Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
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Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Seid kurzem gibt es auf der Webseite des Bundesjustizministeriums einen Leitfaden zur Impressumspflicht.
[UPDATE 2.10.2011]
Der Artikel ist nun unter diesem Link zu finden: http://www.bmj.de/DE/Service/Statistike ... _node.html
Danke an Sethcon für den Hinweis
[UPDATE 3.6.2013]
Link repariert, danke an K32
[UPDATE 2.10.2011]
Der Artikel ist nun unter diesem Link zu finden: http://www.bmj.de/DE/Service/Statistike ... _node.html
Danke an Sethcon für den Hinweis
[UPDATE 3.6.2013]
Link repariert, danke an K32
Geist ist Geil!
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Vielen Dank, damit helfen Sie bestimmt vielen Websitebetreibern.
Zu einem Punkt zum Leitfaden hätte ich eine Frage (Orig.-Text s. unten): Reicht als Kommunikationsmittel dann auch ein Faxgerät? Ich hätte die Telefonnummer angegeben und im Text gelesen, dass der Anrufbeantworter nicht ausreicht.
Vielen Dank im Voraus,
crocus
Originaltext BMJ:
Adresse und eines weiteren elektronischen
oder eines nicht-elektronischen
Kommunikationsmittels (z. B. einer
elektronischen Anfragemaske oder
einer Telefonnummer)
• Zwischen den Gerichten ist strittig, ob
bei Angabe einer Telefonnummer die
telefonische Erreichbarkeit zwingend
erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter
ausreicht
• Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher.
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein
zweites Kommunikationsmittel an, das
ebenso effektiv wie eine erreichbare
Telefonnummer ist.
Zu einem Punkt zum Leitfaden hätte ich eine Frage (Orig.-Text s. unten): Reicht als Kommunikationsmittel dann auch ein Faxgerät? Ich hätte die Telefonnummer angegeben und im Text gelesen, dass der Anrufbeantworter nicht ausreicht.
Vielen Dank im Voraus,
crocus
Originaltext BMJ:
Adresse und eines weiteren elektronischen
oder eines nicht-elektronischen
Kommunikationsmittels (z. B. einer
elektronischen Anfragemaske oder
einer Telefonnummer)
• Zwischen den Gerichten ist strittig, ob
bei Angabe einer Telefonnummer die
telefonische Erreichbarkeit zwingend
erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter
ausreicht
• Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher.
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein
zweites Kommunikationsmittel an, das
ebenso effektiv wie eine erreichbare
Telefonnummer ist.
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Als weiteres Kommunikationsmittel (E-Mail ist ja Pflicht) ja, sofern darüber eine "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation" möglich ist. Siehe §5 TMGcrocus hat geschrieben:Reicht als Kommunikationsmittel dann auch ein Faxgerät?
Ist der AB denn immer geschaltet, geht zu normalen Bürozeiten kein MA ans Tel., oder wird der AB nur nach Feierabend geschaltet?crocus hat geschrieben: Ich hätte die Telefonnummer angegeben und im Text gelesen, dass der Anrufbeantworter nicht ausreicht.
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Danke für die Info. Da ich nur nebenbei selbstständig bin, ist wohl zu einem großen Teil der AB eingeschaltet. Dann müsste ich wohl meine Handynr. angeben?
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- FDR-Mitglied
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Oder einfach beide Nummern. Oder den AB ausschalten und die Festnetznummer auf das Handy weiterleiten.
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Hmm... Weiterleitung ist teuer und Handynr. zu veröffentlich eher unangenehm. Gibt es da denn gar keine Abstriche bezüglich des nebenberuflichen Erwerbs? (Plus Argument: nur Einmannbetrieb).
Und auch am Handy ist man ja nicht jede Minute erreichbar..
Evtl. könnte man es drauf ankommen lassen...
Und auch am Handy ist man ja nicht jede Minute erreichbar..
Evtl. könnte man es drauf ankommen lassen...
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Diese Anforderung ist wirklich totaler Blödsinn. Niemand kann jederzeit erreichbar sein.
Man ist ja mal auch im Kundengespräch oder auf dem Klo oder im Bett oder auf einer Beerdigung...
Man ist ja mal auch im Kundengespräch oder auf dem Klo oder im Bett oder auf einer Beerdigung...
