Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

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d3rj3t
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Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

Beitrag von d3rj3t »

Hallo liebes Forum,

ich würde gerne auch von dem Recht auf Vergessen Gebrauch machen.
Allerdings habe ich noch ein paar Fragen dazu.
Man kann sich ja im Moment mit diesem Formular (https://support.google.com/legal/contac ... =websearch) einen Antrag einreichen.
Wenn es jetzt um eine komplette Adresse (Name, Wohnort usw.) geht, aber um kein Bild, muss ich dan trotzdem einen Nachweis hochladen mit Lichtbild oder reicht z.B. dann eine Geburtsurkunde?
Desweiteren frage ich mich, wenn z.B. Max Mustermann seinen 2. Eintrag in Google löschen lassen will und das Google auch macht, ist der Link dann für immer aus Google verschwunden oder nur unter dem Namen "Max Mustermann". Also gibt man z.B. "Max Mustermann hässlich" ein, erscheint die Seite dann wieder? Oder gibt man einen anderen Namen ein, der ebenfalls auf dieser Seite mit seiner Adresse vorhanden ist, ist der Link dann in Google sichtbar oder nicht?
Mich irritiert es nämlich, da Google angeblich bei gelöschten Links einen Hinweis erscheinen lassen will, dass dort Links gelöscht wurden, was allerdings dann auf den Namen bezogen wäre.

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. :)
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

d3rj3t hat geschrieben:Hallo liebes Forum,

ich würde gerne auch von dem Recht auf Vergessen Gebrauch machen.
...
Es gibt eigentlich kein Recht auf Vergessen, sondern das Recht, von einer Suchmaschine im europäischen Raum nicht gefunden zu werden.

Die Daten selbst bleiben im Netz erhalten, und können immer noch von Suchmaschinen aus dem Ausland gefunden werden, indem z.b. statt maschine.de - maschine.com eingibt.

Siehe auch den Kommentar zum EuGH-Urteil: “Googles Recht auf Vergessen – Fehlinformation im industriellen Maßstab?”
d3rj3t
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Re: Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

Beitrag von d3rj3t »

Erstmal vielen Dank.
Ja, das alles im Netz bleibt und ausserhalb der EU auffindbar ist, verstehe ich.
Aber was ist konkret bei "Max Mustermann" und "Max Mustermann Party", wird der Link dann bei beiden Suchbegriffen nicht sichtbar sein?
Weil sonst waete das ja äusserst ärgerlich.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

d3rj3t hat geschrieben:...
Aber was ist konkret bei "Max Mustermann" und "Max Mustermann Party", wird der Link dann bei beiden Suchbegriffen nicht sichtbar sein?
...
Statt des Suchmaschinenverweis zu entfernen, sollte m.E. die entsprechende Information im Netz entfernt werden.

Zu: "Max Mustermann Party":
  • Mögliche künftige Arbeitgeber o.d. andere Personen werden, wenn sie Infos über eine bestimmte Person im Netz finden wollen, künftig wohl nicht die Suchmaschine.de, sondern Suchmaschine.com, oder eine andere Suchmaschine benutzen. Daher halte ich nicht wirklich viel vom Urteil gegen die bekannte Suchmaschine.
d3rj3t hat geschrieben:...
Weil sonst waete das ja äusserst ärgerlich.
Der Ärger wird bleiben, um so wichtiger ist der Selbstdatenschutz. Das Internet vergisst nichts, auch in Zukunft nicht. Wirklich sicher sind nur die personenbezogenen Daten, die erst gar nicht ins Netz gelangen.
d3rj3t
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Re: Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

Beitrag von d3rj3t »

Ok, wissen wollte ich trotzden nur ob Google im europäischen Raum alles Links entfernt aus seiner Suchmaschine egal welchen Suchbegriff ich noch zu dem Link eingebe, also Max Mustermann, Party 09, Spitzname, Anderen Namen, der auch auf der Seite stand usw. Das wäre für mich persönlich sehr wichtig, weil sonst wäre ja kaum jemanden mit dem Urteil geholfen wie du ja auch schon gesagt hast :).
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

d3rj3t hat geschrieben:Ok, wissen wollte ich trotzden nur ob Google im europäischen Raum alles Links entfernt aus seiner Suchmaschine ...
Die Frage wird Ihnen der Betreiber der Suchmaschine beantworten können.

Allerdings bringt die "Löschung" nicht viel, weil man/frau die Seite trotzdem über andere Suchprogramme oder Suchmaschinen finden kann. Warum also wollen sie die Datensammelwut unterstützen, und der hier genannten Datenkrake noch mehr Daten liefern?
d3rj3t
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Re: Fragen zum Recht auf Vergessen - Google Urteil

Beitrag von d3rj3t »

Google per Mail anzuschreiben ist ja unmöglich.
Notfalls anrufen beim Hauptsitz in Hamburg.


Aber Sie haben Recht, noch mehr Daten hergeben, möchte ich eigentlich nicht.

Soweit so gut. Danke für die Hilfe. Hier kann dicht gemacht werden.
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