Import gemieteter Gegenstände

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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chris.1
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Import gemieteter Gegenstände

Beitrag von chris.1 »

Familie A. lebt in der Schweiz.

Sie haben dort einige hochwertige TV-Geräte bei einer Firma gemietet, Laufzeit 3 Jahre, monatliche Raten, danach Rückgabe.

A will jetzt nach Deutschland umziehen und diese Geräte mitnehmen.

Wie müssen diese Verzollt werden?

Neuwert? Zeitwert? Mietzahlungen?
Oder zählt dies zum steuerfreien Übersiedlungsgut da schon längere Zeit im Besitz?

Wie funktioniert die Wiederausfuhr nach Beendigung der Zahlungen?

Zwei Zollbeamte haben sich ratlos angesehen...
bdirk75
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Re: Import gemieteter Gegenstände

Beitrag von bdirk75 »

chris.1 hat geschrieben:Wie müssen diese Verzollt werden?

Neuwert? Zeitwert? Mietzahlungen?
Was sollte da verzollt werden, es ist doch gar nicht ihr Eigentum. Die Sache befindet sich nur für die Mietdauer in D.
Oder zählt dies zum steuerfreien Übersiedlungsgut da schon längere Zeit im Besitz?
Nö!
Die Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören
Siehe hier.
Wie funktioniert die Wiederausfuhr nach Beendigung der Zahlungen?
Es ist keine "Ausfuhr", da der Eigentümer in der CH ist.
chris.1
Topicstarter

Re: Import gemieteter Gegenstände

Beitrag von chris.1 »

Das heisst also gemietete Gegenstände dürfen eingeführt werden ohne das diese verzollt werden müssen?
bdirk75
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Re: Import gemieteter Gegenstände

Beitrag von bdirk75 »

chris.1 hat geschrieben:Das heisst also gemietete Gegenstände dürfen eingeführt werden ohne das diese verzollt werden müssen?
Natürlich. Siehe auch Antwort im anderen Thema.
Zollkodex-Ritter
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Re: Import gemieteter Gegenstände

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Die gegebenen Antworten sind nicht wirklich falsch, aber auch nicht richtig.

Bei den gemieteten Sachen handelt es sich trotzdem um Nichtgemienschaftsware, die den Zollvorschriften unterliegen. Eine Abfertigung als Übersiedlungsgut scheidet aus, da gemietet. Hier könnten die Waren aber zur Vorübergehenden Verwendung angemeldet werden, wozu aber eine Sicherheit für die ggf. anfallende Zollschuld zu hinterlegen wäre, die man bei nachgewiesener Wiederausfuhr aber wieder bekommen würde.

Man muss sich aber schon bei der Ausfuhr aus der Schweiz diese Gedanken machen. Denn der Zoll in der Schweiz will nach der Mietzeit sicher auch wieder Einfuhrabgaben haben, wenn die Ware zurück in die Schweiz gebracht werden...
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