Liebe Grüße
Mary-Anne
Mary-Anne
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Das wird auch nicht gefordert.Mary-Anne hat geschrieben:
Niemand kann jederzeit erreichbar sein.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
doch, weiter oben:
Zwischen den Gerichten ist strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht
Liebe Grüße
Mary-Anne
Mary-Anne
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Wenn man prinzipiell (zu normalen Tageszeiten an Werktagen) telefonisch als Unternehmer nicht erreichbar ist, dann gibt man halt keine Tel-Nummer an. Der Leitfaden vom BMJ sagt doch deutlich:
Und falls doch eine Tel-Nr. hinterlegt wird, muss man nicht 24 Std. am Tag erreichbar sein, das sagt der §5 TMG auch nicht aus, dort ist die Rede von einer unmittelbaren Kommunikation, also zeitnah, nicht sofort.
Demnach reicht auch die Email + ein Kontaktformular aus.Mindestens Angabe einer E-Mail-
Adresse und eines weiteren elektronischen
oder eines nicht-elektronischen
Kommunikationsmittels (z. B. einer
elektronischen Anfragemaske oder
einer Telefonnummer)
Und falls doch eine Tel-Nr. hinterlegt wird, muss man nicht 24 Std. am Tag erreichbar sein, das sagt der §5 TMG auch nicht aus, dort ist die Rede von einer unmittelbaren Kommunikation, also zeitnah, nicht sofort.
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Mary-Anne hat geschrieben:doch, weiter oben:
Zwischen den Gerichten ist strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht
Nein, auch nicht weiter oben, es fehlt das Wort "jederzeit".
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Aber dann verstehe ich nicht, warum ein AB ein Problem sein soll. Der Sinn eines AB ist ja, dass man nicht "jederzeit" erreichbar ist und dann entsprechend zeitnah zurückruft.
Liebe Grüße
Mary-Anne
Mary-Anne
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Das verstehe ich auch nicht.Mary-Anne hat geschrieben:Aber dann verstehe ich nicht, warum ein AB ein Problem sein soll.
Es geht einfach nur darum, dass der Gegenüber (wie es eigendlich üblich sein sollte) mündlich (zu den Geschäftszeiten) und schriftlich erreichbar ist.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
andere Frage, selbes Thema:
Ist eine falsche (veraltete) Adresse im Impressum ein ausreichender Grund für eine Beschwerde, Abmahnung oder ähnliches?
Ist eine falsche (veraltete) Adresse im Impressum ein ausreichender Grund für eine Beschwerde, Abmahnung oder ähnliches?
Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ
Angenommen ein Webseitenbetreiber möchte seine E-Mail-Adresse nicht veröffentlichen, sondern bietet ein Kontaktformular mit einer (auch für blinde Menschen nutzbare) Captcha-Abfrage an. Zudem bringt er im Impressum folgende Angabe unter: "E-Mail-Adresse um der Impressumspflicht zu entsprechen: spam @ meine-domain . de "
Die E-Mail-Adresse wird, wie spam@ schon vermuten lässt, niemals vom Betreiber abgerufen. Die Mails kommen zwar in der Mailbox an, werden aber nie beantwortet.
Oder: Ein Webseitenbetreiber möchte seine Telefonnummer nicht veröffentlichen und bietet eine Prepaid-Handynummer im Impressum an. Das Handy ist auf lautlos gestellt und steckt im laufenden Betrieb im Ladegerät. Die Anrufe gehen zwar durch, aber es nimmt nie jemand ab.
Oder: Die Post kommt an, wird aber nie beantwortet.
Wie verhält es sich denn da, ist man denn nicht nur zur Angabe der Daten (E-Mail, Telefon, Postanschrift usw) verpflichtet, sondern auch verpflichtet sie zu bearbeiten und zu beantworten?
Die E-Mail-Adresse wird, wie spam@ schon vermuten lässt, niemals vom Betreiber abgerufen. Die Mails kommen zwar in der Mailbox an, werden aber nie beantwortet.
Oder: Ein Webseitenbetreiber möchte seine Telefonnummer nicht veröffentlichen und bietet eine Prepaid-Handynummer im Impressum an. Das Handy ist auf lautlos gestellt und steckt im laufenden Betrieb im Ladegerät. Die Anrufe gehen zwar durch, aber es nimmt nie jemand ab.
Oder: Die Post kommt an, wird aber nie beantwortet.
Wie verhält es sich denn da, ist man denn nicht nur zur Angabe der Daten (E-Mail, Telefon, Postanschrift usw) verpflichtet, sondern auch verpflichtet sie zu bearbeiten und zu beantworten?
Zuletzt geändert von Dipl.-Sozialarbeiter am 04.04.11, 01:36, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: "spam @ meine-domain . de durch Leertasten "entlinkt"
Grund: "spam @ meine-domain . de durch Leertasten "entlinkt"
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