ist dabei steuerlich etwas zu berücksichtigen, bzw. fallen Steuerzahlungen für jemand an ?
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Re: Hohes Privatdarlehen steuerpflichtig ?
Die Zinsen, die Herr S. seiner Lebensgefährtin erlässt, gelten als Schenkung und Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer.
Der Freibetrag für Schenkungen zwischen Nichtverwandten veträgt 20.000€ innerhalb von 10 Jahren.
Man müsste also ermitteln, wieviel Zinsen Her S. in dem Zeitraum einnehmen könnte (was beim derzeitigen Zinsniveau nicht viel ist). Überschreiten die geschenkten Zinsen den Betrag von 20.000€ innerhalb von 10 Jahren, dann ist das zu versteuern. Steuer- und damit anzeigenpflichtig ist die beschenkte Person.
Der Freibetrag für Schenkungen zwischen Nichtverwandten veträgt 20.000€ innerhalb von 10 Jahren.
Man müsste also ermitteln, wieviel Zinsen Her S. in dem Zeitraum einnehmen könnte (was beim derzeitigen Zinsniveau nicht viel ist). Überschreiten die geschenkten Zinsen den Betrag von 20.000€ innerhalb von 10 Jahren, dann ist das zu versteuern. Steuer- und damit anzeigenpflichtig ist die beschenkte Person.
Grüße, Susanne
Re: Geldverleih an Lebensgefährten
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten
Das Thema "Steuerrecht" ergab sich entwickelnd aus dem Leitthema.
Nachwievor ist es fiktiv (richtig geschrieben ?) und nicht real.
Nur ein bißchen vielleicht, aber es geht eh zu Anwalt oder Notar
Nachwievor ist es fiktiv (richtig geschrieben ?) und nicht real.
Nur ein bißchen vielleicht, aber es geht eh zu Anwalt oder Notar
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Re: Geldverleih an Lebensgefährten
Und haben Sie die Antwort auf die steuerrechtliche Frage auch gesehen? Sie befibdet sich oberhalb des Postings mit dem Forenregel-Hinweis.
Grüße, Susanne
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