Widerrufsjoker DSL Bank Bindefrist/Widerrufsfrist

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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kuezi
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Widerrufsjoker DSL Bank Bindefrist/Widerrufsfrist

Beitrag von kuezi »

Das Landgericht Hamburg (AZ 325 O 42/16) urteilte, dass der Zusatz

„Durch Unterzeichnung dieser Erklärung gibt der Darlehensnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages ab. Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertragsangebotes durch den Darlehensnehmer.“

geeignet ist, beim Verbraucher den Eindruck zu vermitteln, dass er von seinem Widerrufsrecht nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne.“ Die DSL Bank muss das Darlehen komplett rückabwickeln und Ersatz für den entgangenen Nutzen leisten.

Das OLG Köln (12 U 29/16) hingegen entschied ohne sich damit weiter auseinanderzusetzen, dass dieser Zusatz kein teil der Widerrufsbelehrung sei und keine falschen Vorstellen erwecken könne.

Gibt es zu diesem Thema weitere Urteile?
freemont
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Re: Widerrufsjoker DSL Bank Bindefrist/Widerrufsfrist

Beitrag von freemont »

kuezi hat geschrieben:...

Das OLG Köln (12 U 29/16) hingegen entschied ohne sich damit weiter auseinanderzusetzen, dass dieser Zusatz kein teil der Widerrufsbelehrung sei und keine falschen Vorstellen erwecken könne.

Gibt es zu diesem Thema weitere Urteile?

Beim o.g. OLG-Köln finde ich dazu nichts? Es gibt aber, s.u., OLG Köln 13 W 33/15.

Aber das LG Bonn hat, wie zuvor "sein" OLG die Klausel gebilligt, ohne näher auf das LG HH einzugehen, Fleissarbeit:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ ... 70714.html

LG Bonn, 14.07.2017 - 3 O 570/16
Die Belehrung über das den Darlehensnehmern zustehende Widerrufsrecht wird auch nicht durch die der Belehrung nachfolgenden Ausführungen zur Bindefrist missverständlich. Weder ist die Einräumung einer Bindungsfrist geeignet, den Verbraucher im Hinblick auf die Widerrufsfrist zu verwirren, noch ist darin ein Unterlaufen der Widerrufsfrist zu sehen. Für den verständigen Leser bestehen keine Zweifel, dass die Regelung zur Verbindlichkeit des Antrags einen gänzlich anderen als denjenigen Zeitraum und Sachverhalt betrifft, für den das Widerrufsrecht besteht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.09.2015 - 13 W 33/15; LG Bonn, Urt. v. 06.03.2017 - 17 O 156/16; Urt. v. 18.10.2016 - 3 O 07/16).
kuezi
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Re: Widerrufsjoker DSL Bank Bindefrist/Widerrufsfrist

Beitrag von kuezi »

Danke
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