Eheleute Herr M (deutsche Staatsangehörigkeit) und Frau F (deutsche und spanische Staatsangehörigkeit) mit Erstwohnsitz in Deutschland beabsichtigen in der Provinz Tarragona in Spanien ein Reihenhaus zu mieten. Es soll der Zweitwohnsitz für häufige Aufenthalte im Herkunftsland von F werden.
Das Haus stehe im Eigentum von 4 Personen, die alle im Mietvertrag als Vermieter aufgelistet werden sollen.
Nach M's Verständnis gibt es Vertragsfreiheit, bei nicht geregelten Punkten gilt aber das LAU (spanisches Mietgesetz für Erstwohnsitze).
M's Fragen:
- Gilt das LAU für alle in dem Mietvertrag nicht geregelten Punkten im Streitfall?
- Müssen alle 4 Vermieter unterschreiben, damit der Vertrag Gültigkeit hat?
- Reicht es im Streitfall sich an einen der 4 Vermieter zu wenden, um eine Mitteilung / Kündigung .... rechtsgültig bekanntzumachen oder muss man 4 Schreiben aufsetzen?
- Eigenbedarf: Im LAU bzw. den Mietgesetzänderungen von 2013 steht, dass man bei Eigenbedarf (incl. Verwandten 1. Grades) kündigen darf. Da wird es eine Menge Verwandte ersten Grades geben und auch bei einerm Verkauf der Immobilie könnte das ja ein Problem werden. Wenn man den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lässt und den Eigenbedarf im Mietvertrag als Kündigungsgrund ausschließt, schützt das vor diesem Fall oder kann man dies nicht ausschließen für alle Fälle des Eigenbedarfs?
- Ist es den Mietern F und M zu empfehlen eine Kopie des Ausweises aller Vermieter geben zu lassen?
- Sollten die Mieter aus dem Grundbuch die Eigentümer anfordern, um es zu vergleichen und wenn ja wie machen sie das?
- Kündigungsgrund Nichtnutzung: Im LAU steht als ein Kündigungsgrund die Nichtnutzung einer Immobilie. Da die Eheleute nur eine ca. 6-8 wöchige Nutzung pro Jahr planen (auf verschiedene Besuche verteilt) fragen sie sich, was die genauen Kriterien sind oder ob man den Sachverhalt einfach im Vertrag beschreiben soll, um dies klarzustellen und als Kündigungsgrudn auszuschließen.
Danke für jeden Tipp zu diesem fiktiven Szenario für einen oder mehrere Punkten oder auch darüber hinaus!